Anmerkung b) Marburg stimmte obiger Meinung aus dem besondern Grunde bei, daß diejenigen nicht namhaft gemacht werden könnten, durch welche die Teutonia bei der Regierung angeklagt sei.

Anmerkung c) In Königsberg war die Acht über die Sulpfuria nicht ausgesprochen, weil die Partheiungen in Halle dort nicht genug bekannt geworden waren.

R. — Sprecher.
W. — Schreiber.
Graf v. K. — für Jena.
L. — } für Kiel.
R. —
F. D. — } für Königsberg.
L. L. —
C. F. L. — } für Leipzig.
D. E. —
E. B. — für Marburg.
A. B. — } für Berlin.
A. v. B. —
T. v. K. — für Heidelberg.
F. S. — } für Halle.
D. —
W. W. — für Rostock.
Folgen die Unterschriften.

Protocoll,
gehalten in der Versammlung der Abgeordneten Morgens den 30. März.

1) Zu den für die Theilnehmer der Hallischen Sulpfuria zu bestimmenden Puncten und Bedingungen wurde noch hinzu gefügt, daß sie selbst jeden von ihnen, der die abgefaßte Schrift nicht unterschreiben wolle, als Verrufenen anerkennen und gegen ihn verfahren wollten, wie der Burschenbrauch der Hallischen Burschenschaft bestimme.

2) Es erschienen die Bevollmächtigten der Hallischen Sulpfuria und unterschrieben die verlangten Puncte, und es war also für ihre Person der Bann aufgehoben.[6]

3) Ein aus Leipzig angekommener Brief wurde verlesen. Der Seniorenconvent erklärte darin, daß man zur Förderung aller guten Zwecke bereit sei, daß aber nach seiner Meinung eine allgemeine Burschenschaft in Leipzig nicht leicht errichtet werden könne.

4) Es wurden die mündlichen und schriftlichen Klagepuncte des ehemaligen Breslauer Burschen U. (jetzt in Berlin) gegen die Polen in Breslau gehört, und beschlossen, er solle den Thatbestand schriftlich aufsetzen, damit dann, nachdem auch jene gehört wären, in der Sache ein Weiteres bestimmt werden könne.[7]