Abb. 325. Kopfputz der Kalinga.

Phot. Fay Cooper Cole.

Abb. 326. Ein Opfer an die Geister in einem Tinguianenhaus.

Man beachte die am Arm übereinander liegenden Perlenbänder des das Opfer Darbringenden.

Alle Igorrotenstämme stehen auf einer hohen Stufe der Moral. Die Keuschheit der Mädchen wird ängstlich behütet; um Anfechtungen nicht ausgesetzt zu sein, müssen die unverheirateten Mädchen die Nächte in besonders hierzu bestimmten Schlafhäusern zubringen ([Abb. 338]). Ein Fehltritt wird mit schweren körperlichen Züchtigungen und sogar mit dem Tode bestraft. Bei einem bestimmten Stamme hat der Verführer die Pflicht, das Mädchen zu heiraten oder ihr als Buße ein vollständiges neues Gewand und ein trächtiges Schwein zu schenken; auch muß er ein der Liebelei etwa entsprungenes Kind unterhalten. Sobald zwei Verliebte die Zustimmung ihrer Eltern erhalten haben, müssen sie eine Art Probeehe eingehen. Es wird ein großes Fest veranstaltet, während dessen die beiden allein in eine Hütte eingesperrt werden und sich etwa vier bis fünf Tage lang bis zum Schluß des Festes darin aufhalten; Speisen werden ihnen verabreicht. Nach Ablauf dieser Frist steht es jedem Teile frei, von der Heirat Abstand zu nehmen, er muß dann aber Buße an seinen Partner zahlen. Tritt der junge Mann zurück, so hat er dem Mädchen eine Anzahl Gegenstände zum Geschenk zu machen und die gewiß nicht geringen Kosten des Festes zu bestreiten, tritt dagegen das Mädchen zurück, so fallen ihr die Unkosten der Feier zu. Wird das Mädchen aber schwanger, so muß der Mann sie heiraten. Bei einigen Stämmen der Igorroten kann der Mann seine Frau sechs Monate nach der Hochzeit wieder verlassen, falls sie innerhalb dieser Zeit nicht guter Hoffnung geworden ist. Ist dieser Fall aber eingetreten, dann ist er für immer an sie gebunden und kann getötet werden, sofern er die Ehe einseitig aufhebt. Von den Geburtsgebräuchen der Igorroten ist wenig bekannt. Kommt ein Kind mit umschlungener Nabelschnur zur Welt, so wird es sofort begraben, weil man von ihm fürchtet, daß es später seinen Eltern nach dem Leben trachten könnte. Zwillinge werden gleichfalls als unglückbringend angesehen und aus dem Wege gebracht, es müßte denn sein, daß sich ein Nachbar ausfindig machen läßt, der sie adoptiert; in diesem Falle stehen keine schlimmen Folgen von ihnen zu befürchten.

Phot. Bureau of Science, Manila.

Abb. 327. Ein Ifugao auf seiner roh aus Holz geschnitzten Ruhebank,

die sich nur Leute von Vornehmheit leisten können.