Auch Essad Pascha entzieht sich für das Batum-Gebiet der Forderung der Rückführung. Er verlangt für jeden einzelnen Armenier ein schriftliches Gesuch. „Nach Angabe des türkischen Vertreters in Tiflis befinden sich bei Essad Pascha seit Wochen mehr als 12000 unerledigte Gesuche.“ Zugleich wird die Verbindung der armenischen Republik mit dem in Tiflis residierenden Nationalrat von den Türken abgeschnitten.

Seine persönliche Auffassung dieser Obstruktionspolitik faßt Freiherr von Kreß dahin zusammen, „daß nach all den zahlreichen Nachrichten und Berichten, die er erhalten habe, wohl kaum ein Zweifel darüber bestehen dürfte, daß die Türken systematisch darauf ausgehen, die wenigen Hunderttausende von Armeniern, die sie bis jetzt noch am Leben gelassen haben, durch systematische Aushungerung auszurotten.“

Durch verstärkten Druck des Auswärtigen Amtes und des Hauptquartiers führen die Verhandlungen mit Talaat Pascha in Berlin Ende September endlich zu dem Ergebnis, daß die Pforte ihren Widerstand gegen die Brester Grenze aufgibt und die Räumung des vertragswidrig besetzten Gebietes in Aussicht stellt.

Doch auch dieser diplomatische Rückzug hinkte den Ereignissen nach. Die türkischen Okkupationstruppen hatten inzwischen das Gouvernement Elisabethpol überflutet und waren auf das von der russischen Sowjet-Regierung (mit der der Friede von Brest-Litowsk abgeschlossen war) besetzte Baku marschiert. Am 15. September wurde Baku von den Türken erobert. Das einzige, was Deutschland erreicht hatte, waren diplomatische Sicherungen zugunsten der jungen Kaukasusrepubliken Georgien und Armenien.

Schon im Mai 1918 hatte der Botschafter in Pera laut Instruktion aus Berlin der Pforte die folgende Erklärung abgegeben:

„1. Die Kaiserliche Regierung wahrt sich gegenüber allen Geschehnissen im Kaukasus freie Hand und behält sich namentlich ihre Stellung vor zu solchen innerhalb oder außerhalb der Bezirke Ardan, Kars und Batum getroffenen Maßnahmen, die nicht im Einklang mit dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk stehen.

2. Die Kaiserliche Regierung kann einen weiteren Vormarsch türkischer Truppen im Kaukasus und eine türkische Propaganda außerhalb der genannten drei Bezirke weder billigen noch unterstützen.

3. Die Kaiserliche Regierung erkennt die georgische Regierung als de-facto-Regierung an...

4. Die Kaiserliche Regierung ersucht die Kaiserlich Osmanische Regierung, die angemessene Behandlung der Armenier in den von der Türkei besetzten Gebieten sicherzustellen...

5.... Ebensowenig könnten wir die Türkei decken, wenn gegen die christliche Bevölkerung des Kaukasus von türkischer Seite Ausschreitungen verübt würden.“