Nimmt der Angesprochene an, so hat er die Pflicht, binnen 5 Bierminuten nachzukommen mit den Worten: »Prosit, komme mit,« oder wenn er nicht sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: »Prosit, komme nach!« Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt.

§ 54.

Es muß mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch nachgekommen werden.

§ 55.

Ist der Honorierte innerhalb 5 Bierminuten, nachdem er das vorgetrunkene Quantum angenommen hat, nicht nachgekommen (sei es, daß er sich jetzt weigert oder es nur vergessen hat), so hat der, welcher vorgetrunken hat, ihn darauf aufmerksam zu machen mit den Worten: »N. N. getreten zum ersten.« Ist nach weitern 5 Bierminuten das Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: »N. N. getreten zum zweiten« und schließlich: »Getreten zum dritten.«

Folgt er dieser letzten Aufforderung nicht und läßt die angegebene Zeit unbenutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen oder ihn in B.-V. erklären lassen.

§ 56.

Füchse können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen andern Burschen geziemend ersuchen, dies für sie zu thun.

§ 57.