[8] Stavelot besaß das Grab des gemeinsamen Stifters, dort hatten auch die meisten Fürstäbte ihre Residenz. Stavelot wollte deshalb den Vorrang über Malmedy haben; Malmedy dagegen war vom hl. Remaclus zuerst gegründet worden, dort hatten Mönche gewohnt, ehe in Stavelot der Grundstein zum Kloster gelegt wurde und es wollte deshalb in Allem Gleichberechtigung. Stavelot siegte über Malmedy, da Papst und Kaiser sich zu Gunsten der ersteren Abtei aussprachen; es war offenbar seitens der Mönche von Stavelot eine Mißachtung der Absichten und Ermahnungen des hl. Remaclus, der vor seinem Tode die Eintracht empfohlen hatte. Ueber die Frage des Vorranges der einen oder anderen Abtei wurden mehrere Foliobände geschrieben, ohne daß der Streit endgültig erledigt worden wäre. Es handelte sich dabei nur um eine interne Frage ohne eigentlichen politischen Anstrich. Stavelot war immer der Hauptort des Fürstentums und Sitz des Obergerichtshofes, und man kannte auch nur den Namen „Principauté de Stavelot“. Die Streitfrage spitzte sich zeitweilig sogar so zu, daß Malmedy einen eigenen Abt hatte. Im Uebrigen aber wurde der gemeinsame Abt immer in Stavelot gewählt, aber in der letzten Zeit vor der Aufhebung des Fürstentums fiel die Wahl oft auf Mönche aus Malmedy. Hier residirten auch die letzten Aebte, und sogar die Ständeversammlungen fanden trotz des Protestes der Schwesterstadt dort statt. Es blieb Stavelot zuletzt also nur mehr das eine Vorrecht, daß die Mönche dort ihre Gelübde ablegen mußten. Ohne die Ereignisse der französischen Revolution wäre vermutlich auch dieses Vorrecht abgeschafft worden.
[9] Hagen, Geschichte Aachens, Bd. I, S. 117.
[10] Die oben erwähnte „goldene Bulle“ (1137) ist eines der wichtigsten Dokumente für die Geschichte Stavelots und Malmedys. In derselben spricht Kaiser Lothar der Abtei sein besonderes Wohlwollen aus und nimmt sie unter seinen Schutz. Er untersagt darin für alle Zeit die Lostrennung der Abtei vom deutschen Reiche; ferner verordnet er ausdrücklich, daß Malmedy nicht von Stavelot getrennt werden dürfe, wie es schon drei Mal versucht worden sei. Bei dem Tode des Abtes sollen die Mönche sich in Stavelot vereinigen und einen Nachfolger unter denjenigen dieses Klosters wählen oder falls ein geeigneter nicht vorhanden sei, eher einen solchen aus Malmedy als von auswärts wählen. Der Bischof von Lüttich soll die Weihe vornehmen, ohne eine Gebühr zu erheben. Der Vogt (advocatus, avoué) der Abtei soll die Truppen befehligen. Aus der Urkunde ersieht man auch daß die Abtei inzwischen ihren Besitz bedeutend vergrößert hatte und in Aachen 31 Häuser und eine Kapelle besaß. Die Stadt Malmedy selbst erfreute sich schon früh einer gewissen Blüte. — Von Wibald’s Briefen sind 441 erhalten; das Originalmanuskript befindet sich ebenfalls in Düsseldorf. In denselben werden die wichtigsten Ereignisse des 12. Jahrhunderts besprochen. Sie sind deshalb von großem geschichtlichem Werte, aber auch in litterarischer Hinsicht sind sie von Bedeutung. Wibald schrieb ein Latein, das so sehr an die Klassiker erinnert, daß man es ihm sogar zum Vorwurf machte, er beschäftige sich zu viel mit denselben.
[11] Die Verfassung enthielt im Wesentlichen die früheren Bestimmungen, deren Text verloren gegangen war. Das Oberhaupt der Herrschaft Stavelot-Malmedy hatte, wie bereits bemerkt, souveräne Gewalt; wie es in der Verfassung hieß, war der Fürst Herr über Leben und Tod; er hatte vollste Gewalt über „Feuer, Wasser, Luft und Erde“. Die Landstände, zu welchen die beiden Priore von Stavelot und Malmedy, die ältesten der Ritterschaft, je zwei Schöffen der Gerichtshöfe, die Bürgermeister der beiden Städte und die Gemeindeabgeordneten gehörten, traten jedes Jahr zur Beratung zusammen. Zu der Ständeversammlung gehörten auch adelige Deutsche, die in dem Fürstentum begütert waren, u. a. der österreichische Graf v. Metternich (die fürstliche Familie v. Metternich hat erst in den vierziger Jahren ihre dortigen Güter veräußert). Dem Abte stand als Fürsten ein Staatsrat von 3, oft auch 5 Mitgliedern bei Seite. Die haute-cour von Stavelot protestirte allerdings dagegen, indem sie ihre älteren Rechte geltend machte, aber es wurde ihr u. a. geantwortet: „Das Alter habe in der Sache nichts zu sagen, da ja auch die Tiere, die vor dem Menschen erschaffen wurden, dafür doch nicht über ihm ständen.“ An Soldaten mußten Stavelot, Malmedy und Logne je 100 Mann stellen. Die Bürger mußten unentgeltlich und zwar bis zum 65. (!) Jahre dienen, aber von jedem Haushalt durfte nur ein Mann gefordert werden. Vom Militärdienst befreit waren die Geistlichen, die Richter, die Bürgermeister und die Adligen.
[12] Einer wohl wenig glaubwürdigen Nachricht zufolge soll Kardinal von Fürstenberg, der zur Zeit des Einfalls zur Teilnahme am Konklave in Rom weilte, auf der Rückreise über Paris das seinem Lande zugefügte Unheil gerächt haben, indem er nämlich den damaligen französischen Kriegsminister ohrfeigte.
[13] Das Fürstentum war damals begrenzt im Norden von dem Herzogtum Limburg, im Osten und Süden von Luxemburg, im Nordwesten von der Markgrafschaft Franchimont und Condroz. Es bestand aus den postelleries Stavelot und Malmedy und der Grafschaft Logne mit einer Bevölkerung von 28,000 Einwohnern. Die postellerie Malmedy bestand aus Malmedy, den Gebieten (bans) von Weismes und Francorchamps. Es ist leicht begreiflich, daß, wenn auch noch vereinzelt deutsche Elemente vorhanden waren, diese gegenüber dem überwuchernden Wallonentum nicht zur Geltung kommen konnten. Das sehen wir auch in andern Gegenden, wo das Deutsche mit einer andern Sprache, der Muttersprache der überwiegenden Mehrheit, ringt. Da Malmedy unweit von rein deutschem Sprachgebiet liegt, kamen auch oft Deutsche dorthin. Gegen die Mitte des 18. Jahrhunderts schrieb Saumery in seinen „Délices du pays de Liége“ (Liége 1743, III, S. 195): „Die Stadt Malmendi muß Stavelot vorgezogen werden nicht bloß wegen ihres Umfangs, sondern auch wegen der Schönheit ihrer Lage und des Reichtums ihres Handels. Abgesehen davon, daß sie ein Stapelplatz (entrepôt) Lothringens und der von der Mosel und dem Rhein bespülten Länder ist, genügen um sie zu bereichern eine Tuch- und Wollstoff-Fabrik und eine der schönsten Gerbereien Europas, zu welcher das Wasser des Flüßchens Warchenne verwendet wird, das fast alle Straßen der Stadt durchfließt. Stavelot unterhält ebenfalls dieselben Fabriken, aber die von Malmendi sind viel bedeutender, und der beständige Besuch der deutschen Kaufleute führt einen rascheren Absatz herbei und vermehrt den Eifer der Arbeiter.“
[14] Da in Stavelot-Malmedy als Tag seines Todes allgemein, jedoch irrtümlicher Weise, der 15. Dezember 1796 angegeben wird, so möge hier zuerst eine Abschrift der Urkunde aus dem Sterberegister der Pfarre Groß-Steinheim folgen:
1796
1. Nov. obiit in Hanau Reverendissimus D. Coelestinus Abbas Monasteriorum Stavelot et Malmedi de Thys, princeps Imperii Romani, Comes de Logne, omnibus morientium Sacramentis munitus. Tertia Novembris huc transportatus, sepultus est in choro Ecclesiae huiatis, Annorum 66.
Ferner besagt ein Auszug aus der Hanauer Chronik: 1. Nov. stirbt zu Hanau der Fürstabt Cölestin Thys aus Malmedy im Alter von 66 Jahren; die Leiche wird am 3. Nov. nach Groß-Steinheim überführt und im Chor der dortigen Kirche beigesetzt. Er war der letzte Fürstabt der reichsunmittelbaren Benediktinerabteien Stavelot-Malmedy, deren Gebiet zur Hälfte zu Belgien gehört, während der andere Teil mit dem Hauptort Malmedy 1815 an Preußen kam. (Erst 1809 wurde durch Napoleon d. d. Tuilerien 3. März, die katholische Pfarrei in Hanau gegründet; bis dahin versahen, von 1787 ab, die Pfarrer von Groß-Steinheim den Dienst.)