So berichtet der Konsul Büge in Adana im Oktober v. J., daß der Leiter des dortigen türkischen Waisenhauses den christlichen Zöglingen eröffnet habe, daß in einem osmanischen Waisenhause die christliche Religion keinen Platz hätte; wer nicht zum Islam übertrete, müsse das Haus verlassen. Daraufhin verließen die christlichen Kinder das Haus mit Ausnahme von 14 Knaben, die vermutlich inzwischen zum Islam übergetreten sind.
Ferner teilte der armenische Patriarch Mitte Dezember hierher mit, daß man in Anatolien begonnen habe, die weiblichen Mitglieder der verschickten armenischen Familien, deren männliche Mitglieder umgekommen oder verschollen sind, gruppenweise auf muhammedanische Dörfer zu verteilen, um sie dem Islam zuzuführen; auch habe das Kriegsministerium angeordnet, daß sämtliche im Heeresdienste befindlichen Armenier Muhammedaner werden und schon jetzt muhammedanische Namen erhalten sollten, während die eigentlichen Formalitäten (Beschneidung) mit Rücksicht auf den Kriegszustand für später vorbehalten werden.
Endlich wird behauptet, daß auch hier in der Hauptstadt von Türken vielfach auf Armenier eingewirkt werde, damit sie zum Islam übertreten; doch ist die Zahl der Übergetretenen im Verhältnis zur Gesamtzahl der hiesigen armenischen Bevölkerung nur geringfügig. Angeblich haben bis jetzt nur einige 20 Armenier den Islam angenommen, darunter namentlich solche, die in Anatolien begütert sind und durch den Übertritt ihr Vermögen zu retten suchen.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
231.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat.
Aleppo, den 26. Januar 1916.
Zur Frage der Verschickung der Armenier aus Aleppo habe ich aus Anlaß eines Einzelfalles von einem Polizeikommissar folgendes erfahren:
Es sind Befehle gegeben, jeden Armenier auszuweisen, der nicht ein in Aleppo selbst ausgestelltes „Teskere Nufus“ (Heimatschein) besitzt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zeit, die er etwa schon in Aleppo zugebracht hat. Nur ein solches gilt als Nachweis, daß der Inhaber nicht zu den Verschickten gehört.