Abb. 306. Götzenhain am unteren Ob.
Das Neugeborene wird bei den Jakuten von einer alten Frau vor dem Läuterungsfeuer mit Wasser, das sie zuvor in den Mund nimmt, besprengt und gewaschen; darauf schmiert sie es mit frischer Sahne ein. Die Burjäten reiben das Kind mit schmutzigen Lappen ab und wickeln es in eine frisch abgezogene Schafhaut ein. Die Ostjaken sowie die Samojeden stecken das Neugeborene in den Schnee und reiben es damit tüchtig ab. Darauf legen sie es in eine Art Wiege, einen elliptischen Korb an einem Hängeband, den die Mutter aus Birkenrinde selbst angefertigt hat. Bei den Golde muß das Kind dreimal die Wiege wechseln, um zu gedeihen; eine leere Wiege darf nicht geschaukelt werden. Gestillt werden die Kinder wohl überall sehr lange; man hat beobachtet, daß fünfjährige Kinder noch neben den jüngeren Geschwistern die Brust dargereicht erhielten. Solange das Kind noch nicht sprechen gelernt hat, besteht bei den Jakuten der Aberglaube, daß es die Fähigkeit besitze, die Sprache der Tiere, im besonderen der Vögel, sowie des Feuers und der Geister zu verstehen. Die Burjäten glauben, daß böse Geister die kleinen Kinder aufessen; daher sind sie bestrebt, alles mögliche zu tun, um jene von diesen fernzuhalten. Sie beauftragen Schamanen, die Geister aus dem Hause zu verjagen. Auch geben sie keinem Fremden Zutritt zur Jurte, weil mit diesem zugleich ein böser Geist eintreten könnte; die Türe bleibt in solchem Falle beständig geschlossen. Wollen die Angehörigen in die Jurte, so müssen sie mit einem Schläger an einen Topf, der draußen hingestellt wird, schlagen; dadurch soll der böse Geist erschreckt und zur Flucht gezwungen werden. Manchmal ruft auch der Schamane den guten Geist an, auf daß er das Neugeborene vor dem bösen beschütze.
Die Namengebung erfolgt zumeist bald nach der Geburt. Die Jakuten geben dem Knaben erst einen Namen, wenn er sich aufzusetzen beginnt; einen zweiten erhält er, wenn er den Bogen zu spannen gelernt hat. Die Mädchen erhalten für gewöhnlich keinen Namen, sie werden entweder einfach mit „Weib“ oder „Frau“ oder „Tochter des Soundso“ angeredet. Die Ostjaken benennen ihre Kinder nach irgendeinem zufälligen Merkmal aus der Umgebung; die Korjäken hängen ein in Haut eingewickeltes Steinchen an einem Faden zwischen zwei Stäben auf und nennen darauf eine Reihe Namen; derjenige Name, bei dem der Stein sich bewegt, wird dem Kinde gegeben. Bei den Golde ändert man den Namen, sobald man erfährt, daß einer Person, die den gleichen Namen trägt, ein Unglück zugestoßen ist. — Wenn bei den Golde ein Weib mehrere Male tote Kinder zur Welt gebracht hat, dann fertigt der Schamane bei einer neuen Schwangerschaft ein Säckchen an, in das er die neue Seele des Kindes legt, und trägt dieses beständig an seinem Gürtel mit sich; dadurch hofft er das Kind am Leben zu erhalten. — Die jungen Mädchen werden bei den Burjäten bis zu ihrem siebenten Lebensjahre auf dem Kopf rasiert; erst dann läßt man ihr Haar wachsen und ordnet es in Flechten an.
Aus: Hawes, Im äußersten Osten.
Abb. 307. Orotschonenfrau.
Verschiedentlich begegnen wir unter den sibirischen Völkerschaften den bekannten Kinderverlöbnissen. Bei den Giljaken zum Beispiel zahlt der Vater eines vier- bis fünfjährigen Knaben an die Eltern eines entsprechend alten Mädchens den Brautpreis, und dieses bleibt entweder im Hause ihrer Eltern oder siedelt in die Hütte ihrer zukünftigen Schwiegereltern über, wo es mit ihrem „Manne“ zusammen aufwächst und auch seine Frau genannt wird. Besondere Hochzeitszeremonien finden nicht statt, nur ein Schmaus wird gegeben, der sich manchmal durch Wochen hinzieht und bei dem der Branntwein in Strömen fließt. Auch bei den Golde wird das Mädchen in noch ganz jugendlichem Alter ihrem Zukünftigen versprochen. — Im übrigen ist das Heiratsalter für alle diese nordischen Völkerschaften ein ziemlich frühes. Bei den Samojeden und Ostjaken werden die Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet und im elften oder zwölften Jahre Mutter, und bei den Tungusen gehen sie mit zwölf Jahren die Ehe ein. Die Braut wird durchweg durch Kauf erworben; dieser Kalym wird entweder in Renntieren oder in Kleidern, Gerätschaften, Pelzwerk, neuerdings jedoch mehr und mehr in barem Gelde (Rubeln) erlegt. Ist der Bräutigam arm, dann darf er nicht eher heiraten, als bis er alles, was ausgemacht wurde, abgezahlt hat. Oft genug geben die Eltern der Braut dieser auch eine Mitgift, die dem Kalym an Wert meistens gleichzukommen pflegt. Das Werben geschieht bei den Ostjaken durch Frauen, die sich in die Jurte, wo das Mädchen sich aufhält, begeben und hier ohne ein Wort zu sagen seinen Eltern Geschenke darbringen; nehmen diese sie an, dann bekunden sie hierdurch ihr Einverständnis. Darauf treten die Eltern des Bräutigams mit ihnen wegen Festsetzung des Brautpreises in Verbindung. Bei den Jukagiren sind auch wirkliche Neigungen mit im Spiele. Hier ritzen die jungen Mädchen in ihrer Freizeit in Birkenrinde, die das Papier vorstellt, mit einem Messer Zeichnungen ([Abb. 309]) ein, in denen sie ihrer Liebe zu einem bestimmten Jüngling oder auch ihrem Kummer darüber, daß er sie verlassen hat, Ausdruck geben. Es besteht hier nämlich die Sitte, daß nur die jungen Männer ihre Liebe in Worte fassen dürfen, weswegen die Mädchen ihre Zuflucht zu einem solchen Mittel nehmen, um die ihrige bekannt zu geben. — Während der Brautzeit wird bei den Burjäten die Anzahl der Zöpfe, die die jungen Mädchen tragen, bis auf zweiundzwanzig erhöht.
Phot. Fr. Alexander.
Abb. 308. Jakutenschamane.