»Hat dir denn nicht, Sāriputto, Channo der Mönch selber schon untadelig sein erklärt?«

»Es liegt, o Herr, ein Ort, Pubbajiram geheißen, im Vajji-Gebiete. Dort wohnen die Freunde, wohnen die Genossen des ehrwürdigen Channo: denen gilt es als Tadel.«

»Es giebt ja wohl dort, Sāriputto, solche Freunde, solche Genossen von Channo dem Mönche, denen es als Tadel gilt. Ich sage nicht, Sāriputto, dass man darum Tadel habe. Wer da, Sāriputto, den einen Körper ablegt und einen anderen Körper annimmt, der, sag’ ich, ist tadelhaft. Das gilt von Channo dem Mönche nicht. Untadelhaft hat Channo der Mönch zur Waffe gegriffen.«

Also sprach der Erhabene. Zufrieden freute sich der ehrwürdige Sāriputto über das Wort des Erhabenen.[203]


145.

Fünfzehnter Theil

Dritte Rede

PUṆṆO