aus dem beim Rath Jatra die Götter im Triumph in einen anderen Tempel hin- und nach zehn Tagen wieder zurückgetragen werden.
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GRÖSSERES BILD
Mit der Heirat sind manche Einschränkungen beziehungsweise Tabu für die jungen Eheleute verbunden. Der Mann darf mit seiner Schwiegermutter keinen direkten Verkehr haben, sondern, wenn er etwas von ihr will, muß seine Frau dies vermitteln; auch muß er es nach Möglichkeit vermeiden, ihr zu begegnen; treffen sie sich zufällig, dann muß sie beiseite treten und ihr Gesicht verhüllen. Mann und Frau dürfen sich nicht bei Namen anreden, besonders ist dies für die letztere strenges Gebot, selbst bei öffentlichen Verhandlungen. Der Mann nennt seine Frau mit dem Namen ihres Stammes oder ihrer Unterkaste, oder er bezeichnet sie mit „Mutter von ....“ (Name eines ihrer Kinder). Nur während der Hochzeitszeremonien ist es dem Paare erlaubt, sich gleichsam im Scherz mit seinem richtigen Namen zu rufen. Die Frau muß auch den älteren Brüdern ihres Mannes die höchste Ehrerbietung erweisen.
Phot. Bourne & Shepherd.
Abb. 234. Ein Schrein des Juggernaut oder Jagannath zu Puri
(Küste von Orissa).
Phot. F. B. Bradley-Birt.
Abb. 235. Ein Snanfest zu Nangalbandh.