Dagegen blieb die Industrie verhaeltnismaessig zurueck. Die Gewerke waren freilich unentbehrlich, und es zeigen sich wohl auch Spuren, dass sie bis zu einem gewissen Grade in Rom sich konzentrierten, wie denn Cato dem kampanischen Landwirt anraet, seinen Bedarf an Sklavenkleidung und Schuhzeug, an Pfluegen, Faessern und Schloessern in Rom zu kaufen. Auch kann bei dem starken Verbrauch von Wollstoffen die Ausdehnung und Eintraeglichkeit der Tuchfabrikation nicht bezweifelt werden ^12. Doch zeigen sich keine Versuche, die gewerbsmaessige Industrie, wie sie in Aegypten und Syrien bestand, nach Italien zu verpflanzen oder auch nur sie im Auslande mit italischem Kapital zu betreiben. Zwar wurde auch in Italien Flachs gebaut und Purpur bereitet, aber wenigstens die letztere Industrie gehoerte wesentlich dem griechischen Tarent an, und ueberall ueberwog hier wohl schon jetzt die Einfuhr von aegyptischem Linnen und milesischem oder tyrischem Purpur die einheimische Fabrikation.

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^12 Die industrielle Bedeutung des roemischen Tuchgewerks ergibt sich schon aus der merkwuerdigen Rolle, die die Walker in der roemischen Komoedie spielen. Die Eintraeglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato (bei Plut. Cato mai. 21).

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Dagegen gehoert gewissermassen hierher die Pachtung oder der Kauf ausseritalischer Laendereien durch roemische Kapitalisten, um daselbst den Kornbau und die Viehzucht im grossen zu betreiben. Die Anfaenge dieser spaeterhin in so enormen Verhaeltnissen sich entwickelnden Spekulation fallen, namentlich auf Sizilien, wahrscheinlich schon in diese Zeit; zumal da die den Sikelioten auferlegten Verkehrsbeschraenkungen, wenn sie nicht dazu eingefuehrt waren, doch wenigstens dahin wirken mussten, den davon befreiten roemischen Spekulanten eine Art von Monopol fuer den Grundbesitzerwerb in die Haende zu geben.

Der Geschaeftsbetrieb in all diesen verschiedenen Zweigen erfolgte durchgaengig durch Sklaven. Der Geldverleiher und der Bankier richteten, soweit ihr Geschaeftskreis reichte, Nebenkontore und Zweigbanken unter Direktion ihrer Sklaven und Freigelassenen ein. Die Gesellschaft, die vom Staate Hafenzoelle gepachtet hatte, stellte fuer das Hebegeschaeft in jedem Bureau hauptsaechlich ihre Sklaven und Freigelassenen an. Wer in Bauunternehmungen machte, kaufte sich Architektensklaven; wer sich damit abgab, die Schauspiele oder Fechterspiele fuer Rechnung der Beikommenden zu besorgen, erhandelte oder erzog sich eine spielkundige Sklaventruppe oder eine Bande zum Fechthandwerk abgerichteter Knechte. Der Kaufmann liess sich seine Waren auf eigenen Schiffen unter der Fuehrung von Sklaven oder Freigelassenen kommen und vertrieb sie wieder in derselben Weise im Gross- oder Kleinverkehr. Dass der Betrieb der Bergwerke und der Fabriken lediglich durch Sklaven erfolgte, braucht danach kaum gesagt zu werden. Die Lage dieser Sklaven war freilich auch nicht beneidenswert und durchgaengig unguenstiger als die der griechischen; dennoch befanden, wenn von den letzten Klassen abgesehen wird, die Industriesklaven sich im ganzen ertraeglicher als die Gutsknechte. Sie hatten haeufiger Familie und faktisch selbstaendige Wirtschaft und die Moeglichkeit, Freiheit und eigenes Vermoegen zu erwerben, lag ihnen nicht fern. Daher waren diese Verhaeltnisse die rechte Pflanzschule der Emporkoemmlinge aus dem Sklavenstand, welche durch Bediententugend und oft durch Bedientenlaster in die Reihen der roemischen Buerger und nicht selten zu grossem Wohlstand gelangten und sittlich, oekonomisch und politisch wenigstens ebensoviel wie die Sklaven selbst zum Ruin des roemischen Gemeinwesens beigetragen haben.

Der roemische Geschaeftsverkehr dieser Epoche ist der gleichzeitigen politischen Machtentwicklung vollkommen ebenbuertig und in seiner Art nicht minder grossartig. Wer ein anschauliches Bild von der Lebendigkeit des Verkehrs mit dem Ausland zu haben wuenscht, braucht nur die Literatur, namentlich die Lustspiele dieser Zeit aufzuschlagen, in denen der phoenikische Handelsmann phoenikisch redend auf die Buehne gebracht wird und der Dialog von griechischen und halbgriechischen Worten und Phrasen wimmelt. Am bestimmtesten aber laesst sich die Ausdehnung und Intensitaet des roemischen Geschaeftsverkehrs in den Muenz- und Geldverhaeltnissen verfolgen. Der roemische Denar hielt voellig Schritt mit den roemischen Legionen. Dass die sizilischen Muenzstaetten, zuletzt im Jahre 542 (212) die syrakusanische, infolge der roemischen Eroberung geschlossen oder doch auf Kleinmuenze beschraenkt wurden und in Sizilien und Sardinien der Denar wenigstens neben dem aelteren Silbercourant und wahrscheinlich sehr bald ausschliesslich gesetzlichen Kurs erhielt, wurde schon gesagt. Ebenso rasch, wo nicht noch rascher, drang die roemische Silbermuenze in Spanien ein, wo die grossen Silbergruben bestanden und eine aeltere Landesmuenze so gut wie nicht vorhanden war; sehr frueh haben die spanischen Staedte sogar angefangen, auf roemischen Fuss zu muenzen. Ueberhaupt bestand, da Karthago nur in beschraenktem Umfang muenzte, ausser der roemischen keine einzige bedeutende Muenzstaette im westlichen Mittelmeergebiet mit Ausnahme derjenigen von Massalia und etwa noch der Muenzstaetten der illyrischen Griechen in Apollonia und Dyrrhachion. Diese wurden demnach, als die Roemer anfingen sich im Pogebiet festzusetzen, um 525 (229) dem roemischen Fuss in der Art unterworfen, dass ihnen zwar die Silberpraegung blieb, sie aber durchgaengig, namentlich die Massalioten, veranlasst wurden, ihre Drachme auf das Gewicht des roemischen Dreivierteldenars zu regulieren, den denn auch die roemische Regierung ihrerseits unter dem Namen der Victoriamuenze (victoriatus) zunaechst fuer Oberitalien zu praegen begann. Dieses neue von dem roemischen abhaengige System beherrschte nicht bloss das massaliotische, oberitalische und illyrische Gebiet, sondern es gingen auch diese Muenzen in die noerdlichen Barbarenlandschaften, namentlich die massaliotischen in die Alpengegenden das ganze Rhonegebiet hinauf und die illyrischen bis hinein in das heutige Siebenbuergen. Auf die oestliche Haelfte des Mittelmeergebiets erstreckte in dieser Epoche wie die unmittelbare roemische Herrschaft so auch die roemische Muenze sich noch nicht; dafuer aber trat hier der rechte und naturgemaesse Vermittler des internationalen und ueberseeischen Handels, das Gold, ein. Zwar die roemische Regierung hielt in ihrer streng konservativen Art, abgesehen von einer voruebergehenden, durch die Finanzbedraengnis waehrend des Hannibalischen Krieges veranlassten Goldpraegung, unwandelbar daran fest, ausser dem national-italischen Kupfer nichts als Silber zu schlagen; aber der Verkehr hatte bereits solche Verhaeltnisse angenommen, dass er auch ohne Muenze mit dem Golde nach dem Gewicht auszukommen vermochte. Von dem Barbestande, der im Jahre 597 (157) in der roemischen Staatskasse lag, war kaum ein Sechstel gepraegtes oder ungepraegtes Silber, fuenf Sechstel Gold in Barren ^13, und ohne Zweifel fanden sich in allen Kassen der groesseren roemischen Kapitalisten die edlen Metalle wesentlich in dem gleichen Verhaeltnisse. Bereits damals also nahm das Gold im Grossverkehr die erste Stelle ein und ueberwog, wie hieraus weiter geschlossen werden darf, im allgemeinen Verkehr derjenige mit dem Ausland und namentlich mit dem seit Philipp und Alexander dem Grossen zum Goldcourant uebergegangenen Osten.

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^13 Es lagen in der Kasse 17410 roemische Pfund Gold, 22070 Pfund ungepraegten, 18230 Pfund gepraegten Silbers. Das Legalverhaeltnis des Goldes zum Silber war 1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1:11,91.

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