Übrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden für einen bestimmten Gegenstand durch Deputierte zusammentreten und Beschlüsse fassen können; wie das κοινόν der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46, 114), wird ähnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein. Aber die regelmäßigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.
^8 Dies ist das κοινόν Βοιωτών Ευβοέων Λοκρών Φωκέων Δωριέων merkwürdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmöglich kann mit Dittenberger (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, daß die Römer “nicht viele Jahre” nach der Zerstörung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die landschaftlichen Vereinigungen (συνέδρια κατά εθνος εκάστοις) wieder gestattet hätten; dies geht auf die kleineren Einzelbünde.
————————————————————————————
Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen “julischen Ehre”.
Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite ^13.
——————————————————-
^9 Dazu gehörte nicht bloß das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31, 1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).
^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als τό κοινόν τών Λακεδαιμονίων (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn er ihn erst durch Augustus von Sparta lösen läßt. Aber Ελευθερολάκονες nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit Recht auf diesen zurückgeführt.
^11 Es gibt Münzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer, Monnaies Grècques. Leipzig 1883, S. 165). Daß Augustus Dyme der Kolonie Patrae zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); möglich bleibt es freilich, daß Augustus in seinen späteren Jahren diese Vereinigung verfügt hat.
^12 Dies zeigt, wenigstens für die Zeit des Pius, die afrikanische Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten über die befreiten Gemeinden geben überhaupt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehört zu denselben auch Elis, das von der Katastrophe der Achäer nicht betroffen ward und auch später noch nach Olympiaden, nicht nach der Ära der Provinz datierte; überdies ist es unglaublich, daß die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.