Auch die Dauerhaftigkeit der getroffenen Einrichtungen schien hinlänglich gesichert. Das Konsulat ward wenigstens für das nächste Jahr sicheren Händen anvertraut. Das Publikum glaubte anfangs, daß es Pompeius und Crassus selber bestimmt sei; die Machthaber zogen es indes vor, zwei untergeordnete, aber zuverlässige Männer ihrer Partei, Aulus Gabinius, den besten unter Pompeius’ Adjutanten, und Lucius Piso, der minder bedeutend, aber Caesars Schwiegervater war, für 696 (58) zu Konsuln wählen zu lassen. Pompeius übernahm es persönlich, Italien zu bewachen, wo er an der Spitze der Zwanzigerkommission die Ausführung des Ackergesetzes betrieb und gegen 20000 Bürger, großenteils alte Soldaten aus seiner Armee, im Gebiete von Capua mit Grundbesitz ausstattete; als Rückhalt gegen die hauptstädtische Opposition dienten ihm Caesars norditalische Legionen. Auf einen Bruch unter den Machthabern selbst war zunächst wenigstens keine Aussicht. Die von Caesar als Konsul erlassenen Gesetze, an deren Aufrechterhaltung Pompeius wenigstens ebensoviel gelegen war als Caesar, verbürgten die Fortdauer der Spaltung zwischen Pompeius und der Aristokratie, deren Spitzen, namentlich Cato, fortfuhren, die Gesetze als nichtig zu behandeln, und damit den Fortbestand der Koalition. Es kam hinzu, daß auch die persönlichen Bande zwischen ihren Häuptern sich enger zusammenzogen. Caesar hatte seinen Verbündeten redlich und treulich Wort gehalten, ohne sie in dem Versprochenen zu beknappen oder zu schikanieren, und namentlich das in Pompeius’ Interesse beantragte Ackergesetz völlig wie seine eigene Sache mit Gewandtheit und Energie durchgefochten; Pompeius war nicht unempfänglich für rechtliches Verhalten und gute Treue und wohlwollend gestimmt gegen denjenigen, der ihm über die seit drei Jahren gespielte armselige Petentenrolle mit einem Schlag hinweggeholfen hatte. Der häufige und vertraute Verkehr mit einem Manne von der unwiderstehlichen Liebenswürdigkeit Caesars tat das übrige, um den Bund der Interessen in einen Freundschaftsbund umzugestalten. Das Ergebnis und das Unterpfand dieser Freundschaft, freilich zugleich auch eine öffentliche, schwer mißzuverstehende Ankündigung der neubegründeten Gesamtherrschaft, war die Ehe, die Pompeius mit Caesars einziger, dreiundzwanzigjähriger Tochter einging. Julia, die die Anmut ihres Vaters geerbt hatte, lebte mit ihrem um das doppelte älteren Gemahl in der glücklichsten Häuslichkeit, und die nach so vielen Nöten und Krisen Ruhe und Ordnung herbeisehnende Bürgerschaft sah in diesem Ehebündnis die Gewähr einer friedlichen und gedeihlichen Zukunft.
Je fester und enger also das Bündnis zwischen Pompeius und Caesar sich knüpfte, desto hoffnungsloser gestaltete sich die Sache der Aristokratie. Sie fühlte das Schwert über ihrem Haupte schweben und kannte Caesar hinlänglich, um nicht zu bezweifeln, daß er, wenn nötig, es unbedenklich brauchen werde. “Von allen Seiten”, schrieb einer von ihnen, “stehen wir im Schach; schon haben wir aus Furcht vor dem Tode oder vor der Verbannung auf die ‘Freiheit’ verzichtet; jeder seufzt, zu reden wagt keiner”. Mehr konnten die Verbündeten nicht verlangen. Aber wenn auch die Majorität der Aristokratie in dieser wünschenswerten Stimmung sich befand, so fehlte es doch natürlich in dieser Partei auch nicht an Heißspornen. Kaum hatte Caesar das Konsulat niedergelegt, als einige der hitzigsten Aristokraten, Lucius Domitius und Gaius Memmius, im vollen Senat den Antrag stellten, die Julischen Gesetze zu kassieren. Es war das freilich nichts als eine Torheit, die nur zum Vorteil der Koalition ausschlug; denn da Caesar nun selbst darauf bestand, daß der Senat die Gültigkeit der angefochtenen Gesetze untersuchen möge, konnte dieser nicht anders, als deren Legalität förmlich anerkennen. Allein begreiflicherweise fanden dennoch die Machthaber hierin eine neue Aufforderung, an einigen der namhaftesten und vorlautesten Opponenten ein Exempel zu statuieren, und dadurch sich zu versichern, daß die übrige Masse bei jenem zweckmäßigen Seufzen und Schweigen beharre. Anfangs hatte man gehofft, daß die Klausel des Ackergesetzes, welche wie üblich den Eid auf das neue Gesetz von den sämtlichen Senatoren bei Verlust ihrer politischen Rechte forderte, die heftigsten Widersacher bestimmen werde, nach dem Vorgange des Metellus Numidicus sich durch die Eidverweigerung selber zu verbannen. Allein so gefällig erwiesen sich dieselben doch nicht; selbst der gestrenge Cato bequemte sich zu schwören, und seine Sanchos folgten ihm nach. Ein zweiter wenig ehrbarer Versuch, die Häupter der Aristokratie wegen eines angeblich gegen Pompeius gesponnenen Mordanschlags mit Kriminalanklagen zu bedrohen und dadurch sie in die Verbannung zu treiben, ward durch die Unfähigkeit der Werkzeuge vereitelt; der Denunziant, ein gewisser Vettius, übertrieb und widersprach sich so arg und der Tribun Vatinius, der die unsaubere Maschine dirigierte, zeigte sein Einverständnis mit jenem Vettius so deutlich, daß man es geraten fand, den letzteren im Gefängnis zu erdrosseln und die ganze Sache fallen zu lassen. Indes hatte man bei dieser Gelegenheit von der vollständigen Auflösung der Aristokratie und der grenzenlosen Angst der vornehmen Herren sich sattsam überzeugt; selbst ein Mann wie Lucius Lucullus hatte sich persönlich Caesar zu Füßen geworfen und öffentlich erklärt, daß er seines hohen Alters wegen sich genötigt sehe, vom öffentlichen Leben zurückzutreten. Man ließ sich denn endlich an einigen wenigen Opfern genügen. Hauptsächlich galt es Cato zu entfernen, welcher seiner Überzeugung von der Nichtigkeit der sämtlichen Julischen Gesetze keinen Hehl hatte, und der Mann war so, wie er dachte zu handeln. Ein solcher Mann war freilich Marcus Cicero nicht, und man gab sich nicht die Mühe, ihn zu fürchten. Allein die demokratische Partei, die in der Koalition die erste Rolle spielte, konnte den Justizmord des 5. Dezember 691 (63), den sie so laut und mit so gutem Rechte getadelt hatte, unmöglich nach ihrem Siege ungeahndet lassen. Hätte man die wirklichen Urheber des verhängnisvollen Beschlusses zur Rechenschaft ziehen wollen, so maßte man freilich sich nicht an den schwachmütigen Konsul halten, sondern an die Fraktion der strengen Aristokratie, die den ängstlichen Mann zu jener Exekution gedrängt hatte. Aber nach formellem Recht waren für dieselbe allerdings nicht die Ratgeber des Konsuls, sondern der Konsul selbst verantwortlich, und vor allem war es der mildere Weg, nur den Konsul zur Rechenschaft zu ziehen und das Senatskollegium ganz aus dem Spiele zu lassen, weshalb auch in den Motiven des gegen Cicero gerichteten Antrags der Senatsbeschluß, kraft dessen derselbe die Hinrichtung anordnete, geradezu als untergeschoben bezeichnet ward. Selbst gegen Cicero hätten die Machthaber gern Aufsehen erregende Schritte vermieden; allein derselbe konnte es nicht über sich gewinnen, weder den Machthabern die verlangten Garantien zu geben, noch unter einem der mehrfach ihm dargebotenen schicklichen Vorwände sich selbst von Rom zu verbannen, noch auch nur zu schweigen. Bei dem besten Willen, jeden Anstoß zu vermeiden, und der aufrichtigsten Angst hatte er doch nicht Haltung genug, um vorsichtig zu sein; das Wort maßte heraus, wenn ein petulanter Witz ihn prickelte oder wenn sein durch das Lob so vieler adliger Herren fast übergeschnapptes Selbstbewußtsein die wohlkadenzierten Perioden des plebejischen Advokaten schwellte. Die Ausführung der gegen Cato und Cicero beschlossenen Maßregeln ward dem lockeren und wüsten, aber gescheiten und vor allen Dingen dreisten Publius Clodius übertragen, der seit Jahren mit Cicero in der bittersten Feindschaft lebte und, um diese befriedigen und als Demagog eine Rolle spielen zu können, unter Caesars Konsulat sich durch eilige Adoption aus einem Patrizier in einen Plebejer verwandelt und dann für das Jahr 696 (58) zum Volkstribun hatte wählen lassen. Als Rückhalt für Clodius verweilte der Prokonsul Caesar, bis der Schlag gegen die beiden Opfer gefallen war, in der unmittelbaren Nähe der Hauptstadt. Den erhaltenen Aufträgen gemäß schlug Clodius der Bürgerschaft vor, Cato mit der Regulierung der verwickelten Gemeindeverhältnisse der Byzantier und mit der Einziehung des Königreichs Kypros zu beauftragen, welches ebenso wie Ägypten durch das Testament Alexanders II. den Römern angefallen war und nicht, wie Ägypten, die römische Einziehung abgekauft, dessen König überdies den Clodius vor Zeiten persönlich beleidigt hatte. Hinsichtlich Ciceros brachte Clodius einen Gesetzentwurf ein, welcher die Hinrichtung eines Bürgers ohne Urteil und Recht als ein mit Landesverweisung zu bestrafendes Verbrechen bezeichnete. Cato also ward durch eine ehrenvolle Sendung entfernt, Cicero wenigstens mit der möglichst gelinden Strafe belegt, überdies in dem Antrag doch nicht mit Namen genannt. Das Vergnügen aber versagte man sich nicht, einerseits einen notorisch zaghaften und zu der Gattung der politischen Wetterfahnen zählenden Mann wegen von ihm bewiesener Energie zu bestrafen, andererseits den verbissenen Gegner aller Eingriffe der Bürgerschaft in die Administration und aller außerordentlichen Kommandos durch Bürgerschaftsbeschluß selbst mit einem solchen auszustatten; und mit gleichem Humor ward der Cato betreffende Antrag motiviert mit der abnormen Tugendhaftigkeit dieses Mannes, welche ihn vor jedem andern geeignet erscheinen lasse, einen so kitzlichen Auftrag, wie die Einziehung des ansehnlichen kyprischen Kronschatzes war, auszuführen, ohne zu stehlen. Beide Anträge tragen überhaupt den Charakter rücksichtsvoller Deferenz und kühler Ironie, der Caesars Verhalten dem Senat gegenüber durchgängig bezeichnet. Auf Widerstand stießen sie nicht. Es half natürlich nichts, daß die Senatsmajorität, um doch auf irgendeine Art gegen die Verhöhnung und Brandmarkung ihres Beschlusses in der Catilinarischen Sache zu protestieren, öffentlich das Trauergewand anlegte und daß Cicero selbst, nun da es zu spät war, bei Pompeius kniefällig um Gnade bat; er mußte, noch bevor das Gesetz durchging, das ihm die Heimat verschloß, sich selber verbannen (April 696 58). Cato ließ es gleichfalls nicht darauf ankommen, durch Ablehnung des ihm gewordenen Auftrags schärfere Maßregeln zu provozieren, sondern nahm denselben an und schiffte sich ein nach dem Osten. Das Nächste war getan; auch Caesar konnte Italien verlassen, um sich ernsteren Aufgaben zu widmen.
KAPITEL VII.
Die Unterwerfung des Westens
Wenn von dem armseligen Einerlei des politischen Egoismus, der in der Kurie und auf den Straßen der Hauptstadt seine Schlachten schlug, sich der Gang der Geschichte wieder zu Dingen wendet, die wichtiger sind als die Frage, ob der erste Monarch Roms Gnaeus, Gaius oder Marcus heißen wird, so mag es wohl gestattet sein, an der Schwelle eines Ereignisses, dessen Folgen noch heute die Geschicke der Welt bestimmen, einen Augenblick umzuschauen und den Zusammenhang zu bezeichnen, in welchem die Eroberung des heutigen Frankreich durch die Römer und ihre ersten Berührungen mit den Bewohnern Deutschlands und Großbritanniens weltgeschichtlich aufzufassen sind.
Kraft des Gesetzes, daß das zum Staat entwickelte Volk die politisch unmündigen, das zivilisierte die geistig unmündigen Nachbarn in sich auflöst - kraft dieses Gesetzes, das so allgemeingültig und so sehr Naturgesetz ist wie das Gesetz der Schwere, war die italische Nation, die einzige des Altertums, welche die höhere politische Entwicklung und die höhere Zivilisation, wenn auch letztere nur in unvollkommener und äußerlicher Weise, miteinander zu verbinden vermocht hat, befugt, die zum Untergang reifen griechischen Staaten des Ostens sich untertan zu machen und die Völkerschaften niedrigerer Kulturgrade im Westen, Libyer, Iberer, Kelten, Germanen, durch ihre Ansiedler zu verdrängen - eben wie England mit gleichem Recht in Asien eine ebenbürtige, aber politisch impotente Zivilisation sich unterworfen, in Amerika und Australien ausgedehnte barbarische Landschaften mit dem Stempel seiner Nationalität bezeichnet und geadelt hat und noch fortwährend bezeichnet und adelt. Die Vorbedingung dieser Aufgabe, die Einigung Italiens, hatte die römische Aristokratie vollbracht; die Aufgabe selber hat sie nicht gelöst, sondern die außeritalischen Eroberungen stets nur entweder als notwendiges Übel oder auch als einen gleichsam außerhalb des Staates stehenden Rentenbesitz betrachtet. Es ist der unvergängliche Ruhm der römischen Demokratie oder Monarchie - denn beides fällt zusammen -, daß sie jene höchste Bestimmung richtig begriffen und kräftig verwirklicht hat. Was die unwiderstehliche Macht der Verhältnisse durch den wider seinen Willen die Grundlagen der künftigen römischen Herrschaft im Westen wie im Osten feststellenden Senat vorbereitet hatte, was dann die römische Emigration in die Provinzen, die zwar als Landplage kam, aber in die westlichen Landschaften doch auch als Pionier einer höheren Kultur, instinktmäßig betrieb, das hat der Schöpfer der römischen Demokratie Gaius Gracchus mit staatsmännischer Klarheit und Sicherheit erfaßt und durchzuführen begonnen. Die beiden Grundgedanken der neuen Politik: das Machtgebiet Roms, soweit es hellenisch war, zu reunieren, soweit es nicht hellenisch war, zu kolonisieren, waren mit der Einziehung des Attalischen Reiches, mit den transalpinischen Eroberungen des Flaccus bereits in der gracchischen Zeit praktisch anerkannt worden; aber die obsiegende Reaktion ließ sie wieder verkümmern. Der römische Staat blieb eine wüste Ländermasse ohne intensive Okkupation und ohne gehörige Grenzen; Spanien und die griechisch-asiatischen Besitzungen waren durch weite, kaum in ihren Küstensäumen den Römern untertänige Gebiete von dem Mutterland geschieden, an der afrikanischen Nordküste nur die Gebiete von Karthago und Kyrene inselartig okkupiert, selbst von dem untertänigen Gebiet große Strecken, namentlich in Spanien, den Römern nur dem Namen nach unterworfen: von Seiten der Regierung aber geschah zur Konzentrierung und Arrondierung der Herrschaft schlechterdings nichts, und der Verfall der Flotte schien endlich das letzte Band zwischen den entlegenen Besitzungen zu lösen. Wohl versuchte die Demokratie, wie sie nur wieder ihr Haupt erhob, auch die äußere Politik im Geiste des Gracchus zu gestalten, wie denn namentlich Marius mit solchen Ideen sich trug; aber da sie nicht auf die Dauer ans Ruder kam, blieb es bei Entwürfen. Erst als mit dem Sturz der Sullanischen Verfassung im Jahre 684 (70) die Demokratie tatsächlich das Regiment in die Hand nahm, trat auch in dieser Hinsicht ein Umschwung ein. Vor allen Dingen ward die Herrschaft auf dem Mittelländischen Meere wiederhergestellt, die erste Lebensfrage für einen Staat wie der römische war. Gegen Osten wurde weiter durch die Einziehung der pontischen und syrischen Landschaften die Euphratgrenze gesichert. Aber noch war es übrig, jenseits der Alpen zugleich das römische Gebiet gegen Norden und Westen abzuschließen und der hellenischen Zivilisation, der noch keineswegs gebrochenen Kraft des italischen Stammes hier einen neuen jungfräulichen Boden zu gewinnen. Dieser Aufgabe hat Gaius Caesar sich unterzogen. Es ist mehr als ein Irrtum, es ist ein Frevel gegen den in der Geschichte mächtigen heiligen Geist, wenn man Gallien einzig als den Exerzierplatz betrachtet, auf dem Caesar sich und seine Legionen für den bevorstehenden Bürgerkrieg übte. Wenn auch die Unterwerfung des Westens für Caesar insofern ein Mittel zum Zweck war, als er in den transalpinischen Kriegen seine spätere Machtstellung begründet hat, so ist ebendies das Privilegium des staatsmännischen Genius, daß seine Mittel selbst wieder Zwecke sind. Caesar bedurfte wohl für seine Parteizwecke einer militärischen Macht; Gallien aber hat er nicht als Parteimann erobert. Es war zunächst für Rom eine politische Notwendigkeit, der ewig drohenden Invasion der Deutschen schon jenseits der Alpen zu begegnen und dort einen Damm zu ziehen, der der römischen Welt den Frieden sicherte. Aber auch dieser wichtige Zweck war noch nicht der höchste und letzte, weshalb Gallien von Caesar erobert ward. Als der römischen Bürgerschaft die alte Heimat zu eng geworden war und sie in Gefahr stand zu verkümmern, rettete die italische Eroberungspolitik des Senats dieselbe vom Untergang. Jetzt war auch die italische Heimat wieder zu eng geworden; wieder siechte der Staat an denselben in gleicher Art, nur in größeren Verhältnissen sich wiederholenden sozialen Mißständen. Es war ein genialer Gedanke, eine großartige Hoffnung, welche Caesar über die Alpen führte: der Gedanke und die Zuversicht, dort seinen Mitbürgern eine neue, grenzenlose Heimat zu gewinnen und den Staat zum zweitenmal dadurch zu regenerieren, daß er auf eine breitere Basis gestellt ward.
Gewissermaßen läßt sich zu den auf die Unterwerfung des Westens abzielenden Unternehmungen schon der Feldzug rechnen, den Caesar im Jahre 693 (61) im Jenseitigen Spanien unternahm. Wielange auch Spanien schon den Römern gehorchte, immer noch war selbst nach der Expedition des Decimus Brutus gegen die Callaeker das westliche Gestade von den Römern wesentlich unabhängig geblieben und die Nordküste noch gar von ihnen nicht betreten worden; und die Raubzüge, denen von dort aus die untertänigen Landschaften fortwährend sich ausgesetzt sahen, taten der Zivilisierung und Romanisierung Spaniens nicht geringen Eintrag. Hiergegen richtete sich Caesars Zug an der Westküste hinauf. Er überschritt die den Tajo nördlich begrenzende Kette der Herminischen Berge (Sierra de Estrella), nachdem er die Bewohner derselben überwunden und zum Teil in die Ebene übergesiedelt hatte, unterwarf die Landschaft zu beiden Seiten des Duero und gelangte bis an die nordwestliche Spitze der Halbinsel, wo er mit Hilfe einer von Gades herbeigezogenen Flottille Brigantium (Coruña) einnahm. Dadurch wurden die Anwohner des Atlantischen Ozeans, Lusitaner und Callaeker zur Anerkennung der römischen Suprematie gezwungen, während der Überwinder zugleich darauf bedacht war, durch Herabsetzung der nach Rom zu entrichtenden Tribute und Regulierung der ökonomischen Verhältnisse der Gemeinden die Lage der Untertanen überhaupt leidlicher zu gestalten.
Indes wenn auch schon in diesem militärischen und administrativen Debüt des großen Feldherrn und Staatsmannes dieselben Talente und dieselben leitenden Gedanken durchschimmern, die er später auf größeren Schauplätzen bewährt hat, so war doch seine Wirksamkeit auf der Iberischen Halbinsel viel zu vorübergehend, um tief einzugreifen, um so mehr als bei deren eigentümlichen physischen und nationalen Verhältnissen nur eine längere Zeit hindurch mit Stetigkeit fortgesetzte Tätigkeit hier eine dauernde Wirkung äußern konnte.
Eine bedeutendere Rolle in der romanischen Entwicklung des Westens war der Landschaft bestimmt, welche zwischen den Pyrenäen und dem Rheine, dem Mittelmeer und dem Atlantischen Ozean sich ausbreitet und an der seit der augustinischen Zeit der Name des Keltenlandes, Gallien, vorzugsweise haftet, obwohl genau genommen das Keltenland teils enger ist, teils viel weiter sich erstreckt und jene Landschaft niemals eine nationale und nicht vor Augustus eine politische Einheit gebildet hat. Es ist eben darum nicht leicht, von den in sich sehr ungleichartigen Zuständen, die Caesar bei seinem Eintreffen daselbst im Jahre 696 (58) vorfand, ein anschauliches Bild zu entwerfen.
In der Landschaft am Mittelmeer, welche ungefähr, im Westen der Rhone Languedoc, im Osten Dauphiné und Provence umfassend, seit sechzig Jahren römische Provinz war, hatten seit dem kimbrischen Sturm, der auch über sie hingebraust war, die römischen Waffen selten geruht. 664 (90) hatte Gaius Caelius mit den Salyern um Aquae Sextiae, 674 (80) Gaius Flaccus auf dem Marsch nach Spanien mit anderen keltischen Gauen gekämpft. Als im Sertorianischen Krieg der Statthalter Lucius Manlius, genötigt, seinen Kollegen jenseits der Pyrenäen zu Hilfe zu eilen, geschlagen von Ilerda (Lerida) zurückkam und auf dem Heimweg von den westlichen Nachbarn der römischen Provinz, den Aquitanern, zum zweitenmal besiegt ward (um 676 78), scheint dies einen allgemeinen Aufstand der Provinzialen zwischen den Pyrenäen und der Rhone, vielleicht selbst derer zwischen Rhone und Alpen hervorgerufen zu haben. Pompeius mußte sich durch das empörte Gallien seinen Weg nach Spanien mit dem Schwerte bahnen und gab zur Strafe für die Empörung die Marken der Volker-Arekomiker und der Helvier (Departement Gard und Ardèche) den Massalioten zu eigen; der Statthalter Manius Fonteius (678-680 76-74) führte diese Anordnungen aus und stellte die Ruhe in der Provinz wieder her, indem er die Vocontier (Departement Drôme) niederwarf, Massalia vor den Aufständischen schützte und die römische Hauptstadt Narbo, die sie berannten, wieder befreite. Die Verzweiflung indes und die ökonomische Zerrüttung, welche die Mitleidenschaft unter dem Spanischen Krieg und überhaupt die amtlichen und nichtamtlichen Erpressungen der Römer über die gallischen Besitzungen brachten, ließ dieselben nicht zur Ruhe kommen und namentlich der von Narbo am weitesten entfernte Kanton der Allobrogen war in beständiger Gärung, von der die “Friedensstiftung”, die Gaius Piso dort 688 (66) vornahm, sowie das Verhalten der allobrogischen Gesandtschaft in Rom bei Gelegenheit des Anarchistenkomplotts 691 (63) Zeugnis ablegen und die bald darauf (693 61) in offene Empörung ausbrach. Catugnatus, der Führer der Allobrogen in diesem Kriege der Verzweiflung, ward, nachdem er anfangs nicht unglücklich gefochten, bei Solonium nach rühmlicher Gegenwehr von dem Statthalter Gaius Pomptinus überwunden.
Trotz aller dieser Kämpfe wurden die Grenzer. des römischen Gebiets nicht wesentlich vorgeschoben; Lugudunum Convenarum, wo Pompeius die Trümmer der Sertorianischen Armee angesiedelt hatte, Tolosa, Vienna und Genava waren immer noch die äußersten römischen Ortschaften gegen Westen und Norden. Dabei aber war die Bedeutung dieser gallischen Besitzungen für das Mutterland beständig im Steigen; das herrliche, dem italischen verwandte Klima, die günstigen Bodenverhältnisse, das dem Handel so förderliche große und reiche Hinterland mit seinen bis nach Britannien reichenden Kaufstraßen, der bequeme Land- und Seeverkehr mit der Heimat gaben rasch dem südlichen Kettenland eine ökonomische Wichtigkeit für Italien, die viel ältere Besitzungen, wie zum Beispiel die spanischen, in Jahrhunderten nicht erreicht hatten; und wie die politisch schiffbrüchigen Römer in dieser Zeit vorzugsweise in Massalia eine Zufluchtsstätte suchten und dort italische Bildung wie italischen Luxus wiederfanden, so zogen sich auch die freiwilligen Auswanderer aus Italien mehr und mehr an die Rhone und die Garonne. “Die Provinz Gallien”, heißt es in einer zehn Jahre vor Caesars Ankunft entworfenen Schilderung, “ist voll von Kaufleuten; sie wimmelt von römischen Bürgern. Kein Gallier macht ein Geschäft ohne Vermittlung eines Römers; jeder Pfennig, der in Gallien aus einer Hand in die andere kommt, geht durch die Rechnungsbücher der römischen Bürger”. Aus derselben Schilderung ergibt sich, daß in Gallien auch außer den Kolonisten von Narbo römische Landwirte und Viehzüchter in großer Anzahl sich aufhielten; wobei übrigens nicht außer acht zu lassen ist, daß das meiste von Römern besessene Provinzland, eben wie in frühester Zeit der größte Teil der englischen Besitzungen in Nordamerika, in den Händen des hohen, in Italien lebenden Adels war und jene Ackerbauer und Viehzüchter zum größten Teil aus deren Verwaltern, Sklaven oder Freigelassenen bestanden. Es ist begreiflich, daß unter solchen Verhältnissen die Zivilisierung und die Romanisierung unter den Eingeborenen rasch um sich griff. Diese Kelten liebten den Ackerbau nicht; ihre neuen Herren aber zwangen sie, das Schwert mit dem Pfluge zu vertauschen, und es ist sehr glaublich, daß der erbitterte Widerstand der Allobrogen zum Teil eben durch dergleichen Anordnungen hervorgerufen ward. In älteren Zeiten hatte der Hellenismus auch diese Landschaften bis zu einem gewissen Grade beherrscht; die Elemente höherer Gesittung, die Anregungen zu Wein- und Ölbau, zum Gebrauche der Schrift ^1 und zur Münzprägung kamen ihnen von Massalia. Auch durch die Römer ward die hellenische Kultur hier nichts weniger als verdrängt; Massalia gewann durch sie mehr an Einfluß als es verlor, und noch in der römischen Zeit wurden griechische Ärzte und Rhetoren in den gallischen Kantons von Gemeinde wegen angestellt. Allein begreiflicherweise erhielt doch der Hellenismus im südlichen Keltenland durch die Römer denselben Charakter wie in Italien: die spezifisch hellenische Zivilisation wich der lateinisch-griechischen Mischkultur, die bald hier Proselyten in großer Anzahl machte. Die “Hosengallier”, wie man im Gegensatz zu den norditalischen “Galliern in der Toga” die Bewohner des südlichen Keltenlandes nannte, waren zwar nicht wie jene bereits vollständig romanisiert, aber sie unterschieden sich doch schon sehr merklich von den “langhaarigen Galliern” der noch unbezwungenen nördlichen Landschaften. Die bei ihnen sich einbürgernde Halbkultur gab zwar Stoff genug her zu Spöttereien über ihr barbarisches Latein, und man unterließ es nicht, dem, der im Verdacht keltischer Abstammung stand, seine “behoste Verwandtschaft” zu Gemüte zu führen; aber dies schlechte Latein reichte doch dazu aus, daß selbst die entfernten Allobrogen mit den römischen Behörden in Geschäftsverkehr treten und sogar in römischen Gerichten ohne Dolmetsch Zeugnis ablegen konnten.