Abb. 27. Schlußszene eines „Eva“ von Rara Tonga.
Die Spieler der obenstehenden Szene haben am Schlusse des Tanzes ihre Gesichtsmasken abgenommen und auf die Spitze ihrer Kriegspeere gesteckt.
Eine gewisse Formalität wird von den Samoanern bei der Werbung beobachtet, zumal, wenn es sich um Leute von Rang handelt. Will zum Beispiel ein Häuptlingssohn auf Samoa eine Taupu des benachbarten Dorfes heiraten, so macht eine dazu aus den Verwandten des jungen Mannes erwählte Abordnung ihrem Vater einen unverbindlichen Besuch, um das Mädchen in Augenschein zu nehmen. Sind sie mit der Wahl zufrieden, so macht eine größere Gesandtschaft einen feierlicheren Besuch und bringt Geschenke in Gestalt von Schweinen und Taro mit. Nimmt sie der Vater des Mädchens an und zeigt dieses selbst keinen Widerstand, dann gilt die Angelegenheit als erledigt, und man kann nun an die Vorbereitungen zur Hochzeit gehen. Schlägt dagegen der Vater die Geschenke aus, ist aber das Mädchen nicht abgeneigt, dann wird eine zweite Gesandtschaft abgeschickt, die sich aus einflußreicheren Personen zusammensetzt und zu ihren Mitgliedern auch den jungen Bewerber zählt. Sollte auch diese zweite Mission nichts ausrichten, so kann nur noch der Häuptling in eigener Person, von seinem ganzen Gefolge begleitet, anfragen. Dieser Schritt wird indessen nur dort unternommen, wo der Häuptling und seine Untertanen diese Verbindung durchaus wollen. Dieses Mal muß der Vater des Mädchens nachgeben. Die Verwandten des Bräutigams bereiten eine Menge Geschenke, aus Sachen bestehend, die die Männer angefertigt haben, für die Verwandten der Braut vor, diese selbst aber erhält von ihrer Familie eine große Aussteuer in Gestalt von Stoffen und der sehr geschätzten und hübsch geflochtenen Matten. Nach dem Austausch der Geschenke und einem großen Schmaus geht der Bräutigam mit der Braut in sein Dorf zurück. Seine Hütte ist meistens auf einer Plattform aus Steinen gegenüber dem Schlafraum des Häuptlings durch einen Knappen seines Vaters erbaut worden, wofür ersterer als Entgelt einen Anteil an den schönen Aussteuermatten erhält. Letztere werden in der Tat unter die Einwohner des Dorfes, namentlich unter die Knappen des Häuptlings, die eine privilegierte Kaste bilden, verteilt.
Abb. 28. Ein Tonganer,
dessen Haarfrisur für eine Festlichkeit mittels Ton hergestellt wurde.
Die Hochzeitsgebräuche sind seit der Einführung des Christentums so ziemlich in Vergessenheit geraten. Zwar lag ihnen überhaupt keine ernstere Bedeutung zugrunde, zumal die Eheschließung früher lediglich ein Zivilvertrag war und daher religiöser Riten entbehrte. Bemerkenswert war auf Samoa und Tonga ein Brauch, bei dem die Unschuld einer Braut von hohem Rang öffentlich auf die Probe gestellt wurde; heutzutage ist er in Vergessenheit geraten. — In Mikronesien spielt sich die Hochzeit etwas feierlicher ab. Auf den Karolinen zum Beispiel führt der Bräutigam das Mädchen seiner Wahl in sein Haus; dort wird sie offiziell von der Schwiegermutter anerkannt, die ihr den Rücken mit Kokosnußöl einreibt. Darauf bekommt sie eine Kranzkrone aufgesetzt, und das Festessen beginnt.
Auf den Gilbertinseln sind die Männer sehr eifersüchtig; die Eingeborenen wagen daher kaum, mit einer jungen Frau zu sprechen, weil sonst der Gatte leicht zu Gewalttätigkeiten gereizt wird. Ein großer Prozentsatz der Leute trägt die Spuren solcher Reibereien in Gestalt von Narben an sich, die ihnen von dem eifersüchtigen Gatten mittels der üblichen Waffen aus Haifischzähnen beigebracht wurden. Recht drollig ist der Ursprung der Sitte, daß ein Mann, der auf dem Palmbaum mit der Palmweinernte beschäftigt ist, laut singen muß. Bei einer Gelegenheit glaubte einmal ein Häuptling von einem Manne, der in dieser Weise beschäftigt war, annehmen zu dürfen, daß er sich in dem Baumgipfel versteckt habe, um die in der Nähe badenden Frauen des Häuptlings zu sehen; er erschoß ihn daraufhin kurz und bündig. Daher beweisen die Eingeborenen ihre bona fides in der Weise, daß sie so viel wie möglich Lärm machen, wenn sie oben in der Baumkrone beschäftigt sind. — Bei den Gilbertinsulanern besteht auch das Recht, daß ein Mann, der die älteste von mehreren Schwestern geheiratet hat, noch die übrigen als Frauen nehmen darf, vorausgesetzt, daß er dazu Lust hat und sich diesen Luxus zu leisten vermag. Anderseits darf kein anderer diese Schwestern ohne seine Erlaubnis heiraten.