Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.

109.

Kaiserlich
Deutsches Konsulat.

Trapezunt, den 9. Juli 1915.

Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg machten sich unter den hiesigen Armeniern ernste Befürchtungen für ihre persönliche Sicherheit bemerkbar. Obwohl keinerlei Anzeichen auf bevorstehende Ausschreitungen hindeuteten, habe ich dennoch den Schutz der Christen in Trapezunt und Umgegend bei dem hiesigen Wali in freundschaftlicher Form zur Sprache gebracht. Er gab mir die bestimmtesten Versicherungen, daß gegen sie nichts unternommen werden würde, solange sie selber sich ruhig verhielten, und zeigte mir ein Telegramm des Ministeriums des Innern, in welchem Talaat Bey die Armenier dem besonderen Schutz der Behörden empfahl.[69] Tatsächlich haben sich die Christen hier auch zunächst der größten Sicherheit erfreut, und einige bei Armeniern notwendige Haussuchungen wurden, wie mir von den Armeniern selber versichert worden ist, mit der größten Rücksicht durchgeführt. Dies bedarf um so mehr der Anerkennung, als an der Küste russische armenische Freischaaren in Banden nicht nur gegen die Türken kämpfen, sondern auch gegen die russischen Muhammedaner die schwersten Ausschreitungen begangen haben[70]. Tausende vor ihnen flüchtende Muhammedaner sind hier eingetroffen und zum größten Teil in das Innere weiter transportiert worden.

Die hiesigen Christen machten aus ihrer Abneigung gegen die Türkei und ihren Sympathien für den Dreiverband, insonderheit für Rußland, kein Hehl, und die hier umgehenden Gerüchte unsinnigster Art, wie Fall der Dardanellen, Konstantinopels, Erzerums, russische Landung bei Midia, oder gar Flucht des Sultans nach Brußa sind auf sie zurückzuführen. Es kam dann die Aufdeckung der Verschwörung gegen das jungtürkische System und seine Führer[69], der Aufstand der Armenier in der Provinz Wan[71] und Unruhen von ihrer Seite an anderen Orten der Türkei. Dies veranlaßte wohl die Hohe Pforte, gegen die Armenier Ausnahmemaßregeln zu ergreifen.

Am 24. Juni wurden die hiesigen Führer der armenischen Komitees verhaftet und über Samsun in das Innere abgeschoben. Am gleichen Tage erfuhr ich, daß die Deportierung sämtlicher Armenier erwogen werde und daß sich eine Strömung geltend mache, diesen Anlaß zu Ausschreitungen gegen die hiesigen Armenier zu benützen. Ich habe den Wali hierauf hingewiesen und von ihm die bündigsten Erklärungen erhalten, daß eine etwaige Ausweisung der Armenier, selbst bei bewaffnetem Widerstand, lediglich von den Zivil- und Militärbehörden, unter Ausschaltung irgendwelcher unverantwortlicher Privatpersonen, durchgeführt werden würde. Am 26. Juni wurden dann die Armenier aufgefordert, sich zur Abschiebung ins Innere nach Ablauf von 5 Tagen bereit zu halten. Nur den Kranken wurde erlaubt, zu bleiben, und ihre Unterbringung in Krankenhäuser vorgesehen. Der Verkauf irgend welcher Sachen war ihnen verboten. Die Läden und Magazine sollten versiegelt, alle Gegenstände aus den Wohnungen an bestimmte Orte gebracht und dort der Obhut der Regierung unterstellt, Geld zur etappenweisen Nachsendung auf dem Postamt abgeliefert werden.

Von der Deportierung wurden in der Provinz Trapezunt etwa 30000 Personen betroffen. Ein solcher Massentransport auf Straßen, wo es an genügend Nahrung und Unterkommen mangelt und welche in ihren ersten 300 km als völlig verseucht mit Flecktyphus angesprochen werden müssen, mußte unter den Armeniern, besonders unter Frauen und Kindern, ungeheure Opfer fordern, die im Ausland und auch in Deutschland eine berechtigte Kritik einer derartig weitgehenden Maßregel herausgefordert hätten. Ich habe daher der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel von der Sachlage Kenntnis gegeben und mich gleichzeitig bemüht, bei dem hiesigen Wali eine Milderung der Ausweisung zu erreichen. Er zeigte meinen Vorstellungen ein williges Gehör und Entgegenkommen. So wurden von der Deportierung zunächst ausgenommen: Alle Kinder unter 10 Jahren, Witwen und Waisen, sowie alle weiblichen Personen, welche zurzeit ohne männlichen Schutz sind, worunter auch die Familien der unter den Waffen Stehenden fielen, Kranke und Schwangere, sowie die katholischen Armenier. Den Kranken und Schwangeren wurde überdies erlaubt, in ihrer Wohnung zu bleiben und eine weibliche Familienangehörige zu ihrer Pflege bei sich zu behalten; Kinder konnten bei Bekannten untergebracht werden. Schließlich wurde den Ausgewiesenen auch gestattet, Wertgegenstände, sowie ihren Hausrat nach einer Einholung einer Genehmigung des Polizeidirektors zu verkaufen. Nach diesen Grundsätzen wurden an den ersten beiden Tagen des Abtransportes verfahren, wobei in bezug auf das Alter der Kinder und auf Krankheiten der Frauen Nachsicht geübt wurde. Bedauerlicherweise wurden am dritten Tage, anscheinend auf Weisungen aus Konstantinopel, alle hier erreichten Ausnahmen, abgesehen von der Erlaubnis des Bleibens für die Kinder, wieder aufgehoben.

Der Abtransport aus der Stadt Trapezunt und der nächsten Umgegend ist beendet.