Abb. 493. Chinesische Halbweltdame.
Das Los der Chinesin ist, sobald sie in das Haus ihres Gatten übergesiedelt ist, ein trauriges; sie gilt ihm nicht als Gefährtin, sondern als Sklavin, wird dementsprechend auch behandelt und unter Umständen auch verprügelt. Etwas mehr Achtung genießt sie erst, sobald sie einem oder mehreren Söhnen das Leben gegeben hat, und in dem Maße als sie älter wird, gewinnt sie an Ansehen in ihrem eigenen Hause, bis sie schließlich im Kreise ihrer Söhne und Schwiegertöchter dieselbe ehrfurchtgebietende Stellung einnimmt, wie vordem ihre eigene Schwiegermutter. — Verheiratete Frauen pflegen sich täglich zu besuchen, ihre Freundinnen zu kleinen Gesellschaften einzuladen, auf denen, wie bei uns, viel geklatscht wird, und häufig in die Tempel zu gehen. Neuerdings macht sich mehr und mehr eine Wandlung in der Lebensweise der Frauen bemerkbar. Während bis dahin es streng verboten war, daß die beiden Geschlechter miteinander zusammen kommen, haben neuerdings in Peking einige Prinzessinnen und Frauen der guten Gesellschaft die europäische Mode des zu Hause Empfangens eingeführt, bei welcher Gelegenheit sich beide Geschlechter dann treffen. — Dem Manne steht das Recht zu, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, und dies aus achterlei Gründen: wegen ungebührlichem Verhaltens gegen seine Eltern, wegen Unfruchtbarkeit, Ehebruch, Abneigung, Eifersucht, böser Krankheit, Schwatzhaftigkeit und Diebstahl an seinem Eigentum. Erst seit dem Jahre 1873 hat auch die Frau ein gewisses Recht auf Scheidung erlangt, die sie unter Beistand des Vaters oder eines Verwandten vor dem Richter einreichen kann.
Daß eine Witwe sich wieder verheiratet, gehört nicht zum guten Ton. Wohl tut dies eine Frau der niederen Schichten aus Armut, aber in den Familien der Vornehmen und Reichen kommt eine zweite Ehe selten vor; die Wiederheirat würde dem zweiten Mann nur zur Schande gereichen. Auf der anderen Seite fällt auch wieder ins Gewicht, daß die Frau, die dem Gedächtnis des Verschiedenen treubleibt, dessen Erbin wird; sie bekommt alle beweglichen und festen Hinterlassenschaften, kann über sie schalten und walten wie sie will, verfügt über das ganze Haus mit allen Nebenfrauen, Dienern und Sklaven und kann dieselbe väterliche Gewalt über ihre Kinder wie der verstorbene Familienvater ausüben. Unter Umständen kann ihr nach dem Tode auf höhere Anweisung von Peking aus die Ehre zuteil werden, daß ihrem Andenken eine Ehrenpforte errichtet wird, die den gegenwärtigen und zukünftigen Geschlechtern verkündet, wie gewissenhaft sie ihre Pflichten als Witwe erfüllt hat. — Für die chinesische Witwe ist eine Mindesttrauer von drei Jahren vorgeschrieben; trauert sie ihr ganzes Leben lang, so wird ihr dies hoch angerechnet.
Phot. G. C. Binstead.
Abb. 494. Szene aus einem chinesischen Begräbnis.
Es werden Gerichte, Früchte, Waren und so weiter auf Tischen zum Gebrauch für den Toten im Jenseits im Zuge mitgetragen und am Grabe niedergestellt. Die eßbaren Dinge werden von den Leidtragenden verzehrt.
Die Chinesen, wie überhaupt alle Ostasiaten, gelten im allgemeinen für ziemlich wollüstig, und ihr moralisches Leben entspricht wenig unseren europäischen Sittlichkeitsbegriffen. Daher ist unter ihnen das Prostitutionswesen ungemein verbreitet. Die chinesischen Freudenmädchen ([Abb. 493]) sind in luxuriösen Bordellen untergebracht, die wegen ihrer blauen Jalousien die blauen Häuser (Tsing Lao) genannt werden. In den Städten, die an Flüssen liegen, dienen dem gleichen Zwecke die sogenannten Blumenboote, eigens dazu gebaute, am Lande verankerte Schiffe. Ihre Insassen sind meistens armer Leute Kinder, die diesen entweder entführt oder von ihnen im frühesten Alter gekauft worden sind, um sie systematisch für ihren Beruf vorzubereiten. Bereits mit sechs bis sieben Jahren werden sie in ihn eingeführt, indem sie die älteren Kurtisanen und deren Besucher bedienen müssen. Sodann erhalten sie im Singen und Lautespielen, sowie im Lesen, Schreiben und Malen Unterricht, um die sie besuchenden Gäste auch genügend unterhalten zu können, sobald sie mit etwa vierzehn Jahren ihr Gewerbe aufnehmen. Daher spielten die Blumenmädchen in früheren Zeiten eine ähnliche Rolle in China wie die Hetären im alten Griechenland. Die Jünglinge suchten sie auf, um von ihrer Bildung und guten Erziehung etwas zu profitieren. Heute soll dies teilweise auch noch der Fall sein, wenngleich bei diesen Besuchen das sexuelle Moment wohl mehr im Vordergrund steht.
Phot. G. C. Binstead.