Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.

233.

Kaiserlich
Deutsches Konsulat.

Aleppo, den 29. Januar 1916.

Mit dem von deutscher Seite für die armenische Hilfsaktion zur Verfügung gestellten Gelde eine besondere Organisation zu schaffen, ging nicht an, denn sie wäre von türkischer Seite nicht geduldet worden. Auch war die Not so ungeheuer, daß den Hungernden nicht die Hilfe zugunsten einer erst noch zu schaffenden Organisation verweigert werden konnte. Ein großer Teil der im Herbst zur Verfügung gestellten Summen ist durch das hiesige Missionsehepaar Spieker verteilt worden, dem die Notleidenden vielfach persönlich bekannt waren und das seine Vertrauensleute hatte, so daß für Verwendung für wirklich Bedürftige gesorgt war.

Von armenisch-protestantischer Seite ist ein Waisenhaus geschaffen und hierfür die wohlwollende Unterstützung des Deutschen Konsulats erbeten worden. Formell konnte ich sie nicht gewähren, aber tatsächlich. Ich gab die Genehmigung, daß ein hinter dem Deutschen Konsulat gelegenes, von einem Deutschen zur Verfügung gestelltes Haus benutzt würde. Die Polizei hat darauf dieses Haus unbelästigt gelassen, wohl in der stillschweigenden Annahme, daß sie andernfalls auf den Widerstand des Deutschen Konsulats stoßen würde. Es hieß dann bei den Armeniern wie bei den Behörden das „Deutsche Waisenhaus“. Ich habe monatliche Beiträge seit September beigesteuert und diese Beisteuer zunächst bis Ende April zugesagt.

Aleppo ist gegenwärtig der Mittelpunkt eines Hilfswerks an den Armeniern, das sich auf Bab, Membidj, Der-es-Zor, Damaskus u. a. Plätze erstreckt. Auf Vorschlag der Schwester Beatrice Rohner habe ich kürzlich für Waisenarbeit in der Umgegend von Damaskus einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Ein zweites hiesiges Waisenhaus, welches auf Verwendung des Freiherrn von Kreß durch Befehl Djemal Paschas der deutschen Schwester Beatrice Rohner zur Verwaltung übergeben worden ist, nachdem es bis dahin von türkischer Seite geleitet worden war, zählt zurzeit 376 Kinder.

Die Regierung hat die Absicht, die sämtlichen Waisenkinder aus Aleppo nach Konstantinopel überzuführen. Sie hat nur die Ausführung dieser Absicht mit Rücksicht auf die winterliche Ungunst des Wetters und mit Rücksicht darauf, daß die Beförderungsmittel ausschließlich für militärische Zwecke gebraucht werden, auf das Frühjahr verschoben. Durch die Überführung würde in einschneidender Weise in die gegenwärtige Gestaltung der Hilfsaktion eingegriffen.