Die Brautausstattung wird drei Tage vor der Hochzeit in langen Kisten und großen Kästen nach dem zukünftigen Heim getragen. Sie sind mit grün bemalten, besonders für diesen Zweck gefärbten und mit dem Familienwappen gekennzeichneten Stoffen überzogen.
Die Ehe des Japaners wird eigentlich auf Zeit geschlossen, die bei den besseren Ständen fünf Jahre, bei den niederen weniger beträgt. Trotzdem kommt es höchst selten bei offenkundigem Unglück und fast nie bei vorhandenen gesunden Kindern vor, daß die Ehegatten auseinander gehen. Der Ehemann hat allerdings das Recht, sich ohne besonderen Grund von seiner Frau zu trennen und eine andere zu heiraten, nur darf dies nicht eine leibliche Schwester seiner Frau oder einer früheren Frau sein. Auch braucht er nicht die eheliche Treue zu halten, kann sich daher mehrere Frauen nehmen, soviel als ihm sein Geldbeutel erlaubt. Neuerdings jedoch machen sich in den besseren Kreisen Japans europäische Anschauungen auch über die Ehe geltend.
Der Japaner scheint ein starkes Geschlechtsbedürfnis zu besitzen; diesem wird dadurch Rechnung getragen, daß nicht nur jede größere Stadt und jeder Seehafen, sondern beinahe jedes Dorf öffentliche Lusthäuser besitzt. Es sind dies jedoch keineswegs Stätten unanständiger Orgien und Liederlichkeit, sondern, wenn man von dem nach unserer Ansicht unmoralischen Zwecke absieht, dem sie dienen, durchaus anständige Institute, über die der Staat nach jeder Hinsicht eine strenge Kontrolle ausübt.
Abb. 42. Japanische Rechenmaschine.
Phot. Yei Ozaki.
Abb. 43. Japanische Kinder, die mit Schwertern fechten.
Solche gymnastischen Übungen werden von ihnen von frühester Zeit an betrieben.
In Japan ist das Prostitutionswesen in solchem Grade wie wohl nirgends auf der Welt verbreitet. Ein anonymer englischer Schriftsteller schätzt die Zahl der in etwa zwanzigtausend Freudenhäusern untergebrachten Mädchen auf vier- bis fünfhunderttausend, zu denen ungefähr die gleiche Anzahl Frauen kommen soll, die heimlich diesem Berufe nachgehen. Die Prostituierten bilden in Japan eine besondere Kaste, deren Entstehung schon um mehrere Jahrhunderte zurückreicht und die durch Gesetz und Sitte geschützt ist. Der Staat kauft die jungen Mädchen auf, läßt sie in allerlei Künsten ausbilden und so für ihren zukünftigen Beruf vorbereiten. Es sind dies meistens Mädchen armer Eltern oder Waisen, die zur Prostitution herangezogen werden. Die älteren Kurtisanen unterrichten sie in allerlei weiblichen Fertigkeiten, wie Schreiben, Lesen, Singen, Samisaspielen, vornehmen Manieren und anderem mehr. Dafür haben diese jenen kleine Handleistungen zu machen, sie gleichsam als ihre Zofen zu bedienen. Oft genug kommen die jungen Mädchen schon im zartesten Kindesalter in diese Häuser, aber erst mit vierzehn Jahren dürfen sie preisgegeben werden. Mit dem siebenundzwanzigsten Jahre erhalten sie ihre Freiheit wieder, falls sie nicht schon früher durch Freikauf in privaten Besitz übergehen oder sich verheiraten. Denn die wenigsten Leute nehmen an solchem Gewerbe einen Anstoß, im Gegenteil, die Mehrzahl der ärmeren Japaner bezieht aus den Freudenhäusern ihre Ehefrauen; denn der schon erwähnten allgemeinen Anschauung entsprechend wird die Schuld ihres früheren Lebenswandels nicht den Mädchen, sondern ihren Eltern zugeschoben; nur sie waren es, die zumeist unter dem Drucke der Not ihre Töchter solchem Lebenswandel zuführten, und diese taten nur ihre Pflicht, indem sie den Eltern gehorchten. Daher verachtet auch die bessere Gesellschaft diese Mädchen nicht, sondern bemitleidet sie nur. Die Bezeichnung für eine Prostituierte in Japan ist auch keineswegs eine herabwürdigende, sondern eine höchst dezente; man nennt sie „Zeitweib“ oder „Stundenehefrau“. Früher war es nämlich Sitte, daß diese Mädchen dem Fremden auf eine kurze Zeit gleichsam angetraut wurden. Die Zeremonie, die sich dabei abspielte, glich der bei wirklichen Hochzeiten, wie wir sie oben kennen gelernt haben; der Fremde heiratete aber nur auf Zeit.