Phot. Gebr. Haeckel.
Abb. 50. Öffentliches Haus im Yoshiwara.
Die Geishas mit abrasierten und schwarz aufgemalten Augenbrauen, weißgepudertem Gesicht und bronzierten Lippen sitzen in farbenprächtige Gewänder gekleidet hinter Holzgittern.
Der vertrauteste Gegenstand in einem japanischen Haushalte ist der Familienaltar, auf dem die Tafeln, welche den Toten geweiht sind, die Ihai, aufbewahrt werden. Der buddhistische Altar ist vornehmer ausgestattet, meistens lackiert, sein Inneres vergoldet. Der Shintoaltar dagegen besteht nur aus einfachem weißen Holz in der Form des archaistischen Shintotempels. Sind die Leute Anhänger des Buddhismus, so wird jeden Morgen von dem ersten Reis und Tee eine Opfergabe den Ihai auf dem Altar entrichtet; jeden Monat wird den Geistern am Todestage ein winziges Gemüsemahl serviert, dazu werden Blumen in kleinen Vasen hingestellt und Weihrauch verbrannt. Die Shintoanhänger ihrerseits opfern alle zehn Tage und am wiederkehrenden Todestage im Monat Sake, ungekochten Reis, rohes Fleisch, Obst und Gemüse dem „Erhabenen Geiste“. Weihrauchverbrennen gestattet jedoch die shintoistische Religion nicht, läßt dafür aber bei feierlichen Gelegenheiten und auch beim Begräbnisgottesdienst Zweige der Cleyera japonica darbringen ([Abb. 55]). Auch die Shintoisten betrachten alles, was mit dem Tode zusammenhängt, als unrein. Bei eintretendem Todesfall wird daher der Altar mit weißem Papier zugedeckt, um das Eindringen verunreinigter Luft zu verhindern; nach dem Begräbnis vollziehen die Priester eine feierliche Reinigung, indem sie Salz über das ganze Haus streuen und am Grabe geweihte Stäbe über die Trauernden schwenken.
Aus dem Handb. d. Sexualwissenschaften.
Abb. 51. Japanische Halbweltdame
(Oiran = Stundenehefrau) in prächtig gesticktem seidenem Gewand.