5) Nachdem auf diese Weise die auf Brauchssachen Bezug habenden Angelegenheiten abgemacht waren, wurde zur Besprechung über die Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft geschritten. J., Abgeordneter von mehreren Burschenschaften aus Berlin, die eine solche wünschten, erkannte, auf Befragen den erwählten Sprecher und Schreiber an.

6) Es wurden von R. 19 Puncte als Grundlage zu einer allgemeinen Burschenschaft verlesen, und über dieselben einzeln abgestimmt. Leipzig begab sich seine Stimme, weil dort noch Landsmannschaften beständen.

Punct 1.[8] wurde von allen Deutschen Hochschulen anerkannt.

Punct 2. gleichfalls anerkannt. K. behielt sich nähere Erläuterung bei § 4. vor.

Anmerkung. Es wurde bestimmt, daß eine Deutsche Burschenschaft Ausländer unter sich aufnehmen könne, wenn sie nur von ihnen überzeugt sei, daß sie dem Zwecke einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft nicht schädlich, sondern eher förderlich sein würden, daß dieselben auch Ausländern eine eigene Verbindung neben sich gestatten könne, wenn nur diese ihr untergeordnet blieben, allein in Brauchssachen entscheidend stimmfähig sei, jedoch so, daß die Deutsche Burschenschaft wenigstens immer ⅔ der Stimmen erhalte.

K. für Heidelberg erklärte, daß die Burschenschaft sich, wegen der Zwistigkeiten und Vereine, die noch außer der Burschenschaft in Heidelberg beständen, aller Rechte auf Renoncen und Nicht-Burschenschaftsmitglieder enthalte, wenn sie nicht mit ihnen in Collision käme.

Die Kieler Abgeordneten behielten der Entscheidung ihrer Burschenschaft vor, ob der von ihr anerkannte Burschenbrauch in allen seinen Beziehungen auch für die nicht Verbündeten verpflichtend sein solle.

F. d. U.


Protocoll,
Abends am 30. gehalten.