Phot. George Schulein.

Abb. 494. Tanz der Galla bei dem Pubertätsfeste in Adis Abeba.

Die älteren Leute tanzen wild im Kreise umher, schreien und schlagen an die Schilde.

Phot. G. F. Archer.

Abb. 495. Somal beim Gesang eines „Iyar“,

den sie zur Feier einer Hochzeit anstimmen. Beim Iyar wird gesungen und rund im Kreise getanzt, dabei in die Hände geklatscht und mit den Füßen getrampelt.

Bei den Somal verläuft die Geburt ohne sonderliche Feier. Ein Knabe wird im allgemeinen mit großer Freude begrüßt. Die Nachbarn des glücklichen Vaters werfen dann Baumzweige auf seine Hütte und sprechen hierbei den Wunsch aus, daß Allah ihm eine an Söhnen reiche Familie verleihen möge. Bei den Somal pflegen sich nach Bekanntwerden einer Geburt die Yebir einzufinden, Angehörige einer Pariaklasse, von denen man glaubt, daß sie keines natürlichen Todes sterben; sie verlangen eine kleine Abgabe von den Eltern, die diese ihnen wohl niemals abschlagen, aus Furcht davor, daß sie bei etwaiger Verweigerung von den Yebir Schaden zugefügt bekommen könnten. Als Gegengabe für solches Geschenk verabreicht der Yebir der jungen Mutter ein Zaubermittel, für gewöhnlich ein winzig kleines Stückchen in Leder eingewickelten Holzes, das dem Kinde um den Hals gehängt wird. — Die Somal und Galla beschneiden ihre Kinder; dabei finden große Festlichkeiten statt ([Abb. 494]). Bei den Mädchen der Somal wird zugleich auch die Infibulation angewendet, die bis zu der Verheiratung erhalten bleibt. Die Knaben der Abessinier bleiben bis zum sechsten Jahre bei der Mutter, dann kommen sie, falls die Familie vornehm ist, an den Hof, wo sie Unterricht erhalten und Pagendienste tun müssen. Die Mädchen werden im Hause erzogen, wo sie das Hauswesen, das Spinnen und die Künste, den Männern zu gefallen, erlernen. Bereits mit vierzehn bis fünfzehn Jahren gehen sie die Ehe ein; meistens erhalten die Eltern für sie einen Kaufpreis in Form von Vieh oder Geld. Es gibt drei Wege, die Ehe zu schließen. Am unbeliebtesten ist die kirchliche Einsegnung, weil die Ehe dann nicht geschieden werden kann; sie kommt fast nur in fürstlichen Familien vor. Eine zweite Art besteht darin, daß sich das Brautpaar zu einem besonderen Richter und fünf Schöffen begibt, vor denen der Mann im Namen Meneliks gelobt, seine Frau stets gut zu behandeln und im Falle einer Scheidung ihr eine Abfindungssumme (für gewöhnlich achtzig Mariatheresientaler) zu gewähren. Die dritte Art der Eheschließung ist die einfachste. Der Mann sagt zu seiner Auserwählten einfach: „Komm!“ Folgt sie seinem Wunsche und ziehen sie beide zusammen, dann sind sie verheiratet. — Für gewöhnlich bietet eine Hochzeit Anlaß zu ausgiebigen Fest- und Trinkgelagen. Die Frau ist Herrin im Hause; sie bringt ihr Gesinde mit, beköstigt und bekleidet es.