Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Abb. 382. Ein mit Amuletten gegen den bösen Blick behängtes Kind.

Bei den Juden gilt es für eine Sünde, wenn ein gesunder junger Mann unverheiratet bleibt; Mittellosigkeit wird nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt, sofern die Braut eine Mitgift mitbringt. Da es ebenso als Schande gilt, wenn eine Tochter unverheiratet bleibt, so werden für eine bedürftige Witwe zur Aussteuer ihrer Tochter Beiträge gesammelt. An dem zur Verlobung festgesetzten Tage wird der Ehevertrag von den Eltern des Brautpaares und ihren Freunden aufgesetzt. Die Väter geben sich zur Bekräftigung in Gegenwart von Zeugen, mit denen sie nicht verwandt sind, die Hände. Hierauf ergreift der Bräutigam ein mit Wein gefülltes Glas mit den Worten: „Gesegnet seist du, o Herr, König der Welt, der du uns mit deinen Geboten geheiligt hast,“ trinkt nach diesem feierlichen Ausspruch ein wenig davon und gibt das Glas dann der Braut. Nun werden irdene Töpfe oder ein Glas hereingebracht und auf die Erde geworfen, so daß sie in viele Stücke zerbrechen. Währenddessen bringen die Gäste ihre Glückwünsche dar. Dieser Brauch soll besagen, daß ebenso wie die Stücke nie wieder zusammengesetzt werden können, auch die bevorstehende Verbindung nie gelöst werden möge; je mehr Stücke es sind, in die das Gefäß zersplittert, um so größer werden Glück und Wohlergehen des Paares ausfallen. Die Verlobten erhalten von ihren Eltern zwei Scherben, die sie sich aufheben müssen. Wenn später einer der Eheleute stirbt, dann legt der Überlebende, so erzählt man sich von frommen Juden, dieselben auf die Augen des verstorbenen Gefährten. Nachdem noch die Verlobungsgeschenke ausgetauscht worden sind, folgt ein Fest. Während der letzten acht Tage vor der Hochzeit darf keiner der Verlobten seine Wohnung verlassen, weil man fürchtet, er könne behext werden.

Am Hochzeitsmorgen wird der Bräutigam von seinen Freunden zur Synagoge geleitet, wo der Rabbi ([Abb. 378]) ein Kapitel aus den Büchern Mosis vorliest. Am Nachmittag oder Abend versammelt sich das junge Paar mit Eltern, Verwandten und Gästen zu der eigentlichen Vermählungsfeier; hierbei muß der Kontrakt vorgelegt werden. Darauf wird die Braut dreimal um den Bräutigam herumgeführt; dieser nimmt sie bei der Hand und führt sie unter einen Baldachin, ein Stück Tuch, das über Stäben von den Gästen gehalten wird; gleichzeitig schütten die Gäste und näheren Freunde Korn aus einer Schüssel über sie mit den Worten: „Seid fruchtbar und mehret euch; Friede sei mit euch.“ Der amtierende Rabbiner nimmt die Hände des Paares, legt sie ineinander und bedeckt ihre Häupter mit einem Schleier oder Schal. Darauf ergreift er ein Glas Wein, spricht den Hochzeitsegen und gibt Braut und Bräutigam zu trinken. Der Bräutigam wendet der Braut das Gesicht zu, reicht dem Rabbi den Trauring dar, damit dieser ihn auf seine Echtheit prüfe, und steckt ihn schließlich der Braut an den Finger mit den Worten: „Siehe, durch diesen Ring bist du mir nach den Gesetzen von Moses und Israel angetraut.“ Schließlich wird noch der Ehekontrakt vorgelesen, der letzte Segen gesprochen, Wein getrunken und das Glas zerschlagen. Der Abend vergeht unter Musik und Tanz. Auf den Trauring, der für gewöhnlich die Form einer Hand aufweist, sind meistens die Worte „Gut Glück“ in hebräischer Sprache eingegraben.

Phot. Underwood & Underwood.

Abb. 383. Schlachten eines gemästeten Kalbes.

Man pflegt bei der Rückkehr eines Verwandten von der Reise Freunde und Familienmitglieder zum Essen einzuladen. Weniger Bemittelte begnügen sich dabei mit einem Lamm.


GRÖSSERES BILD

Von der Erlaubnis des Korans, sich mehrere Frauen zu halten, wird von den Mohammedanern Vorderasiens, wie auch anderwärts, wenig Gebrauch gemacht; die Drusen haben die Einehe sogar zum Gesetz erhoben. Da mit der Hochzeit die Frau in den Besitz des Mannes übergeht, so hat er auch vollständige Verfügung über sie und kann sich leicht von ihr wieder scheiden lassen. Ein Wort genügt manchmal, um die Ehe als aufgelöst zu betrachten. Wenn der Kurde von seiner Frau loskommen will, nimmt er einfach drei Steinchen in die Hand und spricht zu ihr, indem er die Steine auf die Erde wirft: „Ich löse die Ehe mit dir auf.“ Daraufhin ist sie frei geworden und darf nun auch nicht wieder zurückkehren. Bereut der Mann sein voreiliges Vorgehen, so darf er die „Geschiedene“ nicht ohne weiteres wieder heiraten. Indessen kann dem dadurch abgeholfen werden, daß ein anderer sie heiratet, sich von ihr wieder scheiden läßt und der erste Gatte dann eine zweite Ehe mit ihr eingeht. Da aber die Kurden sehr argwöhnisch und eifersüchtig sind, ihre Frau also keinem anderen überlassen wollen, so ist dafür gesorgt, daß bei der Scheinehe, die der Kasi schließt, ein Mann, genannt der „Esel des Kasi“, zur Verfügung steht, der gegen Bezahlung die Geschiedene heiratet und sich von ihr wieder scheiden läßt, ohne sie berührt zu haben. Da aber auch nicht jeder sich dazu entschließen kann, seine Frau diesem Esel des Kasi anzuvertrauen, so hat man sich ein noch einfacheres Verfahren ausgedacht. Die geschiedene Frau wird mit einem tönernen Kruge vermählt, den sie mehrere Nächte hindurch ins Bett nehmen und in den Armen halten muß. Da eine Scheidung von diesem „Gatten“ insofern schwierig ist, als er nicht reden und seine Gründe vorbringen kann, so wird eine Person gedungen, die ihn tötet, das heißt den Krug zertrümmert; dadurch wird die Frau frei und kann ihren ersten Gatten wieder heiraten.