»So?« rief D—r. gedehnt. »Aber darf ich fragen, wie Sie zu der Bekanntschaft des Herrn D—s. kommen?«

In dem Augenblick servirte der Famulus Austern und Dry-Madeira. Herr D—r nöthigte kalt, ich dankte warm. Die Frage durfte ich nicht beantworten. — Slenz hatte mir verboten, seiner Intervention zu gedenken. — Ich drang daher, wie ein Gesandter am Türkischen Hofe auf eine unumwundene Erklärung.

»Wenn Herr D—s,« fuhr Provocat feierlich fort »erst den Schimpf ausgewetzt hat, der ihm dadurch geworden, daß ihn der Advokat Hagemeister vor 20 Jahren die Treppe hinunter geworfen, wenn und wenn — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — und wenn — — — — — — — — — — — — — — —«

Alle Vordersätze enthielten lauter Vorwürfe, nach denen D—s noch alte Scandäler auf sich sitzen lassen habe, was ich freilich noch bis zur Stunde von D—s. Persönlichkeit nicht glaube, und andere Criminationen, von denen ich übrigens noch eine sehr ergötzliche zu erzählen weiß. Sie enthält nämlich eine Anweisung, wie man angesehenen Staatsdienern und Magistratspersonen Ohrfeigen austheilen kann, ohne befürchten zu brauchen, deßhalb zur Verantwortung gezogen zu werden, und geht von der wahren Voraussetzung aus, daß die meisten Staatsdiener, und grade den höchst gestellten, am Besten besoldeten und so zu sagen verzogenen am Ersten einmal eine ungebührliche Aeußerung über ihren Landesherrn entfährt.[11]

D—s soll nämlich gegen einen frühern längst verstorbenen Bürgermeister, eine große Malice gehabt und nun einen Moment abgewartet haben, wo dieser in No 1, dem Professoren und Philister-Zimmer, des Bruhnschen Kaffeehauses zu Düsternbrock ein Sprudelkopf sich etwas ungezogen über die Dänische Majestät ausgedrückt hatte, dann aber sofort dem Bürgermeister coeram multis testibus eine heftige Ohrfeige applicirt haben, die er noch durch die Worte gepfeffert hatte: »Ich sehe ein, ich habe mich übereilt, verklagen Sie mich immer hin, Herr Bürgermeister! allein ich kann es nicht hören, wenn man auf meinen König schimpft. Ich will gerne Strafe leiden, wenn der mich nicht begnadigt, um dessen willen ich sie verwirkt habe.«

D—r concludirte endlich nach allen »Wenns« dahin, daß, wenn alle diese »Wenns« nicht wären, er nicht ermangeln würde, dem Hrn. D—s die verlangte Satisfaction auf Degen oder Pistolen zu ertheilen.

Mit dieser betrübenden Wendung eilte ich sehr verstimmt davon. Ich beklagte meine Voreiligkeit, die mich übrigens seit Lebzeiten gewitzigt hat, — und berichtete dem Hrn. D—s und seiner ihn umgebenden Schaar getreulich die Gründe, welche Hrn. D—r bewögen, die von mir geschehenen Forderung zu verweigern.

»O über den Cujon!« lachte D—s — »er glaubt, eine exceptio litis ingressum impediens zu haben. Allein das soll ihm nichts helfen, Herr von Kobbe, ich räche Sie und mich eclatant.«

Ich ging zu Hause und mußte zu dem unglücklichen Feldzug noch die verdienten Vorwürfe meines Bruders, mich auf die Geschichte überall eingelassen zu haben, ertragen.