Rößler.
266.
Berlin, den 13. Mai 1916.
Euere Exzellenz
haben durch Herrn Dr. Lepsius dieser Tage einen französischen Bericht über die Rede des russischen Parlamentariers Miljukow in Sachen der Armenier vorgelegt erhalten. Wie mir Herr Dr. Lepsius mitteilte, fehlte in der französischen Wiedergabe der Miljukowschen Rede die Angabe des Datums und der näheren Umstände. Ich habe das Stück in dem Dumabericht der Zeitung „Rjetsch“, Nr. 70, vom 25. März d. J., aufsuchen und übersetzen lassen.
Dabei möchte ich mir gestatten, die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf den ungemein wichtigen Schlußpassus bei Miljukow hinzulenken, wo deutlich gesagt ist, daß die russische Regierung die Besiedelung des eroberten Gebiets in Türkisch-Armenien mit Kosaken, also mit einer militärisch organisierten russischen Grenzbevölkerung, beabsichtigt. Die gleichfalls von Miljukow erwähnten Bemühungen russischerseits, die Kurden ansässig zu machen, dürften so zu erklären sein, daß man daran denkt, das türkische System, nach dem die Kurdenstämme zu einer irregulären berittenen Miliz organisiert waren, zu übernehmen und in russischem Sinne auszubauen. Schon vor dem Kriege befolgte die russische Regierung die Praxis, die Kurden mit Waffen und Geld zu versehen und sie sowohl gegen die Türkei als auch gegen die Armenier aufzuhetzen, während umgekehrt den Armeniern Schutz vor den Kurden in Aussicht gestellt wurde, sobald sie für ihre Rettung auf Rußland bauen würden.
Wie weit die Pläne der russischen Regierung bereits in der Ausführung begriffen sind, geht aus der Mitteilung Miljukows hervor, der von den Einwohnern (d. h. also auch von den geflüchteten Armeniern) hinterlassene Besitz — es ist damit natürlich der unbewegliche Besitz, der Grund und Boden gemeint — sei als russisches Staatseigentum erklärt worden.
Dr. Paul Rohrbach.
An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretär
des Auswärtigen Dr. v. Jagow.