Bei der Geburt eines ersten Sohnes steigt der Vater in der Achtung seiner Mitmenschen und nimmt dann auch einen neuen Namen an. Man kennt ihn fortan nicht mehr unter seinem bisherigen Namen, sondern nur noch unter dem seines Sohnes; so heißt er nunmehr, um ein Beispiel anzuführen, Abu Abdallah, das heißt „Vater des Abdallah“.
Ist der Knabe ein Jahr alt geworden, dann opfert bei den nomadisierenden Stämmen der Vater ein Schaf oder eine Ziege, teils aus dankbarer Anerkennung dafür, daß Allah ihn und sein Kind bisher gnädig beschützt hat, teils aber auch, um sich im voraus von einem etwaigen Opfer loszukaufen, das Gott von ihm in seinem Sohne fordern könnte.
Phot. G. Robinson Lees.
Abb. 375. Eine Laubhütte vom gleichnamigen jüdischen Fest.
Sie ist aus Baumzweigen und Palmen auf dem Dach des Hauses errichtet und mit Getreide behängt.
Die Hochzeitsgebräuche in Vorderasien sind je nach der Religion, zu der sich die Brautleute bekennen, ganz verschieden, nur eines ist fast allen drei Bekenntnissen gemeinsam, das ist die Frage nach der Mitgift, die eine wichtige Stelle bei den Vorverhandlungen einnimmt.
Die mohammedanischen Bauern gehen sehr jung die Ehe ein und heiraten wohl alle. Jedes Mädchen weiß daher, daß sie einmal Braut werden wird; sie bereitet schon beizeiten, sobald sie nähen kann, ein mit der Hand hergestelltes Gewand für dieses große Ereignis vor. Der Zeitpunkt, wann sie von ihrem Auserwählten heimgeführt werden wird, steht für sie jedoch nicht fest; denn die Heirat hängt von den Mitteln des Mannes, nicht von seinem Alter ab. Arme Männer können es sich nicht leisten, sich jung zu verheiraten, obgleich unter Umständen für sie doch Aussicht besteht, daß sie das in der Armut liegende Hindernis beseitigen können. Wenn sie nämlich eine Schwester haben, so können sie diese gegen die Schwester eines anderen Mannes austauschen; beide Hochzeiten finden dann an einem und demselben Tage mit gemeinsamer Festlichkeit statt. Das wichtigste bei den Heiratsvorschlägen ist, wie schon hervorgehoben, die Geldsumme, die man für das Brautgeschenk aussetzt. Manchmal verpflichtet sich der Jüngling, der keine genügend große Summe aufbringen kann und bei seiner Stellung auch nicht zu sparen vermag, oder der gern die Tochter eines Freundes heiraten möchte, die indessen für ihn noch zu jung ist, die Brautsumme in Teilbeträgen zu zahlen; mit dem vierzehnten Lebensjahre des Mädchens muß in solchen Fällen das Geschäft ganz erledigt sein.
Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.