In Persien herrscht ein doppeltes Recht, das religiöse und das allgemeine. Das erstere, das sich auf den Koran, die niedergeschriebenen Ansichten der zwölf Imame und auf die Kommentare einer Schule kirchlicher Rechtsgelehrter stützt, wird von den religiösen Behörden vertreten, das andere dagegen, das auf ungeschriebenen Bräuchen und auf der Überlieferung fußt, von den weltlichen Behörden, die ihre Entscheidungen lediglich nach ihrem eigenen Ermessen von Recht und Unrecht treffen. Die allgemein übliche Strafe, die in Persien von Behörden, Lehrern und Haushaltungsvorständen verhängt werden darf, besteht in Stockhieben; wer diese Strafe erhält, „ißt Stöcke“, wie es im Volksmunde heißt. Man wirft ihn auf den Rücken, bindet seine Füße an eine Stange, die von zwei Männern gehalten wird, und schlägt ihn auf die nach oben sehenden Fußsohlen ([Abb. 328]). Die Männer, die diese Strafe vollziehen, sind aber leicht der Bestechung zugänglich; wenn der Delinquent ihnen ein Geschenk verspricht, lassen sie ihre Schläge auf die Stange anstatt auf die Füße gehen, zum Scheine aber muß das Opfer dann furchtbar stöhnen und schreien. Es gibt aber noch viel qualvollere Strafen, wie das Einsperren in Türme, in denen der Verbrecher unter großen Qualen schmachten muß, das Beschlagen der Füße mit Hufeisen, das Aufpfählen, das Hautabziehen bei lebendigem Leibe und das Erschießen mit einer Kanone; allerdings werden diese Strafen heutzutage seltener als noch vor wenigen Jahrzehnten verhängt. Allgemein hat in Persien noch der alte biblische Ausspruch Geltung: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“; ein Mörder wird oft zur Vergeltung seines Verbrechens der Familie des Getöteten übergeben.
Abb. 325. Persischer Derwisch.
Der Lieblingswunsch jeder wahren Perserfrau geht dahin, Kinder zur Welt zu bringen. Um dies zu erreichen, sammelt eine Frau in Mesched am letzten Mittwoch des Monats Safar sieben Walnüsse, ebensoviel Mandeln und Blätter eines Krautes, sowie drei Fäden so lang wie sie selbst groß ist, und besucht am anderen Morgen, von einem alten Weibe begleitet, den berühmten Steinlöwen. Hier öffnet sie, nachdem einige Gebete verlesen worden sind, die Nüsse und geht dreimal unter dem Löwen hindurch ([Abb. 329]). Dieser Brauch wird in Mesched und Hamadan beobachtet. In anderen Städten wird das Grab eines kurz zuvor getöteten Mannes und in Teheran die berühmte „Perlenkanone“ am letzten Mittwoch vor Neujahr in ähnlicher Absicht aufgesucht, angeblich stets mit gutem Erfolge. Hat die Frau ihren Wunsch erreicht, das heißt ist sie schwanger geworden, dann treten an sie verschiedene Verbote heran. So darf sie über keinen Kirchhof schreiten, auch nachts nicht in eine Küche treten, weil sie dann von einem bösen Geist (Dschinn) heimgesucht werden könnte; bei etwaiger Mondfinsternis darf sie nicht in den Mond sehen, ebensowenig ihren Körper mit den Händen berühren, da dies unfehlbar auf dem Körper des Kindes ein schwarzes Zeichen hervorbringen würde.
Mohurrumfest in Persien.
Die fanatischen Gläubigen bringen sich selbst Wunden bei.
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GRÖSSERES BILD
Phot. Henri D’Allemagne.