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Die ernsten Kämpfe, welche die Römer auf dem sogenannten thrakischen Ufer, in der Landschaft zwischen dem Balkan und der Donau mit derselben Nation zu bestehen hatten und welche zu der Einrichtung des mösischen Kommandos führten, bilden einen wesentlichen Bestandteil der Regulierung der Nordgrenze in augustischer Zeit und sind in ihrem Zusammenhang bereits geschildert worden. Von ähnlichem Widerstand, wie die Thraker ihn den Römern entgegensetzten, wird aus Mösien nichts berichtet; die Stimmung daselbst mag nicht anders gewesen sein, aber in dem ebenen Lande und unter dem Druck der bei Viminacium lagernden Legionen trat der Widerstand nicht offen hervor.

Die Zivilisation kam den thrakischen Völkerschaften, wie den illyrischen, von zwei Seiten: von der Küste her und von der makedonischen Grenze die der Hellenen, von der dalmatischen und pannonischen die lateinische. Über jene wird zweckmäßiger zu handeln sein, wo wir versuchen, die Stellung der europäischen Griechen unter der Kaiserherrschaft zu bezeichnen; hier genügt es im allgemeinen hervorzuheben, daß dieselbe auch hier nicht bloß das Griechentum, wo sie es fand, geschützt hat und die gesamte Küste, auch die dem Statthalter von Mösien untergebene, stets griechisch geblieben ist, sondern daß die Provinz Thrakien, deren Zivilisation ernstlich erst von Traian begonnen und durchaus ein Werk der Kaiserzeit ist, nicht in die römische Bahn gelenkt, sondern hellenisiert ward. Selbst die nördlichen Abhänge des Haemus, obwohl administrativ zu Mösien gehörig, sind in diese Hellenisierung hineingezogen, Nikopolis an der Jantra und Markianopolis unweit Varna, beides Gründungen Traians, nach griechischem Schema organisiert worden.

Von der lateinischen Zivilisation Mösiens gilt das gleiche wie von der des angrenzenden dalmatischen und pannonischen Binnenlandes; nur tritt dieselbe, wie natürlich, um so viel später, schwächer und unreiner auf, je weiter sie von ihrem Ausgangspunkt sich entfernt. Überwiegend ist sie hier den Legionslagern gefolgt und mit diesen nach Osten hin vorgedrungen, ausgehend von den wahrscheinlich ältesten Mösiens bei Singidunum (Belgrad) und Viminacium (Kostolatz) ^6. Freilich hat sie, der Beschaffenheit ihrer bewaffneten Apostel entsprechend, auch in Obermösien sich auf sehr niedriger Stufe gehalten und den primitiven Zuständen noch Spielraum genug gelassen. Viminacium hat durch Hadrian italisches Stadtrecht erhalten. Niedermösien zwischen dem Balkan und der Donau ist in der früheren Kaiserzeit wohl durchaus in der Verfassung geblieben, welche die Römer vorfanden; erst als die Legionslager an der unteren Donau bei Novae, Durostorum und Troesmis gegründet wurden, was, wie weiter unten dargelegt werden wird, wohl erst im Anfang des 2. Jahrhunderts geschah, ist auch dieser Teil des rechten Donauufers eine Stätte derjenigen italischen Zivilisation geworden, welche mit der Lagerordnung sich vertrug. Seitdem sind hier auch bürgerliche Ansiedlungen entstanden, namentlich an der Donau selbst zwischen den großen Standlagern die nach italischem Muster eingerichteten Städte Ratiaria unweit Widin und Oescus am Einfluß der Iskra in die Donau, und allmählich näherte sich die Landschaft dem Niveau der damals noch bestehenden, freilich in sich verfallenden römischen Kultur. Für den Wegebau in Untermösien sind seit Hadrian, von dem die ältesten bisher daselbst gefundenen Meilensteine herrühren, die Regenten vielfach tätig gewesen.

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^6 Es ist eine der empfindlichsten Lücken der römischen Kaisergeschichte, daß die Standlager der beiden Legionen, welche unter den Julisch-Claudischen Kaisern die Besatzung von Mösien bildeten, der 4. Scythica und der 5. Macedonica (wenigstens standen diese dort im Jahre 33: CIL III, 1698) sich bis jetzt nicht mit Sicherheit nachweisen lassen. Wahrscheinlich waren es Viminacium und Singidunum in dem späteren Obermösien. Unter den Legionslagern Niedermösiens, von denen namentlich das von Troesmis zahlreiche Monumente aufzuweisen hat, scheint keines älter zu sein als Hadrian; die Überreste der obermösischen sind bis jetzt so sparsam, daß sie wenigstens nicht hindern, deren Entstehung ein Jahrhundert weiter zurück zu legen. Wenn der König von Thrakien im Jahre 18 gegen Bastarner und Skythen rüstet (Tac. ann. 2, 65), so hätte dies auch als Vorwand nicht geltend gemacht werden können, wenn niedermösische Legionslager schon damals bestanden hätten. Eben diese Erzählung zeigt, daß die Kriegsmacht dieses Lehnsfürsten nicht unbedeutend war, und die Beseitigung eines unfügsamen Königs von Thrakien Vorsicht erheischte.

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Wenden wir uns von der Übersicht der römischen Herrschaft, wie sie seit Augustus in den Ländern am rechten Ufer der Donau sich gestaltet hatte, zu den Verhältnissen und den Anwohnern des linken, so ist, was über die westliche Landschaft zu bemerken wäre, im wesentlichen schon bei der Schilderung Obergermaniens zur Sprache gekommen und namentlich hervorgehoben worden, daß die zunächst an Rätien angrenzenden Germanen, die Hermunduren, unter den sämtlichen Nachbarn der Römer die friedfertigsten gewesen und, soviel uns bekannt, niemals mit denselben in Konflikt geraten sind.

Daß das Volk der Markomannen oder, wie die Römer sie in früherer Zeit gewöhnlich nennen, der Sueben, nachdem es in augustischer Zeit in dem alten Boierland, dem heutigen Böhmen, neue Sitze gefunden und durch den König Maroboduus eine festere staatliche Organisation sich gegeben hatte, während der römisch-germanischen Kriege zwar Zuschauer blieb, aber doch durch die Dazwischenkunft der rheinischen Germanen vor der drohenden römischen Invasion bewahrt ward, ist bereits erzählt worden; nicht minder, daß der Rückschlag des abermaligen Abbruchs der römischen Offensive am Rhein diesen allzu neutralen Staat über den Haufen warf. Die Vormachtstellung, welche die Markomannen unter Maroboduus über die entfernteren Völker im Elbegebiet gewonnen hatten, ging damit verloren, und der König selbst ist als vertriebener Mann auf römischer Erde gestorben. Die Markomannen und ihre stammverwandten östlichen Nachbarn, die Quaden in Mähren, gerieten insofern in römische Klientel, als hier, ungefähr wie in Armenien, die um die Herrschaft streitenden Prätendenten sich teilweise auf die Römer stützten und diese das Belehnungsrecht in Anspruch nahmen und je nach Umständen auch ausübten. Der Gotonenfürst Catualda, der zunächst den Maroboduus gestürzt hatte, konnte als dessen Nachfolger sich nicht lange behaupten, zumal da der König der benachbarten Hermunduren, Vibilius, gegen ihn eintrat; auch er mußte auf römisches Gebiet übertreten und, gleich Maroboduus, die kaiserliche Gnade anrufen. Tiberius bewirkte dann, daß ein vornehmer Quade, Vannius, an seine Stelle kam; dem zahlreichen Gefolge der beiden verbannten Könige, das auf dem rechten Donauufer nicht bleiben durfte, verschaffte Tiberius Sitze auf dem linken im Marchtal ^7 und dem Vannius die Anerkennung von Seiten der mit Rom befreundeten Hermunduren. Nach dreißigjähriger Herrschaft wurde dieser im Jahre 50 gestürzt durch seine beiden Schwestersöhne Vangio und Sido, die sich gegen ihn auflehnten und die Nachbarvölker, die Hermunduren im Fränkischen, die Lugier in Schlesien, für sich gewannen. Die römische Regierung, die Vannius um Unterstützung anging, blieb der Politik des Tiberius getreu: sie gewährte dem gestürzten König das Asylrecht, intervenierte aber nicht, da zumal die Nachfolger, die das Gebiet unter sich teilten, bereitwillig die römische Oberherrschaft anerkannten. Der neue Suebenfürst Sido und sein Mitherrscher Italicus, vielleicht der Nachfolger Vangios, fochten in der Schlacht, die zwischen Vitellius und Vespasian entschied, mit der römischen Donauarmee auf der Seite der Flavianer. In den großen Krisen der römischen Herrschaft an der Donau unter Domitian und Marcus werden wir ihren Nachfolgern wieder begegnen. Zum Römischen Reich haben die Donausueben nicht gehört; die wahrscheinlich von denselben geschlagenen Münzen zeigen wohl lateinische Aufschriften, aber nicht römischen Fuß, geschweige denn das Bildnis des Kaisers; eigentliche Abgaben und Aushebungen für Rom haben hier nicht stattgefunden. Aber in dem Machtbereich Roms ist, namentlich im ersten Jahrhundert, der Suebenstaat in Böhmen und Mähren einbegriffen gewesen und, wie schon bemerkt ward, ist dies auch auf die Aufstellung der römischen Grenzwacht nicht ohne Einfluß geblieben.

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