Die Bauernwirtschaft war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur verschieden durch den kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine Kinder arbeiteten hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt. Der Viehstand zog sich zusammen, und wo das Gut nicht laenger die Kosten des Pfluges und seiner Bespannung deckte, trat dafuer die Hacke ein. Oel- und Weinbau traten zurueck oder fielen ganz weg. In der Naehe Roms oder eines anderen groesseren Absatzplatzes bestanden auch sorgfaeltig berieselte Blumen- und Gemuesegaerten, aehnlich etwa wie man sie jetzt um Neapel sieht, und gaben sehr reichlichen Ertrag.
Die Weidewirtschaft ward bei weitem mehr ins Grosse getrieben als der Feldbau. Das Weidelandgut (saltus) musste auf jeden Fall betraechtlich mehr Flaechenraum haben als das Ackergut - man rechnete mindestens 800 Morgen - und konnte mit Vorteil fuer das Geschaeft fast ins Unendliche ausgedehnt werden. Nach den klimatischen Verhaeltnissen Italiens ergaenzen sich daselbst gegenseitig die Sommerweide in den Bergen und die Winterweide in den Ebenen; schon in jener Zeit wurden, eben wie jetzt noch und grossenteils wohl auf denselben Pfaden, die Herden im Fruehjahr von Apulien nach Samnium und im Herbst wieder zurueck von da nach Apulien getrieben. Die Winterweide indes fand, wie schon bemerkt ist, nicht durchaus auf besonderem Weideland statt, sondern war zum Teil Stoppelweide. Man zog Pferde, Rinder, Esel Maulesel, hauptsaechlich um den Gutsbesitzern, Frachtfuehrern, Soldaten und so weiter die benoetigten Tiere zu liefern; auch Schweine- und Ziegenherden fehlten nicht. Weit selbstaendiger aber und weit hoeher entwickelt war infolge des fast durchgaengigen Tragens von Wollstoffen die Schafzucht. Der Betrieb ward durch Sklaven beschafft und war im ganzen dem Gutsbetrieb aehnlich, so dass der Viehmeister (magister pecoris) an die Stelle des Wirtschafters trat. Den Sommer ueber kamen die Hirtensklaven meistenteils nicht unter Dach, sondern hausten, oft meilenweit von menschlichen Wohnungen entfernt, unter Schuppen und Huerden; es lag also in den Verhaeltnissen, dass man die kraeftigsten Maenner dazu auslas, ihnen Pferde und Waffen gab und ihnen eine bei weitem freiere Bewegung gestattete, als dies bei der Gutsmannschaft geschah.
Um die oekonomischen Resultate dieser Bodenwirtschaft einigermassen zu wuerdigen, sind die Preisverhaeltnisse und namentlich die Kornpreise dieser Zeit zu erwaegen. Durchschnittlich sind dieselben zum Erschrecken gering, und zum guten Teil durch Schuld der roemischen Regierung, welche in dieser wichtigen Frage, nicht so sehr durch ihre Kurzsichtigkeit, als durch eine unverzeihliche Beguenstigung des hauptstaedtischen Proletariats auf Kosten der italischen Bauernschaft, zu den furchtbarsten Fehlgriffen gefuehrt worden ist. Es handelt sich hier vor allem um den Konflikt des ueberseeischen und des italischen Korns. Das Getreide, das von den Provinzialen teils unentgeltlich, teils gegen eine maessige Verguetigung der roemischen Regierung geliefert ward, wurde von dieser teils an Ort und Stelle zur Verpflegung des roemischen Beamtenpersonals und der roemischen Heere verwandt, teils an die Zehntpaechter in der Art abgetreten, dass diese dafuer entweder Geldzahlung leisteten oder auch es uebernahmen, gewisse Quantitaeten Getreide nach Rom oder wohin es sonst erforderlich war zu liefern. Seit dem Zweiten Makedonischen Kriege wurden die roemischen Heere durchgaengig mit ueberseeischem Korne unterhalten, und wenn dies auch der roemischen Staatskasse zum Vorteil gereichte, so verschloss sich doch damit eine wichtige Absatzquelle fuer den italischen Landmann. Indes dies war das geringste. Der Regierung, welche laengst wie billig auf die Kornpreise ein wachsames Auge gehabt hatte und bei drohenden Teuerungen durch rechtzeitigen Einkauf im Ausland eingeschritten war, lag es nahe, seit die Kornlieferungen der Untertanen ihr alljaehrlich grosse Getreidemassen und wahrscheinlich groessere, als man in Friedenszeiten brauchte, in die Haende fuehrten, und seit ihr ueberdies die Gelegenheit geboten war, auslaendisches Getreide in fast unbegrenzter Quantitaet zu maessigen Preisen zu erwerben, mit solchem Getreide die hauptstaedtischen Maerkte zu ueberfuehren und dasselbe zu Saetzen abzugeben, die entweder an sich oder doch verglichen mit den italischen Schleuderpreise waren. Schon in den Jahren 551-554 (203-200) und, wie es scheint, zunaechst auf Veranstaltung Scipios, wurde in Rom der preussische Scheffel (sechs Modii) spanischen und afrikanischen Weizens von Gemeinde wegen an die Buerger zu 24, ja zu 12 Assen (17-8½ Groschen) abgegeben; einige Jahre nachher (558 196) kamen ueber 160000 Scheffel sizilischen Getreides zu dem letzteren Spottpreis in der Hauptstadt zur Verteilung. Umsonst eiferte Cato gegen diese kurzsichtige Politik; die beginnende Demagogie mischte sich hinein, und diese ausserordentlichen, aber vermutlich sehr haeufigen Austeilungen von Korn unter dem Marktpreis durch die Regierung oder einzelne Beamte, sind der Keim der spaeteren Getreidegesetze geworden. Aber auch wenn das ueberseeische Korn nicht auf diesem ausserordentlichen Wege an die Konsumenten gelangte, drueckte es auf den italischen Ackerbau. Nicht bloss wurden die Getreidemassen, die der Staat an die Zehntpaechter losschlug, ohne Zweifel in der Regel von diesen so billig erworben, dass sie beim Wiederverkauf unter dem Produktionspreis weggegeben werden konnten; sondern wahrscheinlich war auch in den. Provinzen, namentlich in Sizilien, teils infolge der guenstigen Bodenverhaeltnisse, teils der ausgedehnten Gross- und Sklavenwirtschaft nach karthagischem System der Produktionspreis ueberhaupt betraechtlich niedriger als in Italien, der Transport aber des sizilischen und sardinischen Getreides nach Latium wenigstens ebenso billig, wenn nicht billiger wie der Transport dahin aus Etrurien, Kampanien oder gar Norditalien. Es musste also schon im natuerlichen Laufe der Dinge das ueberseeische Korn nach der Halbinsel stroemen und das dort erzeugte im Preise herabdruecken. Unter diesen durch die leidige Sklavenwirtschaft unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen waere es vielleicht gerechtfertigt gewesen, zu Gunsten des italischen Getreides auf das ueberseeische einen Schutzzoll zu legen; aber es scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu Gunsten der Einfuhr des ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein Prohibitivsystem in Anwendung gebracht zu sein - denn wenn die Ausfuhr einer Quantitaet Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den Provinzen nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische Korn fuer das Mutterland monopolisiert worden sein. Die Wirkungen dieser Wirtschaft liegen deutlich vor. Ein Jahr ausserordentlicher Fruchtbarkeit wie 504 (250), wo man in der Hauptstadt fuer 6 roemische Modii (= 1 preuss. Scheffel) Spelt nicht mehr als 3/5 Denar (4 Groschen) zahlte und zu demselben Preise 180 roemische Pfund (zu 22 Lot preussisch) trockene Feigen, 60 Pfund Oel, 72 Pfund Fleisch und 6 Congii (= 17 preuss. Quart) Wein verkauft wurden, kommt freilich eben seiner Ausserordentlichkeit wegen wenig in Betracht; aber bestimmter sprechen andere Tatsachen. Schon zu Catos Zeit heisst Sizilien die Kornkammer Roms. In fruchtbaren Jahren wurde in den italischen Haefen das sizilische und sardinische Korn um die Fracht losgeschlagen. In den reichsten Kornlandschaften der Halbinsel, in der heutigen Romagna und Lombardei zahlte man zu Polybios’ Zeit fuer Kost und Nachtquartier im Wirtshaus durchschnittlich den Tag einen halben As (1/3 Groschen); der preussische Scheffel Weizen galt hier einen halben Denar (3½ Groschen). Der letztere Durchschnittspreis, etwa der zwoelfte Teil des sonstigen Normalpreises ^9, zeigt mit unwidersprechlicher Deutlichkeit, dass es der italischen Getreideproduktion an Absatzquellen voellig mangelte und infolgedessen das Korn wie das Kornland daselbst so gut wie entwertet war.
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^9 Als hauptstaedtischer Mittelpreis des Getreides kann wenigstens fuer das siebente und achte Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar fuer den roemischen Modius oder 1/3 Taler fuer den preussischen Scheffel Weizen, wofuer heutzutage (nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und Pommern von 1816- 1841) ungefaehr 1 Taler 24 Silbergroschen gezahlt wird. Ob diese nicht sehr bedeutende Differenz der roemischen und der heutigen Preise auf dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des Silberwertes beruht, laesst sich schwerlich entscheiden.
Uebrigens duerfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der spaeteren Zeit die Kornpreise wirklich staerker geschwankt haben, als dies heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angefuehrten von 4 und 7 Groschen den preussischen Scheffel mit denen der aergsten Kriegsteuerung und Hungersnot, wo zum Beispiel im Hannibalischen Kriege der preussische Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9, 44), im Buergerkriege auf 198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. E, 92; 214), in der grossen Teuerung unter Augustus gar auf 218 Groschen (5 Modii = 27; Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7 Scal.) stieg, so ist der Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind wenig belehrend und koennten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen auch heute noch sich wiederholen.
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In einem grossen Industriestaat, dessen Ackerbau die Bevoelkerung nicht zu ernaehren vermag, haette ein solches Ergebnis als nuetzlich oder doch nicht unbedingt als nachteilig betrachtet werden moegen; ein Land wie Italien, wo die Industrie unbedeutend, die Landwirtschaft durchaus Hauptsache war, ward auf diesem Wege systematisch ruiniert und den Interessen der wesentlich unproduktiven hauptstaedtischen Bevoelkerung, der freilich das Brot nicht billig genug werden konnte, das Wohl des Ganzen auf die schmaehlichste Weise geopfert. Nirgend vielleicht liegt es so deutlich wie hier zutage, wie schlecht die Verfassung und wie unfaehig die Verwaltung dieser sogenannten goldenen Zeit der Republik war. Das duerftigste Repraesentativsystem haette wenigstens zu ernstlichen Beschwerden und zur Einsicht in den Sitz des Uebels gefuehrt; aber in jenen Urversammlungen der Buergerschaft machte alles andere eher sich geltend als die warnende Stimme des vorahnenden Patrioten. Jede Regierung, die diesen Namen verdiente, wuerde von selber eingeschritten sein; aber die Masse des roemischen Senats mag in gutem Koehlerglauben in den niedrigen Kornpreisen das wahre Glueck des Volkes gesehen haben, und die Scipionen und Flaminine hatten ja wichtigere Dinge zu tun, die Griechen zu emanzipieren und die republikanische Koenigskontrolle zu besorgen - so trieb das Schiff ungehindert in die Brandung hinein.
Seit der kleine Grundbesitz keinen wesentlichen Reinertrag mehr lieferte, war die Bauernschaft rettungslos verloren, und um so mehr, als allmaehlich auch aus ihr, wenngleich langsamer als aus den uebrigen Staenden, die sittliche Haltung und sparsame Wirtschaft der frueheren republikanischen Zeit entwich. Es war nur noch eine Zeitfrage, wie rasch die italischen Bauernhufen durch Aufkaufen und Niederlegen in den groesseren Grundbesitz aufgehen wuerden.
Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer imstande, sich zu behaupten. Derselbe produzierte an sich schon billiger als jener, wenn er sein Land nicht nach dem aelteren System an kleinere Zeitpaechter abgab, sondern es nach dem neueren durch seine Knechte bewirtschaften liess; wo dies also nicht schon frueher geschehen war, zwang die Konkurrenz des sizilischen Sklavenkorns den italischen Gutsherrn, zu folgen und anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit Sklaven ohne Weib und Kind zu wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den Konkurrenten gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren Bodenrente sich begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz mangelten und der nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben. Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint ^10, und die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht. Diese hatten bei den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens die auslaendische Konkurrenz nicht zu fuerchten: der italische Wein, das italische Oel, die italische Wolle beherrschten nicht bloss die eigenen Maerkte, sondern gingen bald auch ins Ausland; das Potal, das sein Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb Italien mit Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird. Es ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in Grundstuecken angelegte Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen schien; was auch der damaligen, um das Doppelte hoeheren durchschnittlichen Kapitalrente angemessen erscheint. Die Viehzucht lieferte im ganzen bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in dieser rentierte am besten der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die Olivenpflanzung, am wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird die Betreibung einer jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr angemessenen Verhaeltnissen und auf ihrem naturgemaessen Boden vorausgesetzt. Diese Verhaeltnisse reichten an sich schon aus, um allmaehlich an die Stelle der Bauernwirtschaft ueberall die Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem Wege der Gesetzgebung ihnen entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war es, dass man durch das spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz (kurz vor 536 218) die senatorischen Haeuser von der Spekulation ausschloss und dadurch deren ungeheure Kapitalien kuenstlich zwang, vorzugsweise in Grund und Boden sich anzulegen, das heisst die alten Bauernstellen durch Meierhoefe und Viehweiden zu ersetzen. Es kamen ferner der dem Staat weit nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem Gutsbetrieb, noch besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie als die einzige Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb im grossen erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem Kapitalistensinn dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht die dauernde Anwesenheit des Herrn auf dem Gut, aber doch sein haeufiges Erscheinen daselbst und gestattete die Erweiterung der Gueter nicht wohl und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur in beschraenkten Grenzen; wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess und den Eigentuemer wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon an, gutes Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu verwandeln - was die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann, vielleicht um diese Zeit, aber schwerlich mit Erfolg, untersagte. Dazu kamen die Folgen der Domaenenokkupation. Durch dieselbe entstanden nicht bloss, da regelmaessig in groesseren Stuecken okkupiert ward, ausschliesslich grosse Gueter, sondern es scheuten sich auch die Besitzer, in diesen auf beliebigen Widerruf stehenden und rechtlich immer unsicheren Besitz bedeutende Bestellungskosten zu stecken, namentlich Reben und Oelbaeume zu pflanzen; wovon denn die Folge war, dass man diese Laendereien vorwiegend als Viehweide nutzte.