In der Aussage von Enver Pascha ist die vorsichtige Ausdrucksweise des Communiqués, nach der der Rest von 150000 den Mordtaten der Russen und Armenier „ausgesetzt blieb, ohne daß man von ihrem Schicksal etwas wußte“, dahin variiert, daß erstens „die Armenier“ alleinige Missetäter und die Russen fortgelassen sind, und zweitens schlankweg behauptet wird, diese 150000 Türken, von denen man nichts wußte und nichts wissen konnte, seien der Wut der Armenier zum Opfer gefallen.

Die letzte Aufmachung der Ziffern des Communiqués findet sich in der Aussage der türkischen Botschaft in Berlin vom 1. Oktober 1915; da wird erzählt, daß „im April während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan es zu einer Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der nicht weniger als 180000 Muhammedaner umgebracht worden seien“. Hier werden die 30000 geflüchteten Muhammedaner mit den 150000 hinter der russischen Front verbliebenen, von denen niemand etwas wußte, zusammengerechnet und alle 180000 für Opfer der Armenierrevolte in Wan ausgegeben. So sind glücklich aus den etwa 18 Türken, die (der Zahl der getöteten Armenier von Wan entsprechend) gefallen sein mögen — 180000 geworden.

Mit solchen phänomenalen Zahlen von 180000 massakrierten Muhammedanern war es der türkischen Botschaft ein leichtes, die Vorstellungen des Auswärtigen Amtes zurückzuweisen: „Es sei nicht verwunderlich, daß die Muhammedaner hierfür Rache genommen hätten.“

Selbst diese in der Phantasie aufgebauten Zahlen sind nicht völlig aus der Luft gegriffen; das Rechenexempel hat eine Grundlage. Er stammt fraglos aus der Wilajetsstatistik. Das Wilajet Wan zählt 180000 Muselmanen, ca. 30000 Türken und 150000 Kurden. Die 30000 Türken waren beim Vormarsch der russischen Armee in das Wilajet Bitlis geflüchtet, so weit stimmt die Aussage von Enver Pascha; denn zur Zeit der Veröffentlichung des Communiqués standen die Russen bereits am Westufer des Wansees. Die 150000 Kurden des Wilajets Wan, die hauptsächlich in den südlichen und südöstlichen Gebieten bis zum oberen Zabtal nach dem Tigris hinunter wohnen, waren teilweise hinter der russischen Front zurückgeblieben, zum größten Teil aber überhaupt nicht in das Kampfgebiet einbezogen. Niemand dachte daran, ihnen ein Haar zu krümmen, denn erstens waren ihre Gebiete in den Bergen der Hakkiari-Kurden so gut wie unzugänglich, zweitens standen die Russen mit den Kurden, deren Chefs hohe Jahrgehälter von ihnen bezogen, auf gutem Fuße und ebenso wenig bestand zwischen Kurden und Armeniern Feindschaft. Diese 150000 Muselmanen waren überhaupt keinen „Mordtaten ausgesetzt“, geschweige denn von den Armeniern massakriert worden; sie erfreuen sich noch heute ihres Lebens.

So löst sich das Rätsel dieses angeblichen Türkenmassakers, das in türkischer Darstellung die Vernichtung des armenischen Volkes als einen Racheakt entschuldigen soll.

Bei den Angaben Enver Paschas über die Verminderung der muselmanischen Einwohner im Gebiet von Kars handelt es sich um ein ähnliches Phantasieexempel. In Wahrheit hatte Enver Pascha die Armenier von Kars, die angeblich dort die Statistik um 45000 Muhammedaner vermindert haben — wann, wird nicht gesagt — durch ein Manifest eingeladen, in ihren Wohnsitzen zu bleiben und diesen Mördern von 45000 Muhammedanern „Leben, Sicherheit und Freiheit“ garantiert. Nach den Erfahrungen aber, die man bereits mit türkischen Truppen im Kaukasus gemacht hatte, zogen es die Armenier von Kars vor, Haus und Hof in Stich zu lassen und mit Weib und Kind ins Gouvernement Eriwan zu fliehen. Die statistischen Phantasien Envers verfolgten aber im Falle von Kars wohl noch einen besonderen Zweck. Man konnte die 45000 „den Verfolgungen der Armenier erlegenen Muselmanen“ bei der Volksabstimmung, von der das Schicksal von Kars abhängig gemacht werden sollte, zu der zurückgebliebenen Minorität von Muhammedanern hinzurechnen, um so eine stattliche muhammedanische Majorität zu bekommen. Tatsächlich hat man in den drei Distrikten nur die Muhammedaner abstimmen lassen, will sagen, man hat die statistische errechnete muhammedanische Seelenzahl für eine Abstimmung ausgegeben.

Die Zahl der Opfer „armenischer Banden“ in Bitlis, die im März 1916 auf 2–3000 aus türkischen Quellen angegeben wurde, kann man jetzt ebenfalls aus türkischen Quellen nachprüfen. In der türkischen Aktensammlung: „Aspirations et Agissements Révolutionnaires des Comités Arméniens avant et après la proclamation de la Constitution Ottomane, Constantinople 1917“, die einer besonderen Beleuchtung wert wäre, findet sich ein Verzeichnis von 131 Personen, die in Bitlis nach der Eroberung der Stadt durch die Russen getötet worden seien. Das Verzeichnis datiert vom 27. August 1917. Die Armenier des Bezirks von Bitlis (51500) waren Anfang Juni 1915 deportiert worden. In der Stadt Bitlis wurde die Mehrzahl der Armenier massakriert, 900 Frauen und Kinder wurden abtransportiert und, wie es heißt, im Tigris ertränkt. Bei diesem Abtransport fand auch der armenische Abgeordnete von Wan, Wramian, seinen Tod. Mag es sich nun mit den 131 getöteten Muselmanen von Bitlis verhalten wie es will, sei es, daß es sich um standrechtliche Erschießungen der an dem Massaker von Bitlis Hauptschuldigen, sei es, daß es sich um einzelne Racheakte handelte, jedenfalls ist die Zahl von 2–3000 auf 131 zu reduzieren, und keinenfalls handelt es sich um ein Massaker, denn in Bitlis mögen an 20000 Muhammedaner leben.

Nach diesen Proben wird man den türkischen Zahlen über Massakers, die armenische Freischärler im Dezember 1917 und Januar 1918 in Ersindjian und Erzerum verübt haben sollen, solange mit Mißtrauen gegenüberstehen müssen, als sie nicht durch andere Quellen bestätigt sind.

Entscheidend ist in allen vier Fällen, daß sich die angeblich oder wirklich vorgenommenen Straf- und Racheakte der Armenier, die sich im Vergleich mit den Hunderttausenden ihrer Toten höchstens in den Hunderten bewegen, nicht vor der Deportation, sondern nach der Verschickung und den Massenmorden abgespielt haben.

Die „Rachgier der aufkochenden muhammedanischen Volksseele“ hat als Motiv für die Massakers ebenso versagt, wie die „militärischen Notwendigkeiten“ für die Deportation. Die Beschlüsse des Komitees hatten einen anderen Grund, der die Maßregel der allgemeinen Deportation, die grausame Methode ihrer Durchführung, die Vernichtung von mehr als zwei Dritteln der Deportierten und die Islamisierung des Restes allein zureichend erklärt.