Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 122. Käfig für die verlobten Mädchen auf dem Bismarckarchipel.
Die Mädchen müssen in diesen Käfigen, die sehr eng sind, mehrere Jahre vor ihrer Verheiratung zubringen.
Vielfach bestehen noch bei den exogamen Stämmen Melanesiens Eheverbote, die durch das Abstammungssystem in weiblicher Linie bedingt sind. Wie bereits hervorgehoben, gehört die Frau und ebenso ihre Kinder ihrer Sippe an; letztere sind daher mit der des Vaters nicht verwandt. Mitglieder derselben Sippe dürfen sich nicht heiraten. Auf der anderen Seite aber wieder kommen infolge dieser Auffassung ganz eigenartige Heiraten zustande. So dürfen zum Beispiel der Sohn von eines Mannes Weib aus dem einen Clan (Sippe) und die Tochter seiner Frau aus einem anderen wohl einander heiraten, vorausgesetzt, daß Exogamie herrscht und keine Vorschriften über Blutsverwandtschaften bestehen; im letzteren Falle würde dies nicht möglich sein und streng bestraft werden. Auch die Leviratsehe, das heißt der Brauch, daß nach dem Tode eines Mannes dessen Bruder oder ein naher Verwandter ein Anrecht auf die Witwe hat, ist sehr verbreitet. Er ist wohl darauf zurückzuführen, daß vordem das Kaufgeld, das ein Mann für seine Frau zu zahlen hatte, von ihm nicht allein, sondern von der ganzen Familie aufgebracht wurde, so daß jene in gewissem Sinne ein Familiennachlaß wurde. Diesen Anspruch erhob nach dem Tode des Ehemanns natürlicherweise zunächst der Bruder des Verstorbenen als der nächste Verwandte; die Anrechte der übrigen männlichen Angehörigen folgten nacheinander gemäß den Vorschriften über Blutsverwandtschaft.
Phot. J. W. Beattie, Hobart.
Abb. 123. Der Preis für eine Braut auf Santa Cruz.
Das aus roten Papageifedern angefertigte Federgeld auf Santa Cruz dient als Brautpreis. Diese Papageifedern werden mit Taubenfedern in Rollen gebunden und diese dann aufgereiht.