^1 Der Eindruck der ersten Ansprache, die Pompeius nach seiner Rückkehr an die Bürgerschaft richtete, wird von Cicero (Art. 1, 14) so geschildert: prima contio Pornpei non iucunda miseris, inanis improbis, beatis non grata, bonis non gravis;

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Da bot sich eine neue Kombination dar. Der Führer der demokratischem Partei hatte die politische Windstille, die zunächst auf den Rücktritt des bisherigen Machthabers gefolgt war, in seinem Interesse tätig benutzt. Als Pompeius aus Asien zurückkam, war Caesar wenig mehr gewesen als was auch Catilina war: der Chef einer fast zu einem Verschwörerklub eingeschwundenen politischen Partei und ein bankrotter Mann. Seitdem aber hatte er nach verwalteter Prätur (692 62) die Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien übernommen und dadurch Mittel gefunden, teils seiner Schulden sich zu entledigen; teils zu seinem militärischen Ruf den Grund zu legen. Sein alter Freund und Bundesgenosse Crassus hatte durch die Hoffnung, den. Rückhalt gegen Pompeius, den er an Piso verloren, jetzt an Caesar wiederzufinden, sich bestimmen lassen, ihn noch vor seinem Abgang in die Provinz von dem drückendsten Teil seiner Schuldenlast zu befreien. Er selbst hatte den kurzen Aufenthalt daselbst energisch benutzt. Im Jahre 694 (60) mit gefüllten Kassen und als Imperator mit wohlgegründeten Ansprüchen auf den Triumph aus Spanien zurückgekehrt, trat er für das folgende Jahr als Bewerber um das Konsulat auf, um dessentwillen er, da der Senat ihm die Erlaubnis, abwesend sich zu der Konsulwahl zu melden, abschlug, die Ehre des Triumphes unbedenklich darangab. Seit Jahren hatte die Demokratie danach gerungen, einen der Ihrigen in den Besitz des höchsten Amtes zu bringen, um auf dieser Brücke zu einer eigenen militärischen Macht zu gelangen. Längst war es ja den Einsichtigen aller Farben klar geworden, daß der Parteienstreit nicht durch bürgerlichen Kampf, sondern nur noch durch Militärmacht entschieden werden könne; der Verlauf aber der Koalition zwischen der Demokratie und den mächtigen Militärchefs, durch die der Senatsherrschaft ein Ende gemacht worden war, zeigte mit unerbittlicher Schärfe, daß jede solche Allianz schließlich auf eine Unterordnung der bürgerlichen unter die militärischen Elemente hinauslief und daß die Volkspartei, wenn sie wirklich herrschen wollte, nicht mit ihr eigentlich fremden, ja feindlichen Generalen sich verbünden, sondern ihre Führer selbst zu Generalen machen müsse. Die dahin zielenden Versuche, Catilinas Wahl zum Konsul durchzusetzen, in Spanien oder Ägypten einen militärischen Rückhalt zu gewinnen, waren gescheitert; jetzt bot sich ihr die Möglichkeit, ihrem bedeutendsten Manne das Konsulat und die Konsularprovinz auf dem gewöhnlichen, verfassungsmäßigen Wege zu verschaffen und durch Begründung, wenn man so sagen darf, einer demokratischen Hausmacht sich von dem zweifelhaften und gefährlichen Bundesgenossen Pompeius unabhängig zu machen.

Aber je mehr der Demokratie daran gelegen sein mußte, sich diese Bahn zu eröffnen, die ihr nicht so sehr die günstigste als die einzige Aussicht auf ernstliche Erfolge darbot, desto gewisser konnte sie dabei auf den entschlossenen Widerstand ihrer politischen Gegner zählen. Es kam darauf an, wen sie hierbei sich gegenüber fand. Die Aristokratie vereinzelt war nicht furchtbar; aber es hatte doch soeben in der Catilinarischen Angelegenheit sich herausgestellt, daß sie da allerdings noch etwas vermochte, wo sie von den Männern der materiellen Interessen und von den Anhängern des Pompeius mehr oder minder offen unterstützt ward. Sie hatte Catilinas Bewerbung um das Konsulat mehrmals vereitelt, und daß sie das gleiche gegen Caesar versuchen werde, war gewiß genug. Aber wenn auch vielleicht Caesar ihr zum Trotze gewählt ward, so reichte die Wahl allein nicht aus. Er bedurfte mindestens einige Jahre ungestörter Wirksamkeit außerhalb Italiens, um eine feste militärische Stellung zu gewinnen, und sicherlich ließ die Nobilität kein Mittel unversucht, um während dieser Vorbereitungszeit seine Pläne zu durchkreuzen. Der Gedanke lag nahe, ob es nicht gelingen könne, die Aristokratie wieder, wie im Jahre 683/84 (71 /70) zu isolieren und zwischen den Demokraten nebst ihrem Bundesgenossen Crassus einer- und Pompeius und der hohen Finanz andererseits ein auf gemeinschaftlichen Vorteil fest begründetes Bündnis aufzurichten. Für Pompeius war ein solches allerdings ein politischer Selbstmord. Sein bisheriges Gewicht im Staate beruhte darauf, daß er das einzige Parteihaupt war, das zugleich über Legionen, wenn auch jetzt aufgelöste, doch immer noch in einem gewissen Maße verfügte. Der Plan der Demokratie war ebendarauf gerichtet, ihn dieses Übergewichtes zu berauben und ihm in ihrem eigenen Haupt einen militärischen Nebenbuhler zur Seite zu stellen. Nimmermehr durfte er hierauf eingehen, am allerwenigsten aber einem Manne wie Caesar, der schon als bloßer politischer Agitator ihm genug zu schaffen gemacht und soeben in Spanien die glänzendsten Beweise auch militärischer Kapazität gegeben hatte, selber zu einer Oberfeldherrnstelle verhelfen. Allein auf der anderen Seite war, infolge der schikanösen Opposition des Senats und der Gleichgültigkeit der Menge für Pompeius und Pompeius’ Wünsche, seine Stellung, namentlich seinen alten Soldaten gegenüber, so peinlich und so demütigend geworden, daß man bei seinem Charakter wohl erwarten konnte, um den Preis der Erlösung aus dieser unbequemen Lage ihn für eine solche Koalition zu gewinnen. Was aber die sogenannte Ritterpartei anlangt, so fand diese überall da sich ein, wo die Macht war, und es verstand sich von selbst, daß sie nicht lange auf sich werde warten lassen, wenn sie Pompeius und die Demokratie aufs neue ernstlich sich verbünden sah. Es kam hinzu, daß wegen Catos übrigens sehr löblicher Strenge gegen die Steuerpächter die hohe Finanz eben jetzt wieder mit dem Senat in heftigem Hader lag.

So ward im Sommer 694 (60) die zweite Koalition abgeschlossen. Caesar ließ sich das Konsulat für das folgende Jahr und demnächst die Statthalterschaft zusichern; Pompeius ward die Ratifikation seiner im Osten getroffenen Verfügungen und Anweisung von Ländereien an die Soldaten der asiatischen Armee zugesagt; der Ritterschaft versprach Caesar gleichfalls das, was der Senat verweigert hatte, ihr durch die Bürgerschaft zu verschaffen; Crassus endlich, der unvermeidliche, durfte wenigstens dem Bunde sich anschließen, freilich ohne für den Beitritt, den er nicht verweigern konnte, bestimmte Zusagen zu erhalten. Es waren genau dieselben Elemente, ja dieselben Personen, die im Herbst 683 (71) und die im Sommer 684 (70) den Bund miteinander schlossen; aber wie so ganz anders standen doch damals und jetzt die Parteien! Damals war die Demokratie nichts als eine politische Partei, ihre Verbündeten siegreiche, an der Spitze ihrer Armeen stehende Feldherren; jetzt war der Führer der Demokraten selber ein sieggekrönter, von großartigen militärischen Entwürfen erfüllter Imperator, die Bundesgenossen gewesene Generale ohne Armee. Damals siegte die Demokratie in Prinzipienfragen und räumte um diesen Preis die höchsten Staatsämter ihren beiden Verbündeten ein; jetzt war sie praktischer geworden und nahm die höchste bürgerliche und militärische Gewalt für sich selber, wogegen nur in untergeordneten Dingen den Bundesgenossen Konzessionen gemacht und, bezeichnend genug, nicht einmal Pompeius’ alte Forderung eines zweiten Konsulats berücksichtigt wurde. Damals gab sich die Demokratie ihren Verbündeten hin; jetzt mußten diese sich ihr anvertrauen. Alle Verhältnisse sind vollständig verändert, am meisten jedoch der Charakter der Demokratie selbst. Wohl hatte dieselbe, seit sie überhaupt war, im innersten Kern ein monarchisches Element in sich getragen; allein das Verfassungsideal, wie es ihren besten Köpfen in mehr oder minder deutlichen Umrissen vorschwebte, blieb doch immer ein bürgerliches Gemeinwesen, eine perikleische Staatsordnung, in der die Macht des Fürsten darauf beruhte, daß er die Bürgerschaft in edelster und vollkommenster Weise vertrat und der vollkommenste und edelste Teil der Bürgschaft ihren rechten Vertrauensmann in ihm erkannte. Auch Caesar ist von solchen Anschauungen ausgegangen; aber es waren nun einmal Ideale, die wohl auf die Realitäten einwirken, aber nicht geradezu realisiert werden konnten. Weder die einfache bürgerliche Gewalt, wie Gaius Gracchus sie besessen, noch die Bewaffnung der demokratischen Partei, wie sie Cinna, freilich in sehr unzulänglicher Art, versucht hatte, vermochten in dem römischen Gemeinwesen als dauerndes Schwergewicht sich zu behaupten; die nicht für eine Partei, sondern für einen Feldherrn fechtende Heeresmaschine, die rohe Macht der Condottieri zeigte sich, nachdem sie zuerst im Dienste der Restauration auf den Schauplatz getreten war, bald allen politischen Parteien unbedingt überlegen. Auch Caesar mußte im praktischen Parteitreiben hiervon sich überzeugen und also reifte in ihm der verhängnisvolle Entschluß, diese Heeresmaschine selbst seinen Idealen dienstbar zu machen und das Gemeinwesen, wie er es im Sinne trug, durch Condottiergewalt aufzurichten. In dieser Absicht schloß er im Jahre 683 (71) den Bund mit den Generalen der Gegenpartei, welcher, ungeachtet dieselben das demokratische Programm akzeptiert hatten, doch die Demokratie und Caesar selbst an den Rand des Unterganges führte. In der gleichen Absicht trat elf Jahre später er selber als Condottiere auf. Es geschah in beiden Fällen mit einer gewissen Naivität, mit dem guten Glauben an die Möglichkeit, ein freies Gemeinwesen wo nicht durch fremde, doch durch den eigenen Säbel begründen zu können. Man sieht es ohne Mühe ein, daß dieser Glaube trog und daß niemand den bösen Geist zum Diener nimmt, ohne ihm selbst zum Knecht zu werden; aber die größten Männer sind nicht die, welche am wenigsten irren. Wenn noch nach Jahrtausenden wir ehrfurchtsvoll uns neigen vor denn, was Caesar gewollt und getan hat, so liegt die Ursache nicht darin, daß er eine Krone begehrt und gewonnen hat, was an sich so wenig etwas Großes ist wie die Krone selbst, sondern darin, daß sein mächtiges Ideal: eines freien Gemeinwesens unter einem Herrscher - ihn nie verlassen und auch als Monarchen ihn davor bewahrt hat, in das gemeine Königtum zu versinken.

Ohne Schwierigkeit ward von den vereinigten Parteien Caesars Wahl zum Konsul für das Jahr 695 (59) durchgesetzt. Die Aristokratie mußte zufrieden sein, durch einen selbst in dieser Zeit tiefster Korruption Aufsehen erregenden Stimmenkauf, wofür der ganze Herrenstand die Mittel zusammenschoß, ihm in der Person des Marcus Bibulus einen Kollegen zuzugesellen, dessen bornierter Starrsinn in ihren Kreisen als konservative Energie betrachtet ward und an dessen gutem Willen wenigstens es nicht lag, wenn die vornehmen Herren ihre patriotischen Auslagen nicht wieder herausbekamen.

Als Konsul brachte Caesar zunächst die Begehren seiner Verbündeten zur Verhandlung, unter denen die Landanweisung an die Veteranen des asiatischen Heeres bei weitem das wichtigste war. Das zu diesem Ende von Caesar entworfene Ackergesetz hielt im allgemeinen fest an den Grundzügen, wie sie der das Jahr zuvor in Pompeius’ Auftrag eingebrachte, aber gescheiterte Gesetzesentwurf aufgestellt hatte. Zur Verteilung ward nur das italische Domanialland bestimmt, das heißt wesentlich das Gebiet von Capua, und, wenn dies nicht ausreichen sollte, anderer italischer Grundbesitz, der aus dem Ertrage der neuen östlichen Provinzen zu dem in den zensorischen Listen verzeichneten Taxationswert angekauft werden sollte; alle bestehenden Eigentums- und Erbbesitzrechte blieben also unangetastet. Die einzelnen Parzellen waren klein. Die Landempfänger sollten arme Bürger, Väter von wenigstens drei Kindern sein; der bedenkliche Grundsatz, daß der geleistete Militärdienst Anspruch auf Grundbesitz gebe, ward nicht aufgestellt, sondern es wurden nur, wie es billig und zu allen Zeiten geschehen war, die alten Soldaten sowie nicht minder die auszuweisenden Zeitpächter den Landausteilern vorzugsweise zur Berücksichtigung empfohlen. Die Ausführung ward einer Kommission von zwanzig Männern übertragen, in die Caesar bestimmt erklärte, sich selber nicht wählen lassen zu wollen.

Die Opposition hatte gegen diesen Vorschlag einen schweren Stand. Es ließ sich vernünftigerweise nicht leugnen, daß die Staatsfinanzen nach Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien imstande sein mußten, auf die kampanischen Pachtgelder zu verzichten; daß es unverantwortlich war, einen der schönsten und eben zum Kleinbesitz vorzüglich geeigneten Distrikt Italiens dem Privatverkehr zu entziehen; daß es endlich ebenso ungerecht wie lächerlich war, noch jetzt nach der Erstreckung des Bürgerrechts auf ganz Italien der Ortschaft Capua die Munizipalrechte vorzuenthalten. Der ganze Vorschlag trug den Stempel der Mäßigung, der Ehrlichkeit und der Solidarität, womit sehr geschickt der demokratische Parteicharakter verbunden war; denn im wesentlichen lief derselbe doch hinaus auf die Wiederherstellung der in der marianischen Zeit gegründeten und von Sulla wiederaufgehobenen capuanischen Kolonie. Auch in der Form beobachtete Caesar jede mögliche Rücksicht. Er legte den Entwurf des Ackergesetzes, sowie zugleich den Antrag, die von Pompeius im Osten erlassenen Verfügungen in Bausch und Bogen zu ratifizieren und die Petition der Steuerpächter um Nachlaß eines Drittels der Pachtsummen, zunächst dem Senat zur Begutachtung vor und erklärte sich bereit, Abänderungsvorschläge entgegenzunehmen und zu diskutieren. Das Kollegium hatte jetzt Gelegenheit, sich zu überzeugen, wie töricht es gehandelt hatte, durch Verweigerung dieser Begehren Pompeius und die Ritterpartei dem Gegner in die Arme zu treiben. Vielleicht war es das stille Gefühl hiervon, das die hochgeborenen Herren zu dem lautesten und mit dem gehaltenen Auftreten Caesars übel kontrastierenden Widerbellen trieb. Das Ackergesetz ward von ihnen einfach und selbst ohne Diskussion zurückgewiesen. Der Beschluß über Pompeius’ Einrichtungen in Asien fand ebensowenig Gnade vor ihren Augen. Den Antrag hinsichtlich der Steuerpächter versuchte Cato nach der unlöblichen Sitte des römischen Parlamentarismus totzusprechen, das heißt bis zu der gesetzlichen Schlußstunde der Sitzung seine Rede fortzuspinnen; als Caesar Miene machte, den störrigen Mann verhaften zu lassen, ward schließlich auch dieser Antrag verworfen.

Natürlich gingen nun sämtliche Anträge an die Bürgerschaft. Ohne sich weit von der Wahrheit zu entfernen, konnte Caesar der Menge sagen, daß der Senat die vernünftigsten und notwendigsten, in der achtungsvollsten Form an ihn gebrachten Vorschläge, bloß weil sie von dem demokratischen Konsul kamen, schnöde zurückgewiesen habe. Wenn er hinzufügte, daß die Aristokraten ein Komplott gesponnen hätten, um die Verwerfung der Anträge zu bewirken, und die Bürgerschaft, namentlich Pompeius selbst und dessen alte Soldaten, aufforderte, gegen List und Gewalt ihm beizustehen, so war auch dies keineswegs aus der Luft gegriffen. Die Aristokratie, voran der eigensinnige Schwachkopf Bibulus und der standhafte Prinzipiennarr Cato, hatte in der Tat vor, die Sache bis zu offenbarer Gewalt zu treiben. Pompeius, von Caesar veranlaßt, sich über seine Stellung zu der obschwebenden Frage auszusprechen, erklärte unumwunden, wie es sonst seine Art nicht war, daß, wenn jemand wagen sollte, das Schwert zu zücken, auch er nach dem seinigen greifen und dann den Schild nicht zu Hause lassen werde; ebenso sprach Crassus sich aus. Pompeius’ alte Soldaten wurden angewiesen, am Tage der Abstimmung, die ja zunächst sie anging, zahlreich mit Waffen unter den Kleidern auf dem Stimmplatz zu erscheinen.

Die Nobilität ließ dennoch kein Mittel unversucht, um die Anträge Caesars zu vereiteln. An jedem Tage, wo Caesar vor dem Volke auftrat, stellte sein Kollege Bibulus die bekannten politischen Wetterbeobachtungen an, die alle öffentlichen Geschäfte unterbrachen; Caesar kümmerte sich um den Himmel nicht, sondern fuhr fort, seine irdischen Geschäfte zu betreiben. Die tribunizische Interzession ward eingelegt; Caesar begnügte sich, sie nicht zu beachten. Bibulus und Cato sprangen auf die Rednertribüne, harangierten die Menge und veranlaßten den gewöhnlichen Krawall; Caesar ließ sie durch Gerichtsdiener vom Markte hinwegführen und übrigens dafür sorgen, daß ihnen kein Leides geschah - es lag auch in seinem Interesse, daß die politische Komödie das blieb, was sie war. Alles Schikanierens und alles Folterns der Nobilität ungeachtet, wurden das Ackergesetz, die Bestätigung der asiatischen Organisationen und der Nachlaß für die Steuerpächter von der Bürgerschaft angenommen, die Zwanzigerkommission, an ihrer Spitze Pompeius und Crassus, erwählt und in ihr Amt eingesetzt; mit allen ihren Anstrengungen hatte die Aristokratie nichts weiter erreicht, als daß ihre blinde und gehässige Widersetzlichkeit die Bande der Koalition noch fester gezogen und ihre Energie, deren sie bald bei. wichtigeren Dingen bedürfen sollte, an diesen im Grunde gleichgültigen Angelegenheiten sich erschöpft hatte. Man beglückwünschte sich untereinander über den bewiesenen Heldenmut; daß Bibulus erklärt hatte, lieber sterben als weichen zu wollen, daß Cato noch in den Händen der Büttel fortgefahren hatte zu perorieren, waren große patriotische Taten; übrigens ergab man sich in sein Schicksal. Der Konsul Bibulus schloß sich für den noch übrigen Teil des Jahres in sein Haus ein, wobei er zugleich durch öffentlichen Anschlag bekannt machte, daß er die fromme Absicht habe, an allen in diesem Jahr zu Volksversammlungen geeigneten Tagen nach Himmelszeichen zu spähen. Seine Kollegen bewunderten wieder den großen Mann, der, gleich wie Ennius von dem alten Fabius gesagt, “den Staat durch Zaudern errette”, und taten wie er; die meisten derselben, darunter Cato, erschienen nicht mehr im Senat und halfen innerhalb ihrer vier Wände ihrem Konsul sich ärgern, daß der politischen Astronomie zum Trotz die Weltgeschichte weiterging. Dem Publikum erschien diese Passivität des Konsuls sowie der Aristokratie überhaupt wie billig als politische Abdikation; und die Koalition war natürlich sehr wohl damit zufrieden, daß man sie die weiteren Schritte fast ungestört tun ließ. Der wichtigste darunter war die Regulierung der künftigen Stellung Caesars. Verfassungsmäßig lag es dem Senat ob, die Kompetenzen des zweiten konsularischen Amtsjahrs nach vor der Wahl der Konsuln festzustellen; demgemäß hatte er denn auch, in Voraussicht der Wahl Caesars, dazu für 696 (58) zwei Provinzen ausersehen, in denen der Statthalter nichts anderes vorzunehmen fand als Straßenbauten und dergleichen nützliche Dinge mehr. Natürlich konnte es nicht dabei bleiben; es war unter den Verbündeten ausgemacht, daß Caesar ein außerordentliches nach dem Muster der Gabinisch-Manilischen Gesetze zugeschnittenes Kommando durch Volksschluß erhalten solle. Caesar indes hatte öffentlich erklärt, keinen Antrag zu seinen eigenen Gunsten einbringen zu wollen; der Volkstribun Publius Vatinius übernahm es also, den Antrag bei der Bürgerschaft zu stellen, die natürlich unbedingt gehorchte. Caesar erhielt dadurch die Statthalterschaft des cisalpinischen Galliens und den Oberbefehl der drei daselbst stehenden, schon im Grenzkrieg unter Lucius Afranius erprobten Legionen, ferner proprätorischen Rang für seine Adjutanten, wie die Pompeianischen ihn gehabt hatten; auf fünf Jahre hinaus, auf längere Zeit, als je früher ein überhaupt auf bestimmte Zeit beschränkter Feldherr bestellt worden war, ward dies Amt ihm gesichert. Den Kern seiner Statthalterschaft bildeten die Transpadaner, seit Jahren schon, in Hoffnung auf das Bürgerrecht, die Klienten der demokratischen Partei in Rom und insbesondere Caesars. Sein Sprengel erstreckte sich südlich bis zum Arnus und zum Rubico und schloß Luca und Ravenna ein. Nachträglich ward dann noch die Provinz Narbo mit der einen daselbst befindlichen Legion zu Caesars Amtsbezirk hinzugefügt, was auf Pompeius’ Antrag der Senat beschloß, um wenigstens nicht auch dies Kommando durch außerordentlichen Bürgerschaftsbeschluß auf Caesar übergehen zu sehen. Man hatte damit, was man wollte. Da verfassungsmäßig in dem eigentlichen Italien keine Truppen stehen durften, so beherrschte der Kommandant der norditalischen und gallischen Legionen auf die nächsten fünf Jahre zugleich Italien und Rom; und wer auf fünf Jahre, ist auch Herr auf Lebenszeit. Caesars Konsulat hatte seinen Zweck erreicht. Es versteht sich, daß die neuen Machthaber nebenbei nicht versäumten, die Menge durch Spiele und Lustbarkeiten aller Art bei guter Laune zu erhalten, und daß sie jede Gelegenheit ergriffen, ihre Kasse zu füllen; wie denn zum Beispiel dem König von Ägypten der Volksschluß, der ihn als legitimen Herrscher anerkannte, von der Koalition um hohen Preis verkauft ward, und ebenso andere Dynasten und Gemeinden Freibriefe und Privilegien bei dieser Gelegenheit erwarben.