Phot. W. E. Roth.
Abb. 236. Duell zwischen zwei Frauen mit einem Grabstock.
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 237. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Einige Tage nach der Bestattung untersuchen Verwandte des Toten bei Sonnenaufgang den auf einem Baum beigesetzten Leichnam in der Annahme, herausfinden zu können, wer den Tod durch Zauber verursachte. Die Eingeborenen glauben nämlich, daß der Geist des Mörders das Grab besucht und Spuren hinterläßt, an denen der Mörder zu erkennen ist.
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GRÖSSERES BILD
Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater des öfteren Geschenke machen.
Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das Verleihen der Frau, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen, der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. — Außer dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen Stämmen noch die Sitte des zeitweiligen Austausches von Frauen, was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir nichts Näheres wissen.