Phot. Mus. f. Völkerkunde, Berlin.
Abb. 110. Tanzmaske aus Neumecklenburg.
Um die Zuneigung der Mädchen zu gewinnen, wird von den jungen Leuten mancherlei Liebeszauber angewendet. Ein Jüngling der Koita versenkt bisweilen ein Stück Quarz in die Milch einer jungen Kokosnuß, reibt sich damit das Gesicht ein und denkt dabei scharf an das Mädchen, dessen Liebe er erwerben möchte. Auf einigen Inseln östlich von Neuguinea bereiten sich die jungen Leute einen sehr wirksamen Liebeszauber, indem sie die Rinde eines bestimmten Baumes zu Pulver zerreiben, dieses mit Kokosnußschnitzeln vermischen, die Mischung in ein Blatt rollen und das Ganze braten. Das Zaubermittel wird einfach in der Weise angewendet, daß der Saft dieses Gemengsels dem Mädchen, während es schläft, ins Gesicht gespritzt wird. Man glaubt dann, daß es sich innerhalb weniger Tage in den, der dieses Verfahren anwendet, heftig verlieben wird. Bei den Mafulu üben die jungen Burschen eine Art Sympathiezauber aus. Sie tragen in einer kleinen Tasche beständig Holz- oder Steinstückchen mit sich herum, damit diese den Geruch ihres Körpers annehmen, mischen, ehe sie sich dem Mädchen ihrer Wahl nähern, Tabak darunter und schicken diesen dann dem Mädchen zum Rauchen. Da der Besitzer eines solchen Mittels, dessen Wirksamkeit mit der Zeit zunehmen soll und außerdem noch durch die Kraft eines wirklichen Zauberers erhöht werden kann, es schwer zu ersetzen vermag, so trennt er sich unter keinen Umständen davon. Die Mafulu besitzen auch ein Mittel, um die Zukünftige zu entdecken. Ist ein Jüngling heiratslustig, weiß er aber nicht, woher er eine Frau nehmen soll, dann zündet er bei Windstille ein helles Feuer an und wartet ab, bis ein leiser Lufthauch die Flamme oder den Rauch nach einer bestimmten Richtung trägt; in dieser geht er auf die Suche nach einer Braut.
Aus: Pfeil, Studien und Beobachtungen aus der Südsee.
Abb. 111. Maskentänzer aus Neumecklenburg.
Verschiedentlich begegnen wir in Melanesien auch der Raubehe. Wenn ein Baininger (Neupommern) ein bestimmtes Mädchen zur Frau haben will, so veranlaßt er seine Bekannten, es für ihn zu rauben. Daher pflegen dort die Eltern vielfach ihre Töchter sorgfältig zu verbergen; das Heiraten ist für die jungen Leute somit nicht leicht gemacht. Glückt der Raub, so stellt sich zunächst ein feindschaftliches Verhältnis zwischen beiden Parteien ein, das aber bald wieder beigelegt wird. Entweicht das Mädchen den Entführern und läuft es zu den Eltern zurück, so pflegen sie, falls sie einverstanden sind, ihr Kind mit Geschenken dem Manne wieder zurückzuschicken, wofür dieser sich durch Gegengeschenke erkenntlich erweist. Im Innern Neuguineas ist der Brautraub bereits zu einer Formsache abgeschwächt. Ist der Jüngling nämlich mit seiner Erwählten einig, dann wird eine Entführung verabredet. Das glückliche Paar flieht zu einem befreundeten Stamme, bei dem es seine Flitterwochen verbringt, hierauf kehrt es wieder nach Hause zurück und die Heirat wird durch Erlegung des Kaufpreises eine rechtmäßige. Die Kaufehe ist die in Melanesien am meisten verbreitete Form. Der Vater des Bräutigams und seine Sippe zahlen den ausbedungenen Preis ([Abb. 123] u. [127]) meistens in Gestalt von Muschelgeld, an anderen Orten auch von Stoffen, Waffen, Goldsachen und Schmuckgegenständen an die Verwandten der Braut. Nach der Verlobung bleibt das junge Mädchen meistens noch im Hause der Eltern, bei anderen Stämmen wieder siedelt es zu den zukünftigen Schwiegereltern über und wartet hier so lange, bis der Bräutigam das neue Heim hergestellt hat. — Sehr strenge sind die Verhaltungsmaßregeln für die Braut bei den Sulka auf Neupommern. Sie muß dort im Hause der Schwiegereltern bis zur Hochzeit ganz zurückgezogen leben, was monatelang dauern kann. Am hinteren Ende der gemeinsamen Wohnhütte wird für sie durch Matten ein kleiner Raum abgetrennt, wo sie, nur von einer jungen Verwandten des Bräutigams, die ihr das Essen reicht, unterstützt, hausen muß, unter Befolgung strenger Verbotsvorschriften, die sich auf verschiedene Speisen, ebenso auf das Wasser, beziehen. Ihren Durst darf die Zurückgezogene nur durch Aussaugen von Zuckerrohr löschen, ihre Nahrung niemals mit dem Finger berühren, sondern nur mit einem Stäbchen aus einer Kokosblattrippe zum Munde führen. Sie darf ferner keinen Mann sehen und, wenn sie einmal auszugehen genötigt ist, muß sie mit einem langen, von den Schultern bis zu den Füßen reichenden Mantel aus Bananenblättern bekleidet oder mit einer Matte bedeckt sein und unterwegs durch Pfeifen sich bemerkbar machen, damit die Männer ihr beizeiten aus dem Weg gehen können. Schließlich werden ihr von Weibern, die der Bräutigam dafür durch einen Schmaus entlohnt, Verzierungen auf Brust, Rücken und Bauch teils mit Obsidiansplittern eingeritzt, teils mit glühenden Kokosblattrippen eingebrannt. Ein ähnlicher Brauch herrscht auf den Admiralitätsinseln, wo diese Verbannung gegen sechs Monate, und in gewissen Teilen Neumecklenburgs, wo sie sogar oft zehn bis zwanzig Monate andauert.
Phot. Brit. Museum London.