Abb. 311. Sojotenschamanin.

Für gewöhnlich begnügen sich die Sibirier mit einer Frau, jedoch ist es keine Seltenheit, daß Männer, die es sich leisten können, mehrere nehmen.

Die Stellung des Weibes ist überall eine recht niedrige; besonders untergeordnet erscheint sein Los bei den Burjäten, Ostjaken und Samojeden. Hier ist die Frau gleichsam das Lasttier des Mannes; es wird ihr nicht nur alle Arbeit im Haushalte auferlegt, sondern sie muß auch noch bei einem Wechsel des Aufenthalts die Hütte abbrechen, die ganze Last auf den Schlitten verstauen und am neuen Ort die Hütte wieder aufbauen.

Bei den Samojeden gilt alles, was ein Weib anfaßt, für unrein. Wenn eine Frau das Zelt aufgeschlagen hat, dann erhält sie nicht eher Zutritt zu ihm, als bis sie nicht nur ihre eigene Person, sondern alle Stücke, auf denen sie saß, einschließlich des Schlittens, sowie jeden Gegenstand, den sie in den Händen getragen, über einem kleinen Feuer mittels Renntierhaaren ausgeräuchert hat. Bei den Tungusen wird die eine Hälfte des Zeltes ausschließlich von den Männern, die andere von den Weibern eingenommen.

Eines etwas besseren Schicksals erfreut sich die Frau bei den Giljaken, was wohl daher kommen mag, daß unter diesen Völkern das weibliche Geschlecht in der Minderzahl und darum sehr gesucht und geschätzt ist. Bei ihnen kann eine Frau sogar Schamanin werden. Eine besondere Liebesbezeigung der Giljakeneheleute besteht darin, daß sie sich gegenseitig die Läuse vom Kopfe suchen und sich in den Mund stecken, sowie daß sie einander mit ihrem Speichel das Gesicht waschen. Die Giljaken behandeln ihre Frauen im allgemeinen gut; wenn dies nicht der Fall ist, dann verläßt die Gattin einfach ihren Mann und wird die Frau eines anderen, der den Brautpreis für sie erlegt.

Da die Frau durch den Kalym Eigentum des Mannes wird, so kann er mit ihr machen, was er will. Er kann sie auch züchtigen, sowie weiter verhandeln, vertauschen und verschenken. Gegenseitiger Austausch der Ehefrau war unter den Aleuten, Jakuten und Itälmen üblich. Ebenso kann ein Korjäke seine Frau einem Freunde, selbst wenn dieser schon verheiratet ist, für längere Zeit durch Vertrag überlassen. Sehr verbreitet ist unter den Sibiriern (Tschuktschen, Tungusen, Korjäken, Samojeden und so weiter) die Sitte, einem Gastfreunde, um ihn besonders zu ehren, Frau, Tochter oder Schwiegertochter für die Nacht zu überlassen. Als Zeichen einer solchen Annäherung von seiten der Frau gilt bei den Tschuktschen ein Kitzeln der Fußsohle des Gastes.

Abb. 312. Junger Golde auf der Brautschau.

Eine Scheidung der Ehe geht leicht vor sich. Ist ein Mann mit seiner Frau nicht zufrieden oder ist er ihrer überdrüssig geworden, dann sendet er sie einfach ihren Eltern zurück; er ist dann allerdings verpflichtet, den Kalym zurückzuerstatten. Einer Witwe ist es erlaubt, wieder zu heiraten; falls sie es aber nicht tut, steigt sie bei den Giljaken in der Achtung. Bei den Ostjaken siedelt die Witwe nach dem Tode ihres Mannes zu den Eltern des Verstorbenen über, die sie dann wieder wie ihre eigene Tochter verheiraten können; sind die Schwiegereltern schon gestorben, dann kehrt die Frau zu ihren eigenen Eltern zurück.

Mit der Sittlichkeit der Sibirier ist es im allgemeinen nicht sonderlich gut bestellt. Die unverheirateten Mädchen haben in geschlechtlicher Hinsicht vollständige Freiheit; niemand nimmt daran Anstoß, wenn sie vor der Ehe Verkehr haben, wohl aber wird es für entehrend gehalten, wenn dieser von Folgen begleitet ist. Daher ist der Kindsmord keine ungewöhnliche Erscheinung.