Abb. 210. Mohammedanische Klageweiber in Sindh.
Es bleiben noch ein paar Worte über die Witwenverbrennung in Indien zu sagen. Wenngleich diese nicht direkt durch die Religion vorgeschrieben ist, so verlangte doch die Volkssitte, daß die Witwen ihrem Gatten auf dem Scheiterhaufen im Tode folgen. Diese Unsitte scheint auf eine Legende zurückzugehen, wonach Sati, die Gemahlin des Gottes Schiwa, sich beim Opfer ihres Vaters Dakscha aus Gram darüber, daß ihr Gatte von Brahma dazu nicht eingeladen war, ins heilige Feuer stürzte. Daher heißt jede Ehefrau, die ihrem verstorbenen Gatten auf den Holzstoß folgt, um gleich ihm zu Asche verbrannt zu werden, Sati; der Gebrauch selbst, den man bereits aus dem sechsten Jahrhundert nach Christo kennt, wird Sahagrama, das ist „das Mitgehen mit dem Tode“ genannt. Bis zum Jahre 1829 war die „Selbstopferung“ der indischen Witwen gang und gäbe, dann hat die englische Regierung sie verboten, aber manche Witwe hat sich seitdem noch weiter geopfert, und selbst heute dürfte die Witwenverbrennung gelegentlich ganz im geheimen noch vorkommen. Man brachte auf den Scheiterhaufen ein Bett, und die Witwe legte sich in schöne Gewänder gekleidet darauf. Während die Flammen um sie emporzüngelten, machte Musik einen ohrenbetäubenden Lärm, aber nicht etwa, um ein etwaiges Jammergeschrei der Verbrennenden zu übertönen, sondern vielmehr um ihre Weissagungen nicht zu Gehör zu bringen, die vielleicht manchem Anwesenden hätten unangenehm sein können; denn nach dem Volksglauben besaßen solche Witwen die Fähigkeit, in die Zukunft zu schauen. Heutzutage wird die sogenannte „kalte Witwenverbrennung“ geübt. Die Witwe wird nach dem Tode ihres Mannes ihrer Schmucksachen beraubt, muß ihre Gewänder ablegen und erhält dafür minderwertige Kleider, sie muß fortan ihre Mahlzeiten einschränken, gelegentlich auch fasten und verschiedene Kasteiungen sich auferlegen. Ihr schon bei Lebzeiten ihres Gatten trauriges Schicksal wird dadurch noch menschenunwürdiger. Auf jeden Fall ist es der Hinduwitwe verboten, sich wieder zu verheiraten. Vielfach werden die Hinduwitwen Tempeltänzerinnen ([Abb. 206]). Es gibt in Indien sechsundzwanzig Millionen Witwen, von denen zehntausend das Alter von kaum fünf Jahren, fünftausend noch nicht das von zehn und zweihundertfünfundsiebzigtausend das von höchstens fünfzehn Jahren erreicht haben. Allerdings kommen bei einigen nordindischen Stämmen auch Ausnahmen hiervon vor; hier ist die Leviratsehe gestattet, aber nur mit dem jüngeren Bruder des Verstorbenen. Dieser kann aber seinerseits auf dieses Recht Verzicht leisten.
Phot. Lady Eardley-Wilmot.
Abb. 211. Ein Friedhof zu Kaschmir.
Die Irispflanzen im Vordergrund zeigen an, daß es sich um einen mohammedanischen Begräbnisplatz handelt. Ihre flachen, scharfen Blätter stellen die Speere vor, die die bösen Geister von der Ruhestätte forttreiben sollen.
Wenn wir das im vorstehenden über die Eingeborenen Nordindiens Gesagte uns noch einmal vergegenwärtigen, so ergibt sich uns als das am meisten hervorspringende Merkmal dieser Völker, daß bei all ihrem Tun und Denken, in ihren Sitten und Bräuchen, sowie überall in ihren sozialen Einrichtungen religiöse Anschauungen ausschlaggebend sind. Von der Wiege bis zur Bahre beeinflussen den Indier, mag er nun strenggläubiger Hindu oder Mohammedaner sein oder einer der zahllosen sektierenden Religionsgemeinschaften angehören, in geradezu bedenklicher Weise beengende religiöse Vorschriften, hemmen seine freie Entfaltung und machen einen gesunden Fortschritt bei ihm fast zur Unmöglichkeit. Religiöse Engherzigkeit ist es denn auch, die im Verein mit dem ausgeprägtesten Kastenwesen jeden kräftigen politischen Aufschwung verhindert und die Indier ohne fremde Hilfe niemals aus dem Druck der englischen Knechtschaft herausläßt.
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 212. Badeszene vom Snanfest zu Nangalbandh,