§. 8. 9. und 10. wurde angenommen.
§. 11. von den Meisten gebilligt.
Heidelberg stimmt in der Idee dem §. 11. alsdann bei, wenn jeder ehrenhafte Bursch aufnahmsfähig ist. Die Verhältnisse selbst haben die Realisirung dieser Idee dort noch nicht gestattet. — Kiel bezog sich auf seine Anmerkung nach §. 2.
§. 12. angenommen. — Kiel erklärte, da bis her dort keine Wilden gewesen seien, sei noch nicht bestimmt worden, in wie fern der Burschenbrauch auch für Nichtverbündete gelte.
§. 13. angenommen.
§. 14. Hiebei verwiesen nur die Kieler auf das oben in dieser Beziehung Gesagte.
F. d. U.
Protocoll,
gehalten den 31. März.
1) Wurden die von U. abgefaßten Klagepuncte verlesen und beschlossen, es solle in Breslau Aufhebung des Verrufes und Rechtfertigung wegen des Überfalls verlangt, U. aber so lange ganz schuldlos angesehen werden.