= 336 Taler.
Den Ertrag berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900 Sesterzen (65 Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent darstellen wuerde. Indes ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch von Missernten abgesehen, die Kosten der Einbringung und die fuer Instandhaltung der Reben, Pfaehle und Sklaven. aus dem Ansatz gelassen worden sind.
Den Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt auf hoechstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher auf weniger als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von 25 roemischen Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem hauptstaedtischen Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht mehr als 100 Sesterzen Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der Preis noch niedriger gestanden haben muss. Varro (3, 2) rechnet als gewoehnlichen guten Bruttoertrag eines groesseren Gutes 150 Sesterzen vom Morgen. Entsprechende Kostenanschlaege sind hierfuer nicht ueberliefert; dass die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger Kosten machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst.
Alle diese Angaben fallen uebrigens ein Jahrhundert und laenger nach Catos Tod. Von ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, dass sich Viehwirtschaft besser rentiere als Ackerbau (bei Cic. off. 2,25; 89; Colum. 6 praef. 4, vgl. 2, 16, 2; Plin. nat. 18, 5, 30; Plut. Cato mai. 21); was natuerlich nicht heissen soll, dass es ueberall raetlich ist, Ackerland in Weide zu verwandeln, sondern relativ zu verstehen ist dahin, dass das fuer die Herdenwirtschaft auf Bergweiden und sonst geeignetem Weideland angelegte Kapital, verglichen mit dem in die Feldwirtschaft auf geeignetem Kornland gesteckten, hoehere Zinsen trage. Vielleicht ist dabei auch noch darauf Ruecksicht genommen, dass die mangelnde Taetigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermassen in absteigender Reihe: 1. Weinberg; 2. Gemuesegarten; 3. Weidenbusch, der infolge der Rebenkultur hohen Ertrag abwarf; 4. Olivenpflanzung; 5. Wiese zur Heugewinnung; 6. Kornfeld; 7. Busch; 8. Schlagforst; 9. Eichenwald zur Viehfuetterung - welche neun Bestandteile in dem Wirtschaftsplan der catonischen Mustergueter saemtlich wiederkehren.
Von dem hoeheren Reinertrag des Weinbaues gegenueber dem Kornbau zeugt auch, dass nach dem im Jahre 637 (117) zwischen der Stadt Genua und den ihr zinspflichtigen Doerfern ausgefaellten Schiedsspruch die Stadt von dem Wein den Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins empfaengt.
———————————————————————-
Von der roemischen Geldwirtschaft in aehnlicher Weise eine zusammenfassende Darstellung zu geben, verbietet teils der Mangel von Fachschriften aus dem roemischen Altertum ueber dieselbe, teils ihre Natur selbst, die bei weitem mannigfaltiger und vielseitiger ist als die Bodennutzung. Was sich ermitteln laesst, gehoert seinen Grundzuegen nach vielleicht weniger noch als die Bodenwirtschaft den Roemern eigentuemlich an, sondern ist vielmehr Gemeingut der gesamten antiken Zivilisation, deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie die heutige ueberall zusammenfiel. Im Geldwesen namentlich scheint das kaufmaennische Schema zunaechst von den Griechen festgestellt und von den Roemern nur aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schaerfe der Durchfuehrung und die Weite des Massstabes eben hier so eigentuemlich roemisch, dass der Geist der roemischen Oekonomie und ihre Grossartigkeit im Guten wie im Schlimmen vor allem in der Geldwirtschaft sich offenbart.
Der Ausgangspunkt der roemischen Geldwirtschaft war natuerlich das Leihgeschaeft, und kein Zweig der kommerziellen Industrie ist von den Roemern eifriger gepflegt worden als das Geschaeft des gewerbmaessigen Geldverleihers (fenerator) und des Geldhaendlers oder des Bankiers (argentarius). Das Kennzeichen einer entwickelten Geldwirtschaft, der Uebergang der groesseren Kassefuehrung von den einzelnen Kapitalisten auf den vermittelnden Bankier, der fuer seine Kunden Zahlung empfaengt und leistet, Gelder belegt und aufnimmt und im In- und Ausland ihre Geldgeschaefte vermittelt, ist schon in der catonischen Zeit vollstaendig entwickelt. Aber die Bankiers machten nicht bloss die Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die kleinen Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und Klientelstaaten sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing schon im ganzen Umfange des Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu werden.
Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise. Das System der mittelbaren Geschaeftsfuehrung durchdrang den ganzen roemischen Verkehr. Der Staat ging voran, indem er all seine komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen, Leistungen und Bauten gegen eine feste zu empfangende oder zu zahlende Summe an Kapitalisten oder Kapitalistengesellschaften abgab. Aber auch Private gaben durchgaengig in Akkord, was irgend in Akkord sich geben liess: die Bauten und die Einbringung der Ernte und sogar die Regulierung der Erbschafts- und der Konkursmasse, wobei der Unternehmer - gewoehnlich ein Bankier - die saemtlichen Aktiva erhielt und dagegen sich verpflichtete, die Passiva vollstaendig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz zu berichtigen und nach Umstaenden noch daraufzuzahlen.
Welche hervorragende Rolle in der roemischen Volkswirtschaft der ueberseeische Handel bereits frueh gespielt hatte, ist seinerzeit gezeigt worden; von dem weiteren Aufschwung, den derselbe in dieser Periode nahm, zeugt die steigende Bedeutung der italischen Hafenzoelle in der roemischen Finanzwirtschaft. Ausser den keiner weiteren Auseinandersetzung beduerfenden Ursachen, durch die die Bedeutung des ueberseeischen Handels stieg, ward derselbe noch kuenstlich gesteigert durch die bevorrechtete Stellung, die die herrschende italische Nation in den Provinzen einnahm, und durch die wohl jetzt schon in vielen Klientelstaaten den Roemern und Latinern vertragsmaessig zustehende Zollfreiheit.