der zum Schutz des Halses gegen Schwerthiebe große Muscheln unterhalb der Ohren trägt.
Phot. W. H. Furneß, 3rd.
Abb. 254. Ein Nagageisterschrein,
vor dem große Bambusstangen mit Grasbüscheln aufgestellt sind.
Die Stellung der Frau ist bei den Stämmen mit der „mütterlichen Verwandtschaft“, wie zum Beispiel bei den Garo und Khasia, eine recht hohe. Das Mädchen ist es, von dem der Eheantrag ausgeht; der Ehemann lebt fortan in der Familie seiner Frau. Diese kann ihn, sofern es ihr paßt, einfach vor die Türe setzen und im allgemeinen dann jeden beliebigen Mann heiraten; sie kann diesem auch ihren ganzen Besitz wie auch den ihres früheren Gatten übertragen; auch die Kinder gehören ihr. Der Mann seinerseits darf aber seine Frau unter keinen Umständen von sich stoßen, es sei denn, daß er seine ganze Habe und seine Kinder preiszugeben gewillt ist. Stirbt ein Häuptling, dann ist nicht sein Sohn der Erbe, sondern ein Sohn seiner Schwester, den die Witwe auswählt. Ist der Auserwählte etwa bereits verheiratet, dann trennt er sich sofort von seiner Frau, die sein ganzes Besitztum samt den Kindern mit sich nimmt, während er die alte Witwe heiratet, dafür aber auch die hohe Würde eines Häuptlings erhält.
Ganz entgegengesetzt zu diesen Frauen aus den Stämmen, bei denen das Matriarchat herrscht, führen die aus den Stämmen der Naga mit Vaterschaftssystem ein recht mühevolles, untergeordnetes Dasein, und doch geben die Naga im allgemeinen glückliche Eheleute ab. Obwohl sie vor der Ehe in geschlechtlicher Hinsicht recht zügellos leben, halten sie nach der Hochzeit um so fester die Treue. Ehescheidung kommt aber häufig genug vor und wird von dem Paar selbst vollzogen, indem es einfach auseinandergeht, doch hat der schuldige Teil Strafe zu zahlen. Eine Trennung der Eheleute ist erlaubt wegen Untreue, schlechten Charakters, Unfruchtbarkeit der Frau und noch aus anderen Gründen. Eine geschiedene Frau kann sich sogleich wieder mit einem anderen Manne verheiraten.
Phot. Captain F. M. Bailey.
Abb. 255. Eingeborener des Aborstammes.