Ist also ein Armenier z. B. vor 10 Jahren aus einer anderen türkischen Stadt nach Aleppo übergesiedelt und besitzt er ein Teskere Nufus aus jener anderen Stadt, ohne indessen Veranlassung gehabt zu haben, dieses Papier gegen ein hiesiges umzutauschen, so ist er der Verschickung verfallen.
Mit diesem Befehl hat die Regierung eine Waffe in der Hand, die Mehrzahl der hiesigen Armenier auszuweisen. Nur die hier Geborenen sind sicher, und auch diese nur, soweit sie bei der Regierung eingetragen sind, was bekanntlich bei den ottomanischen Untertanen nicht durchweg geschieht. Von den Zugewanderten, d. h. also auch den vor der Verschickung Zugewanderten, wird ein sehr erheblicher Teil nicht im Besitze des hiesigen Papieres sein. Die Polizei ist mit den Feststellungen beschäftigt. Auch sind manche hiesige Armenier auf diese Art bereits verschickt worden.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich.
232.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft.
Pera, den 28. Januar 1916.
Ein weiteres sicheres Beispiel für die Islamisierung der Armenier wird vom Kaiserlichen Konsul in Aleppo gemeldet. Auf Antrag des Herrn Rößler stand die Kaiserliche Botschaft im Begriff, sich für den Arzt und den Apothekergehilfen des von der deutschen Orientmission in Urfa unterhaltenen Spitals zu verwenden, welche von den Behörden verhaftet worden waren und von denen der letztere bereits zum Islam übergetreten war. Nunmehr zeigt Herr Rößler hier an, daß auch der Arzt, ein gewisser Abuhaijatian, mit dem gesamten übrigen männlichen Personal des Spitals Muhammedaner geworden sei und den Namen Arif angenommen habe. Trotzdem ist er vom Kriegsgericht verurteilt worden. Die von den Behörden in Urfa gesammelten Waisen sind ebenfalls dem Islam zugeführt worden. Nach Ansicht des Herrn Rößler würde ein weiteres Eintreten für die auf diese Weise Bekehrten nur zur Folge haben, daß sie verschickt und unterwegs aus dem Wege geräumt werden.
Endlich wird in einem Briefe aus Konia bestätigt, daß die dort konzentrierten Armenier allmählich weiter ins Innere abgeschoben werden, wo sie auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islam genötigt werden.