Phot. Wiele & Klein.
Abb. 229. Geistervertreibung.
Der Mann, der zuzeiten von einer lokalen Gottheit besessen wird, spricht sinnlose Worte, die als Orakel ausgelegt werden, und fächelt mit einem Pfauenfederbüschel um das Haupt der Person, aus der er die bösen Geister austreiben will.
Die Eheschließung weist bei den einzelnen Stämmen verschiedene Formen auf. Bei den Waldstämmen wird fast jede Form des Zusammenlebens, sofern der Stammesrat sie gutheißt, als rechtsgültig anerkannt und dem Paare die Vorrechte des Stammes oder der Kaste übertragen, auch ihre Kinder als legitim angesehen. Obenan steht unter den Heiratsformen der Raub oder die Entführung. Der Jüngling trägt das Mädchen unter Anzeichen von Gewalt in den Wald; nach einiger Zeit machen seine Angehörigen die Beleidigung wieder gut, indem sie den Brautpreis zahlen und den Stammesbrüdern ein Fest geben, und das junge Paar kehrt nach kurzen Flitterwochen ins Dorf zurück. Auch bei den zivilisierteren Stämmen begegnen wir noch Anklängen an diese Eheform ([Abb. 240]). Um den Brautpreis zu sparen, ist Austauschheirat keine ungewöhnliche Erscheinung. Die betreffenden Eltern tauschen dabei gegenseitig ihre Kinder aus; in diesem Falle wird von einer Bezahlung Abstand genommen.
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 230. Ein mittels Blättern weissagender Ojha.
Hierbei gießt der Ojha Öl auf Blätter, die er über den Boden zerstreut hat. Aus der Art und Weise, wie das Öl sich über sie ausbreitet, weissagt er.
Eine andere Methode der Frauengewinnung ist die Sitte, um die Braut zu dienen. In solchem Falle tritt der Jüngling in die Familie seines zukünftigen Schwiegervaters ein und dient hier oft bis zu sieben Jahren, ehe das Paar heiraten darf. In der Theorie muß es während dieser Probezeit getrennt bleiben, aber in der Praxis wird diese Bedingung von ihm nicht immer innegehalten. Dieser Brauch hängt mit dem ursprünglichen Gesetz der Abstammung in weiblicher Linie zusammen, worauf auch noch die hohe Stellung der Schwester der Braut und des Onkels mütterlicherseits hinweist; ersterer fällt bei der Hochzeitszeremonie die Aufgabe zu, die Kleider des Paares zum Zeichen ihrer Verbindung zusammenzuknoten, letzterem dagegen, das Hochzeitskleid zu stiften und zum Brautpreis beizutragen. In den meisten Fällen jedoch wird die Braut ihrem zukünftigen Manne übergeben, sobald seine Verwandten eine Geldsumme, Vieh, messingene Kochgeräte oder andere Besitzgegenstände gezahlt haben.