Phot. W. Saville Kent.

Abb. 234. Duell zwischen zwei Männern mittels Bumerang.

Phot. W. Saville Kent.

Abb. 235. Kriegstanz der Eingeborenen vom Kimberleydistrikt.

Er geht den Einzelkämpfen zwischen den beiden Parteien, die sich bekämpfen, voraus.


GRÖSSERES BILD

Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne. Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel, der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden, so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen. Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten, besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann, wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird, nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.