Mai.

264.

Kaiserlich
Deutsche Botschaft.

Pera, den 11. Mai 1916.

Nachdem die türkische Regierung im letzten Jahre den Entschluß gefaßt hatte, die armenische Bevölkerung aus gewissen Teilen des Landes abzuschieben, hatte sie auf Grund der von hier aus unternommenen Schritte wiederholt zugesichert, die Armenier römisch-katholischen und protestantischen Glaubens soweit als irgend möglich von der Verschickung auszunehmen. Trotz dieses Versprechens ist es vorgekommen, daß auch diese Armenier von Haus und Hof vertrieben wurden. In einzelnen Fällen konnten allerdings die bereits eingeleiteten Austreibungen wieder rückgängig gemacht werden.

Gleichzeitig mit der Vertreibung der armenischen Bevölkerung trafen aus verschiedenen Gegenden des türkischen Reiches Meldungen hier ein, wonach, zum Teil mit Hilfe der türkischen Behörden, eine zwangsweise Bekehrung der Bevölkerung zum Islam eingeleitet worden war. Von der Zentralregierung in Konstantinopel wurde die Richtigkeit dieser Vorgänge stets in Abrede gezogen. Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung durchaus fernliege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden. Im Laufe des Monats März und Anfang April liefen hier wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfinden. Auch in Urfa sollten die Insassen des dortigen armenischen Waisenhauses und die zurückgebliebenen armenischen Frauen zwangsweise zum Islam bekehrt worden sein.

Ich habe diese Vorgänge Ende v. M. zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil Bey versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen Talaat Bey erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen. Außerdem sei den Provinzbehörden streng verboten worden, selbst etwaige freiwillige Anerbietungen zum Übertritt zum Islam entgegenzunehmen. Seit dieser Zeit sind keine neuen Meldungen über Bekehrungsversuche der armenischen Bevölkerung hier eingetroffen.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.