Abb. 380. Szene aus dem Passahfest in Palästina,

das zur Erinnerung an das Sterben der Erstgeburt im alten Ägypten bis auf den heutigen Tag gefeiert wird. Ein fleckenloses Lamm wird als Opfer geschlachtet.

Eigenartig ist die Werbung bei den Drusen, einer mohammedanischen Sekte, die innerhalb ihres eigenen Stammes zu heiraten pflegt und sich mit einer einzigen Frau begnügt, obwohl der Islam ihnen deren mehrere erlaubt. Drei Tage vor dem Hochzeitstag begibt sich der Bräutigam mit einem Gefolge von Altersgenossen, die, wie er, vollständig bewaffnet sind, zu seinem zukünftigen Schwiegervater, der, gleichfalls im Waffenschmuck, die Gesellschaft an der Schwelle seines Hauses erwartet, um von diesem in aller Form die Tochter als Frau zu verlangen. Der Vater gesteht sie ihm unter den Bedingungen des Brautvertrages zu und erteilt, wenn das Heiratsgut ausgemacht und auf die Braut übertragen ist, dem Paare seinen Segen. Die Braut erscheint dabei für einen Augenblick tief verschleiert in Begleitung ihrer weiblichen Verwandten; die Mutter übernimmt die Bürgschaft für die unbefleckte Reinheit ihrer Tochter. Der junge Mann fragt seine Zukünftige, ob sie ihn heiraten wolle, und erhält die zusagende Antwort: „Ich nehme dich“; dabei überreicht sie ihm einen sehr schönen syrischen Dolch, den Khanjar, in ein großes Taschentuch aus Wolle gewickelt, das sie mit eigenen Händen gearbeitet hat. Sie will damit andeuten, daß sie sich in Zukunft unter den Schutz ihres Mannes stellen wird, aber auch, daß dieser mit dem Dolch ein etwaiges Vergehen ihrerseits sühnen darf, sei es, daß sie mit ihrer Jungfrauenehre etwa leichtsinnig umgegangen sein oder sonst ein von ihr bei der Hochzeit abgelegtes Gelübde übertreten oder ihre Pflicht als gehorsame Gattin nicht erfüllt haben sollte. Am Hochzeitsabend führen die Frauen den Bräutigam zum Brautgemach, wo ihn die Braut, vom Kopf bis zum Fuß in einen roten, mit Goldflitter besetzten Schleier gehüllt, erwartet; er entfernt diesen und setzt ihr den Tantur aufs Haupt, den sie so lange trägt, als sie lebt. Es ist dies eine silberne, manchmal auch nur zinnerne, spitz zulaufende Tube, die auf dem Kopfe im rechten Winkel zu der Stirn getragen wird (ähnlich wie man das Horn eines Einhorns darstellte) und das Abzeichen für die verheiratete Drusenfrau bildet ([Abb. 385]). Dies Schmuckstück wird auf sehr verschiedene und für die einzelnen Örtlichkeiten kennzeichnende Weise getragen, so daß jemand, der mit Land und Sitten vertraut ist, nach der Art, wie eine Frau den Tantur trägt, zu sagen vermag, aus welchem Bezirk sie stammt. Für gewöhnlich ruht er mit seinem breiteren Ende auf einem Kissen oben auf dem Kopf und wird hier durch zwei Seidenschnüre festgehalten, die, nachdem sie um den Kopf geschlungen worden sind, hinten fast bis zur Erde hinabreichen und in Troddeln endigen, die bei den besseren Klassen noch mit einer Silberkappe versehen sind. Sobald der Schleier vom jungen Ehemann gelüftet wird, laufen alle Anwesenden eiligst aus dem Zimmer; sie schreien dabei in tiefen Kehllauten und lassen diese mißtönende Musik noch stundenlang weiter erschallen. Die Männer führen inzwischen in einem anderen Raum oder auf dem Hofe einen Schwertertanz auf; sie fuchteln in drolligen Stellungen mit ihren Schwertern und Messern in der Luft herum, um die Jans (bösen Geister) dem künftigen Leben der Neuvermählten fernzuhalten.

Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Abb. 381. Schwertertanz bei einer Hochzeit.

Die Trommeln schlagen den Takt zu den Bewegungen des Tänzers. Es sollen dadurch die bösen Geister gebannt und die Zuschauer unterhalten werden.

Abweichend von den sonstigen Hochzeitsgebräuchen besteht bei den Kurden die Sitte, daß die Braut, nachdem sie von dem Bräutigam in sein Zelt geführt worden ist, vor dem zwei Freunde mit gezückten Schwertern die Ehrenwache halten, damit kein Unberufener es betrete, sich gegen die Annäherung des jungen Gatten zunächst heftig sträubt und erst nach langem Bitten, das durch Überreichung eines wertvollen Geschenks unterstützt wird, das Beilager erlaubt. Wird ein Mädchen unter den Kurden nicht mehr für jungfräulich befunden, dann setzt man sie, nur mit einem wollenen Hemd bekleidet, verkehrt auf einen Esel, gibt ihr den Schwanz in die Hand und jagt sie unter Verhöhnungen aus dem Dorfe hinaus; ein jeder, der sie trifft, hat das Recht, die Gefallene mit Kot zu bewerfen.

Bei den christlichen Armeniern besteht noch die Sitte, daß die Kinder in der Wiege, selbst noch ungeborene, miteinander verlobt werden, um feste Verbindungen zwischen zwei Familien dadurch anzuknüpfen. Als Zeichen solcher Verlobung gilt ein Einschnitt in das Obergestell der Wiege des Mädchens, den der Vater des Knaben macht, oder das dreimalige Umwickeln des Gestelles mit einem baumwollenen Faden. Bei der Werbung eines Erwachsenen legt der Jüngling seiner Angebeteten nachts im geheimen einen Korb mit frischen Blumen oder Pakete mit süßen Früchten vor die Tür des elterlichen Hauses. Nachdem er auf solche Weise zwei- bis dreimal das Mädchen aufmerksam gemacht hat, gibt er dessen Eltern durch seine Verwandten zu wissen, daß er es war, der diese Gaben hinlegte. Sind die Eltern gesonnen, ihre Tochter ihm zum Weibe zu geben, so tun sie in den von ihm dargebrachten Korb ein gekochtes Huhn, einige aus Milch, Eiern und Butter gebackene Kuchen sowie einige Eier und senden ihn dem Jüngling zurück. Daraufhin gilt die Verlobung für abgemacht. Zum Zeichen dessen überreicht die Mutter des Bräutigams oder eine andere weibliche Anverwandte während des Gottesdienstes am Palmsonntag dem Mädchen eine angezündete Kerze und wirft ihr ein großes rotes Tuch über den Kopf. Einige Monate nach der Verlobung findet die Vermählung statt. Sie wird in der Weise begangen, daß Braut und Bräutigam dreimal um den Herd des Hauses gehen, seinen Rand küssen und sich, das Gesicht gen Osten gewandt, vor ihm aufstellen; der Geistliche stellt Kerzen auf den Herd und legt beiden eine Schnur aus grüner und roter Seide um den Hals, die er an den Enden mit einem Wachssiegel, auf das ein Kreuz gedrückt wird, schließt. Solange diese Schnur (Narot genannt) am Halse der Neuvermählten sitzt, haben sie kein Anrecht auf geschlechtlichen Verkehr. Durch eine besondere kirchliche Feier wird das Paar erst von diesem Verbot befreit.