Abb. 380. Ringkampf der Nikobaresen,
der bei ihnen sehr beliebt ist. Dieser Kampf wird an den Geisterpfosten am Landungsplatze des Dorfes abgehalten. Auch die Vorliebe dieses Volkes für europäische Kleidung zeigt sich in diesem Bilde. Der rechts außen stehende Eingeborene trägt nichts als einen steifen Hut, neben ihm steht ein birmanischer Händler, der übernächste trägt außer dem Tropenhelm nur ein Hemd usw.
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GRÖSSERES BILD
Phot. E. H. Man.
Abb. 381. Modelle der Nikobaresen von Häusern, Kanus, Lärmgeräten, um die Geister zu erschrecken,
wozu die Brettchen in der Mitte mit eingeschnittenen tanzenden Männern und Frauen und die Figuren unmittelbar darüber dienen. Die drei Kopfbedeckungen daneben werden in der Nacht vor dem großen Erinnerungsfest an die Verstorbenen den ausgegrabenen weiblichen Schädeln aufgesetzt.
Die Heirat wird durch die Eltern oder Verwandten zustande gebracht; auch kleine Kinder werden bereits miteinander verlobt und müssen, wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben, diese Vereinbarung erfüllen. Die Ehe der Andamanesen ist die Einehe. Auch Leviratsehe besteht, das heißt die Pflicht für den unverheirateten jüngeren Bruder, die Witwe des verstorbenen Bruders oder für einen kinderlosen Witwer, die jüngere Schwester seiner verstorbenen Frau zu heiraten, vorausgesetzt, daß kein zu großer Altersunterschied besteht. — Der Hochzeitsritus ist ein ganz einfacher und besteht nur darin, daß an einem Morgen in Gegenwart des Häuptlings und derer, die es angeht, der Bräutigam seine Beine über die der Braut legt ([Abb. 377]), und daß man zum Zeichen der vollzogenen Ehe Fackeln um sie anzündet. Trotz dieser gewiß einfach zu nennenden Zeremonie, der jede religiöse Bedeutung abgeht, bleibt die Ehe doch eine feste; eine Scheidung kommt selten vor, niemals aber nach der Geburt eines Kindes. Ebenso ist Polygamie oder Blutschande ausgeschlossen. Auf Untreue ruht Todesstrafe für beide schuldigen Teile, obgleich geschlechtlicher Verkehr schon vor der Hochzeit die Regel ist.
Mehr Bedeutung als den übrigen Ereignissen des Lebens legt man der Bestattung der Toten bei. Kleine Kinder werden nur einfach unter dem Fußboden der elterlichen Hütte begraben, dagegen die Erwachsenen entweder in einer flachen Gruft beigesetzt, oder, was als eine besondere Ehre gilt, zu einem Bündel zusammengebunden, auf eine Plattform oder in die Zweige eines Baumes gelegt. Kränze aus Rohrblättern werden sichtbar um den Platz herum aufgehängt, der ungefähr drei Monate lang vereinsamt bleibt. Merkwürdig ist, daß dieses alles ohne irgendwelches Weinen oder Wehklagen vor sich geht. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Knochen des Verstorbenen ausgegraben, gewaschen, zerbrochen und an die Bekannten verteilt, auch zu Schmuck verarbeitet; man legt ihnen großen Wert bei, einmal als Andenken an den Toten und zum anderen als Linderungsmittel bei Schmerzen wie überhaupt als Heilmittel bei Krankheiten; es genügt, sie einfach auf die erkrankte Körperstelle zu legen. Der Schädel erfährt meistens eine besondere Ehrung. Der nächste Angehörige pflegt ihn mit roter Farbe bemalt und mit Fransen aus Holzfasern verziert, vom Halse herab das ganze Leben lang auf dem Rücken oder auf der Brust zu tragen ([Abb. 375]). Die Trauer selbst besteht darin, daß man sich den Kopf mit grüngrauem Lehm beschmiert und den übrigen Körper mit gelbem Ocker bemalt — die Eltern schmücken sich mit senkrechten Streifen —, sowie das Tanzen einstellt.