Wenig später als der Märzbecher blüht das blaue Leberblümchen. Vor 50 Jahren hat es zu den Pflanzen der Dresdner Umgebung gehört, die überall verbreitet waren, im Saubachtal, Schonergrund soll es in Massen gestanden haben. Heute wird man es dort vergeblich suchen. Wirklich häufig findet es sich auf dem Rotstein bei Sohland am Rotstein, wo es in dankenswerter Weise von der Rittergutsverwaltung geschützt wird. In günstigen Jahren ist der Waldboden blau von der Menge der Leberblümchen. Kleinere Bestände sind über die ganze Lausitz verstreut.

Abb. 3 Seidelbast (Daphne Mezereum)
(Phot. H. Beil)

Zu Märzbecher und Leberblümchen gehört als dritter im Bunde der ersten Frühlingsboten der Seidelbast, dessen stark duftende, violette Blüten stengellos aus dem dürren Holz herauswachsen. Auch ihn findet man vereinzelt in der Lausitz, meist in dichtem Gestrüpp, in schönen Beständen auch auf dem Rotstein. Auch im Vorland des Erzgebirges ist er mir schon begegnet. –

Wenn ich mir vorstelle, welch herrliches Frühlingsbild es geben müßte, die Wiese übersät mit Märzbechern, am Rande des Gehölzes die Leberblümchen und der Seidelbast, so wird mir weh ums Herz. Könnte es nicht auch heute noch so sein? Pflanzen, die niemandem ein Leid getan haben, die nur wachsen, um uns zu erfreuen, vernichtet bis auf spärliche Reste, deren Standort der Naturfreund sorgfältig geheim hält. Wenn alle Menschen zusammenhalten, wenn alle die Heimat, die sie zu lieben so oft versichern, auch tätig schützen, dann muß es wieder besser werden, dann muß der Verödung unseres Sachsenlandes Einhalt zu tun sein.

Über das Vorkommen der Biber in Sachsen

Von Dr. Koepert, Dresden

Auf der X. Jahreskonferenz für Naturdenkmalpflege in Berlin berichtete Museumsdirektor Professor Dr. Mertens, Magdeburg, von der erfreulichen Zunahme der letzten deutschen Biberkolonie, die zurzeit etwa zweihundert Stück zählt. Auf Grund des Studiums alter Akten im Dresdner Hauptstaatsarchiv bin ich in der Lage, einiges über das frühere Vorkommen im Kurfürstentum Sachsen, zu welchem bekanntlich der größte Teil der preußischen Provinz Sachsen zählte, zu berichten. Der Biber kam früher häufig in der Elbe vor und der Biberschwanz galt von jeher als Delikatesse und bildete, besonders zur Fastenzeit, ein begehrtes Gericht an der fürstlichen Tafel. So schrieb 1450 im März Friedrich der Sanftmütige an den Schösser zu Wittenberg: »Wir begern mit fließe, das Du uns ußrichtest vier lebende Lachse, darzu Byberzagel (Biberschwänze), alsuil Du der gehaben kannst und das alles uff den guten Fritag (Karfreitag) gein Missen schickest.« Mitte des achtzehnten Jahrhunderts waren die Biber noch ziemlich häufig in Sachsen. Es war ein besonderer Biber- und Otterfänger angestellt, der seinen Wohnsitz in Hintergersdorf hatte. Er war für die Ämter Dresden, Grillenburg, Freiberg, Frauenstein, Altenberg, Dippoldiswalde, Pirna, Stolpen, Radeberg, Lausnitz, Moritzburg, Hayn, Meißen, Nossen, Hohnstein und Lohmen bestellt. Diese Reviere hatte er jährlich im Frühjahr und Herbst zu begehen und die darin befindlichen Fischottern, Biber, Marder und andere kleinere Raubtiere zu fangen und die Bälge gegen Fanglohn an die Jagdproviantverwaltung abzuliefern. Er erhielt für einen Biber 21 Groschen. An Besoldung erhielt dieser Biber- und Otternfänger außerdem 22 Taler 18 Groschen nebst 6 Scheffel Korn und 10 Scheffel Hafer »vor sich und seine Hunde aus unserm Amt Grillenburg von Quartalen zu Quartalen«. Im Jahre 1764 hatte der kurfürstliche Administrator Prinz Xaver die Einziehung der Stellen der Biber- und Otterfänger beschlossen. Hiergegen macht Oberhofjägermeister Graf Wolffersdorff in einem Schreiben an den Landjägermeister von Herdegen seine Bedenken geltend: »Wasmaßen Ihro der Chur-Sachsen Administratoris Prinzen Xaveri, Kgl. Hoh., vermittelst des unterm 14. April a. c. an mich erlassenen höchsten Special-Resoripts, die Einziehung aller Biber- und Fischotter-Stellen, und dagegen die Wegfangung der Biber und Fischotter durch die Revier-Forstbediente, gegen Reichung derer geordneten Jäger-Rechte, gnädigst resolviert und anbefohlen, solches ist Meinem hochgeehrtesten Landjägermeister bereits bekannt. Ob ich nur zwar um dahero, weil der Entzweck durch die Revier-Forstbediente, welche mit deren anvertrauten Holz- und Jagdrevieren genug zu tun haben, und diese, wenn sie an denen Wässern sich aufhalten und denen Raubtieren nachtrachten sollen, notwendig vernachlässigen und viele dem höchsten Interesse nachteilige Folgerungen daraus erwachsen müssen, höchsten Orts unterthänigste Vorstellung getan und Resolution annoch erwarte; So wolle dieselbe jedennoch, damit besonders denen Fischottern aller möglicher Abbruch getan werde, solchen nicht nur selbst nachzutrachten, sondern auch genante untergebene Forst-Jagdbediente dessen, und daß sie die Biber und Fischotter auszumachen und besonders die letztere durch Schießen und Fangen möglichst zu tilgen sich alle Mühe geben, dargegen Einlieferung derer Bälge die gnädigst geordnete Auslösung oder Jägerrecht an 21 gr. vor 1 Biber und 21 gr. vor 1 Fischotter aus der Jagdkasse erhalten, hiernächst den Bibern zwar ebenfalls möglichst nachtrachten und solche auszumachen suchen, jedoch aber diese nicht anders als auf besondre Verordnung, maßen selbige zur Versorgung ihrer höchsten Herrschaftstafel gehörig, schießen oder fangen, und dahero sobald einer oder der andre einen Biber ausgemacht, solches zur Wildmeisterei rapportieren und fernerer Verordnung erwarten solle, zu bedeuten, übrigens aber, wenn dergleichen Biberbaue, und besonders diejenigen, welche den Dämmen und Wassergebäuden nachteilig von den Forstbedienten angezeiget werden, desfalls alsbald Bericht an mich zu erstatten, daferner aber einer etwa während nächst bevorstehender 1765ster Fastenzeit ausgemacht werde, solche frisch und gut zum Provianthause anhero einzuliefern belieben, da ich dann wegen dessen Einlieferung zur höchsten Tafelversorgung fernerer Verfügung zu treffen unvergessen bin; ich aber verharre als usw. Graf Wolffersdorff.« Ein schönes Beispiel für den damaligen schwulstigen Kurialstil!

Ein weiteres Schreiben vom Dezember 1771 des Oberhofjägermeister Grafen Wolffersdorf beweist, daß die Schädlichkeit der Biber noch nicht abgenommen hatte, daß im Gegenteil an den Elbdämmen von ihnen großer Schaden angerichtet wurde. Er fordert daher zu weiterer Vertilgung auf: »Nachdem sich bei der unlängst erfolgten Lokalbesichtigung der Elbdamm- und Uferbaue ergeben, wie an denen Dämmen besonders durch die vielen Einbaue der Biber großer Schaden geschieht, und dadurch zum Teil die wichtigsten Damm-Baue dergestalt mitgenommen werden, daß hernach bei eintretendem großen Gewässer solche dem Strom Widerstand zu leisten außer Stande wären. Und dann Ihro Churf. Durchl. gnädigst anbefohlen, da diesem Uebel zu steuern die Notdurft um so mehr erfordere, je wichtigere Rücksicht auf Unterhaltung der mit so beträchtlichem Aufwand zu errichtende Dämme und Wasser-Gebäude zu nehmen sein wolle, daß zumalen Höchstdieselben vorgetzt wegen des Damm- und Uferbauwesens in dero Landen eine gewisse Einrichtung zu treffen gemeinet, die Biber überall wo solche Schaden verursachen könnten, soviel nur immer möglich vertilget werden sollen; also wollen meine hochgeehrte Herren in Conformität dieses Höchsten Befehlnisses an gesamte untergebene Jagd- und Forstbediente die ernstlichste und gemessenste Verordnung zu thun belieben, daß solche denen Bibern besten und möglichsten Fleißes nachtrachten und soviel nur immer thunlich an Orten, wo sie besonders Schaden thun, zu vertilgen suchen, auch wo sich solche spüren und bemerken lassen, im Revier ein Nachbar dem andern Nachricht geben sollen. Ich aber beharre usw. Graf Wolffersdorf.«

Döbel in seiner »Jägerpraktika« bemerkt mit Bezug auf den Biber, nachdem er einige Fangmethoden besprochen hat: »Dieses sei nun genug von Fangung dieses Amphibii.« Der Umstand, daß der Biberschwanz mit Schuppen bedeckt ist, verursachte damals die unsichere Stellung des Bibers im zoologischen System. Der Biberschwanz wurde infolgedessen mit Fischfleisch auf eine Stufe gestellt und konnte in der Fastenzeit gegessen werden. Über die Zubereitung dieser Delikatesse schrieb v. Fleming[5] folgendes: Schneide den Biberschwanz als wie einen Karpfen in Stücke, setze Wasser aufs Feuer, damit es siede, schüttet auch Salz hinein, aber nicht soviel als wie bei einem Karpfen. Werfet auch unter dem Sieden ein Stückchen Butter dazu, maßen dieser Biberschwanz nicht so weich ist als andre Fische (!). Es ist auch dieser Handgriff der wahre Vorteil alle harten Fische weich zu machen. Ist nun der Schwanz gesotten, so seihet das Wasser rein ab, thut ihn in ein castrol, gießet ein wenig Brühe, Wein und Essig dazu und lasset es kochen, schüttet auch Pfeffer, Ingwer, geriebene Semmel, Citronen-Schale, Butter, Safran und Zucker hinein, und lasset alles wohl durch einander kochen. Setzet gedachten Biberschwanz hernach auf ein Feuer, damit er ganz allmählich koche.