Künstliche Abtreibung der Leibesfrucht wird auf den Inseln des malaiischen Archipels in großem Umfange geübt; einige Stämme sollen es zu großer Fertigkeit darin gebracht haben.
Zwillinge werden vielfach, wie auch anderwärts, als ein Unglück angesehen, zumal, wenn sie verschiedenen Geschlechtes sind. Die Dajak geben den männlichen Zwilling als Sklaven fort, die Balinesen verhängen schwere Strafen über die Mutter; sie verbannen sie für mehrere Monate an einen einsamen Ort, brennen ihre Hütte nieder, reinigen das ganze Dorf, und bringen zahlreiche Opfer dar, um die vermeintliche Blutschande im Mutterleibe zu sühnen. Auf einzelnen kleineren Inseln dagegen werden Zwillinge hochgeschätzt, als ein Geschenk der Götter angesehen und besonders gepflegt.
Mit dem Neugeborenen werden ebenfalls allerlei Zeremonien vorgenommen und Mittel angewendet, um den Einfluß der bösen Geister zu verhindern. Sehr beliebt ist als Opfer für sie ein Huhn, dessen Blut über das Kind gespritzt wird. Bei den Batakern läßt man einen Zauberer kommen, der dem Kinde das Horoskop stellen, das heißt sagen muß, ob es unter günstigen oder ungünstigen Gestirnen geboren ist. Bei den Kenjah wird der neue Weltbürger mit Trommelschlag begrüßt, und jeder der anwesenden Hausgenossen erhält für gewöhnlich eine Handvoll Salz zum Geschenk. Wenn sie sich nicht im Hause befinden, erwartet man umgekehrt von ihnen, daß sie dem Kinde ein Geschenk machen. Sehr wichtig ist auch, daß kein Fremder von dem Kinde Notiz nimmt, da man fürchtet, daß eine solche Beachtung die Aufmerksamkeit der Geister auf dasselbe lenken könnte; vergeht sich der Fremde gegen diese Vorschrift, so muß er zur Sühne dem Kinde etwas schenken. — Auf Java wird bei der Geburt eines Knaben ein scharfer Bambusspan in ein Papier, das mit dem javanischen Alphabet beschrieben ist, eingewickelt, in eine Kanne getan und vergraben. In der ersten Nacht nach der Geburt bewachen Leute das Kind und lesen ihm eine Art Erzählung vor; einige Tage später erhält es seinen Namen. Ist es neun Monate alt, dann findet eine Wayangvorstellung statt. Bei den Dajak erfolgt die Namensgebung auf ein bestimmtes Wahrzeichen hin. Man kitzelt dem Kinde mit einer Feder die Nasenschleimhaut; nießt es, so gilt dies für eine günstige Vorbedeutung und die Namensgebung erfolgt; andernfalls wird sie auf später verschoben. Bei der Namensgebung nimmt die Mutter das Kind vor das Haus, badet es, hebt es dreimal nach Westen und dreimal nach Osten in die Höhe, wobei sie Segenswünsche für sein Gedeihen ausspricht, opfert darauf ein Huhn, bespritzt mit dessen Blut ihr Kind und gibt ihm den Namen. Die Alfuren auf Celebes opfern bei dieser Gelegenheit für einen Knaben zwei Böcke, für ein Mädchen nur eine Ziege, deren Köpfe, Fell und Pfoten vergraben werden. Natürlich knüpfen sich an alle diese Handlungen größere oder kleinere Feste. — Bei den Klemantanen erhält das Kind in den ersten paar Jahren seines Lebens noch keinen Namen; man spricht von ihm in unbestimmten Ausdrücken, wie etwa „das Dingsda“ oder „das kleine Wurm“ und dergleichen. Man fürchtet nämlich, daß, da das Kind noch klein und schwächlich ist, es für die bösen Geister empfänglicher ist, und daß es deren Aufmerksamkeit wahrscheinlich noch leichter auf sich lenken könnte, wenn es mit einem Namen gerufen würde. Erst im Alter von drei bis vier Jahren erhält es einen solchen. Für gewöhnlich wird der Name des Großvaters beziehungsweise der Großmutter dazu gewählt, wenn diese besonderes Glück im Leben gehabt haben. Wird das Kind aber von Unglück verfolgt, oder bekommt es eine ernste Krankheit, dann wird sein Name gewöhnlich gegen einen anderen vertauscht. Manchmal wählt man auch einen unschönen Namen, etwa entsprechend unserem „Dung“ oder „schlecht“ aus dem schon angegebenen Grunde, um die unfreundlichen Geister irrezuführen. Bei den Kajan am oberen Rejang ist die Namensfeier sehr verwickelt. Die Dajong, eine Frau, die im Namengeben bewandert ist, wird gerufen, und alle Familienmitglieder werden zu einem großen Festessen eingeladen, zu dem man alles mögliche Eßbare an Fischen und Tieren, auch Bananen herbeischleppt. Die Dajong bringt ein Hühnerei mit und bestreicht damit das Kind vom Nabel bis zur Stirn; bei jedem Strich spricht sie einen Namen aus, bis sie glaubt, einen passenden gefunden zu haben. Dann wird das Kind in einen großen Raum gebracht, wo ein Huhn geopfert und seine Eingeweide auf etwaige gute Vorbedeutung untersucht werden. Trifft diese zu, dann stimmt die Dajong einen Gesang an und erbittet den Schutz der guten Geister für das Kind. Nachdem sodann sechzehn Männer und ebensoviele Frauen, deren Eltern noch am Leben sind, Wasser zur Benutzung für Mutter und Kind herbeigebracht haben, beginnt das Essen. Einige der Gäste essen dabei zum Besten des Kindes, wenn es noch zu jung ist, um selbst daran teilzunehmen. Acht Tage später wird der Schutz der Geister wiederum angerufen, und das Kind den Hausgenossen gezeigt. Ein naher Verwandter zeichnet ihm mit einem Stück Holzkohle ein Kreuz auf den rechten Fuß; sodann bringt man das Kind vor die Tür eines jeden Dorfbewohners, damit er es beschenkt. Hierauf muß es acht Tage in dem Raum der Eltern bleiben, ehe es wieder heraus darf. Wenn dann bis zum nächsten Herbst dem Kinde kein Unglück zugestoßen ist, wird sein Name bestätigt; ist ihm aber irgend etwas geschehen, so erhält es den Namen irgend eines Verwandten, dem es gut geht, dafür verliert es den ersten Namen. Selten behält übrigens ein Angehöriger der Klemantanen den Namen, der ihm als Kind gegeben wurde, sein ganzes Leben lang. Nach einer jeden Krankheit oder irgend einem Unglück wird er gewechselt, damit die bösen Mächte, die beständig in der Umgebung der Menschen weilen, unter dem neuen Namen ihn nicht mehr erkennen.
Abb. 266. Hochzeit bei den Dajak.
Eine Betelnuß wird in Gegenwart von Freunden und Zeugen gespalten, um den Eltern und Verwandten zu zeigen, daß die Ehe glücklich sein wird. Ist die Betelnuß gut, was gewöhnlich der Fall ist, so ist die Hochzeitszeremonie damit beendet. Allen Anwesenden wird dann ein Fest gegeben.
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GRÖSSERES BILD
Bei den Balinesen sind die Zeremonien anläßlich einer Geburt ziemlich die gleichen wie bei den Javanern, nur kommen sie bei gewissen Gebräuchen in Wegfall, die der Islam vorschreibt. — Bei den Atschinesen erhält die Schwangere im vierten bis sechsten Monat einen zeremoniellen Besuch von ihrer Schwiegermutter, die ihr ein Geschenk bringt und dafür Tabak und Nahrungsmittel mitnimmt. Ebenso fühlen sich andere Besucher verpflichtet, der angehenden Mutter Geschenke zu machen. Auch hier trifft man tausenderlei Vorsichtsmaßregeln gegen den Einfluß der bösen Geister. — Bei der Wöchnerin wird vierundvierzig Tage lang ein Feuer unterhalten. Die Wiege des Kindes wird mit Amuletten behängt, um das Kind gegen den Pontianak gefeit zu machen. Es ist dies ein Teufel, der nur aus einem Kopf besteht, von dem Eingeweide heraushängen. Sieben Tage nach der Geburt wird dem Kinde der Kopf rasiert, was ohne Festessen nicht abgeht, und bald darauf unter Darbringung eines mohammedanischen Opfers ihm der Name gegeben.
Im Alter von etwa neun bis zwölf Jahren werden die Knaben der Dajak als Mitglied der Gemeinde aufgenommen; verschiedentlich bekommen sie auch dann einen neuen Namen. Bei den Kajan findet bei dieser Gelegenheit eine große Zeremonie statt, bei der ein auf der nachfolgend beschriebenen Kopfjagd erbeuteter Schädel eine wichtige Rolle spielt. In dem Hause, in dem sich mehrere Knaben befinden, denen noch nicht die Aufnahme zuteil geworden ist, schlachtet ein dazu erwählter Zeremonienmeister ein Huhn und zerlegt es in drei Stücke, eins davon für die Erwachsenen, ein zweites für die Knaben und ein drittes für die kleinen Kinder. Darauf bindet er jedem Knaben ein Armband aus Palmblattstreifen um das Handgelenk und besprengt es mit dem Hühnerblut. Nun muß jeder Knabe dem erbeuteten Kopf, den die heimkehrenden Männer mit großem Gepränge anbrachten, einen Schlag austeilen. Schließlich werden die Knaben an einen Fluß geführt, um hier zu baden, währenddessen wird ein Büschel Palmblätter, mit dem der Schädel geschmückt war, über sie geschwenkt. Kein Jüngling darf sich einem Kriegszuge anschließen, bevor er diesen Ritus nicht durchgemacht hat. Einige Jahre nach dieser Einweihungsfeier werden die bereits oben geschilderten Körperverunstaltungen an den Knaben vorgenommen. In gleicher Weise müssen sich ihnen auch die Mädchen unterziehen.
Das heiratsfähige Alter tritt bei den malaiischen Stämmen bereits sehr früh ein. Die Banjanesinnen auf Borneo sollen schon mit acht bis neun Jahren, die Javanerinnen sogar mit sieben bis acht Jahren in die Ehe treten, also schon zu einem Zeitpunkt, wo sich die geschlechtliche Reife bei ihnen noch nicht eingestellt hat und sie noch nicht zur Mutterschaft gelangen können. Entsprechend frühzeitig heiraten auch die jungen Männer.