Die Kinder wachsen frei heran. Von dem Eintritt der Reife bei den Mädchen wird keine Notiz genommen; es finden daher auch keine Festlichkeiten statt. Sobald die Knaben in den Stamm aufgenommen worden sind, dürfen sie sich an den räuberischen Einfällen beteiligen. — Vor der Ehe wird beiden Geschlechtern die größte geschlechtliche Freiheit gestattet. Jeder Bursche darf sein Mädchen zu allen Stunden der Nacht mit Willen und Einverständnis der Eltern besuchen. Wie wir schon hörten, gibt es auch Murong für die weibliche Jugend, in denen es zumeist recht zügellos zugeht. Ist der Verkehr von Folgen begleitet gewesen, dann heiratet der Verführer vielfach das Mädchen. Tut er es nicht und gerät die junge Mutter dadurch in Not, dann wird das neugeborene Kind von zwei alten Weibern ins Jenseits befördert, indem sie es mit einem Bambusrohr erdrosseln.

Die Naga heiraten verhältnismäßig spät. In einigen Dörfern herrscht Exogamie, in anderen wieder Endogamie; in letzteren ist also das Heiraten innerhalb desselben Clans gestattet. Die großen Tanzfeste bieten den jungen Leuten Gelegenheit zum Liebeswerben. Bei den Ao-Naga kommt gelegentlich eines solchen Tanzfestes noch eine Sitte zum Ausdruck, die lebhaft an die Raubehe erinnert. Die Mädchen eines Clans bilden einen Kreis und tanzen langsam herum, während die jungen Männer aus einem anderen Clan mit Fackeln herbeistürzen und ein jeder das Mädchen seiner Wahl davonschleppt. Durch diese Gefangennahme hat das Mädchen aber nur einen Trunk verwirkt, den es seinem jungen Manne verabreichen muß, um freizukommen.

Phot. W. H. Furneß, 3rd.

Abb. 252. Ein Nagakrieger in vollem Kriegsschmuck.

Auf dem Kopfe trägt er zum Schutz gegen Schwerthiebe einen Kranz aus Rohr und Eberzähnen, der von Schwanzfedern des Nashornvogels überragt wird. In den Ohrlöchern sind Büschel rotgefärbter Ziegenhaare und Baumwolle befestigt. Eine mit weißen Kaurimuscheln bedeckte Schürze deutet an, daß er sich schon früher an Kämpfen beteiligt hat. Sein Schild aus Tiger- und Bärenfell ist größer als er selbst.

Die Hochzeitsfeierlichkeiten sind unter allen Nagastämmen sehr einfach. Bei den Garo tragen Freunde den Bräutigam nach dem Hause der Braut; hier werden ein Hahn und eine Henne geopfert und ihre Eingeweide auf eine günstige Vorbedeutung hin zu Rate gezogen. Ein Freund oder ein anderer Mann von Ansehen schlägt nun mit dem toten Hahn den Rücken der Frau und mit dem Huhn den des Mannes; damit ist den Zeremonien Genüge geleistet, und die Ehe wird für gültig erklärt. Natürlich findet im Anschluß hieran dann ein Festschmaus und ein Tanz statt. Der junge Ehemann bleibt mit seiner Frau im Hause ihrer Eltern und wird Angehöriger ihres Clans. Eine merkwürdige Folge dieser verworrenen weiblichen Verwandtschaft unter den Garo ist die, daß der Mann, der die Lieblingstochter eines Hauses heiratet, für den Fall, daß sein Schwiegervater sterben sollte, dessen Witwe, also seine Schwiegermutter heiraten muß. — Polygamie kommt nur unter den Mishmi ([Abb. 256]) vor; bei diesem Stamme darf sich ein Mann so viele Frauen kaufen, als er sich zu leisten vermag. Der Preis für eine Frau schwankt von einem Schwein bis zu zwanzig Ochsen; die Zahl der Frauen ist somit ein Zeichen des Wohlstandes. Beim Tode des Ehemannes werden alle überlebenden Frauen das Eigentum seines Erben, das heißt des Sohnes, ausgenommen die eigene Mutter. Bei einigen Stämmen kommt auch Ehe auf Probe für einige Wochen vor. Das Paar macht sich allein auf und davon; findet es Gefallen aneinander, dann folgt die bindende Hochzeitszeremonie.

Phot. H. Brian Hill.

Abb. 253. Ein Mishmikrieger,