Ein sonderbarer Brauch, „die Aufrechterhaltung des Hauses“ genannt, wird von den Bergkunnuwan beobachtet, wenn ein Mann keine Kinder außer einem Mädchen besitzt und seiner Familie die Gefahr des Aussterbens droht. Das Mädchen darf hier zwar nicht, wie es sonst vielfach üblich ist, von dem Sohn ihres Onkels beansprucht werden, kann aber mit einem Türpfosten des Hauses verheiratet werden; als Eheabzeichen erhält sie dann eine silberne Spange um das Handgelenk gelegt. Es ist ihr nun gestattet, sich mit irgend einem Manne aus ihrer Kaste zusammen zu tun; sollte sie von ihm einen Sohn bekommen, so erbt dieser durch sie den Besitz ihres wirklichen Gatten. — Mit einer dritten Frau eine Ehe einzugehen, bringt nach Ansicht der Brahmanen Unglück. Um diesem aber aus dem Wege zu gehen, wird zunächst eine Scheintrauung vollzogen. Der Witwer bindet ein Tāli um eine Arkapflanze, die die Sonne versinnbildlicht, und haut sie dann um. Dadurch wird die nunmehr einzugehende Ehe die vierte anstatt der dritten. Eine ähnliche Form der Scheinehe mit einem Baume (Banane) wird manchmal von denen geschlossen, die die älteren Brüder einer Familie sind, jedoch aus irgend einem Grunde (zum Beispiel wegen körperlichen Fehlers) zur Ehelosigkeit verurteilt sind. Da den jüngeren Brüdern aber die Ehe nicht eher gestattet ist, bevor die älteren verheiratet sind, so tun diese dies, um jenen Gelegenheit zu geben, sich zu vermählen. — Wenn ein Mädchen bei einigen Kasten im Oriyalande vor der Reife sich noch keinen Mann gesichert hat, so wird sie mit einem Messinggefäß, dem Sinnbild der Sonne, verheiratet, oder sie unterzieht sich einer Scheintrauung, bei der ein alter Mann oder ein Pfeil, ein Sahādabaum, um dessen Stamm ein neues Tuch gebunden ist und gegen den Pfeil und Bogen angelehnt sind, den Bräutigam vertreten. — Geht ein Landbesitzer der Kambalakaste im Tamillande mit einer Frau aus niederer Kaste eine Ehe ein, so ist er nicht persönlich bei der Hochzeit zugegen, sondern wird durch einen Dolch vertreten, in dessen Gegenwart der Braut das Tāli um den Hals gebunden wird. In ähnlicher Weise stellt bei den Maravan der vornehme Bräutigam einen Stock als seinen Vertreter. Unsere [Abbildung 153] zeigt den bei Hochzeiten der Tamilen gebräuchlichen reichgeschmückten Baldachin, unter dem Braut und Bräutigam Platz nehmen.
Phot. Wiele & Klein.
Abb. 151. Teufelstänzer in besonderem Aufputz mit klingenden Schellen um die Fußgelenke.
Phot. V. Arumynayagam.
Abb. 152. Eine Hindubraut aus dem Tamilgebiet mit zahlreichem Schmuck.
Auch ihre Fußzehen tragen Ringe.
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GRÖSSERES BILD
Die Sitte der brüderlichen Vielmännerei besteht heutigentags noch bei den Toda, allerdings ist sie jetzt schon mehr im Abnehmen begriffen, denn es bürgert sich mehr und mehr bei diesem Volke der Brauch ein, daß Brüder je ein besonderes Weib sich nehmen oder auch mehrere Männer mehrere Weiber gemeinsam haben. Wenn ein Mädchen bei den Toda sich verheiratet, dann wird sie gleichzeitig das Eheweib sämtlicher Brüder des Gatten, ja es geht so weit, daß, wenn ein Mädchen schon mit einem Knaben verheiratet wird, man sie nicht bloß als die rechtmäßige Gattin aller lebenden jüngeren Brüder betrachtet, sondern im voraus auch als die aller derjenigen, die noch geboren werden können. Die Brüder leben in solcher polyandrischen Ehe einträchtig miteinander; jeder von ihnen wohnt der Frau abwechselnd bei. Wenn aber die Brüder nicht unter einem gemeinsamen Dach, sondern in verschiedenen Dörfern hausen, dann lebt die gemeinsame Frau abwechselnd für eine gewisse Zeit der Reihe nach mit jedem von ihnen zusammen. Interessant ist die Art und Weise, wie die Vaterschaft der Kinder festgestellt wird. Wird die Frau zum ersten Male schwanger, dann nimmt der älteste Bruder für gewöhnlich die Zeremonie des Überreichens von Bogen und Pfeil an dem Kinde vor, womit er andeuten will, daß er sich zum Vater des Neugeborenen bekennt; bei der zweiten Geburt ist es wohl Sitte, daß der andere Bruder diese Zeremonie übernimmt, für gewöhnlich aber gehören die ersten zwei bis drei Kinder demselben Ehemanne an, und erst bei den darauffolgenden läßt er die Zeremonie des Bogen- und Pfeilüberreichens durch einen anderen Bruder vollziehen. Gehen die Eheleute auseinander, dann nimmt jeder der Ehemänner die Kinder an sich, für die er sich bei der Geburt als Vater bekannt hatte.