Mühlbachs Buche
Geschützte alte Rotbuche. Im jetzt abgetragenen Steinrücken gewachsen
Besitzer Gutsbesitzer August Mühlbach in Oelsen
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Aber nur wenn sich immer genügend Helfer finden, die ausgerüstet mit dem erforderlichen Wissen und Erfahrungen, aus Liebe zur Heimat diesen mühevollen, jedoch auch an leuchtenden Stunden so reichen Dienst für Heimat und Volk übernehmen, rückt das Ziel näher und nur dann kann der Heimatschutz sich aussöhnen mit dem unsere Heimatnatur am nachhaltigsten umgestaltenden Faktor, mit der heute mehr denn je so bitter notwendigen intensiven Bodenkultur. Dann ist Frieden auf diesem oft so heiß umstrittenen Boden. Der gegenwärtige Stand der Bodennutzung im östlichen Erzgebirge kann dann als unabänderlich hingenommen werden, weil seine Einschränkung volkswirtschaftlich undurchführbar und ohne tiefe Eingriffe in die Interessen weiter Bevölkerungskreise unmöglich ist.

Geschützte alte, im Steinrücken auf der Oelsener Höhe gewachsene Esche
Besitzer Gutsbesitzer Martin Böttcher in Oelsen
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Ganz anders dagegen verhält es sich mit jener, in erschreckend zunehmendem Maße in Erscheinung tretenden Naturverarmung, welche ihre Ursache in dem massenhaften Pflücken von Blumen und Zweigen und in dem Sammeln von Blumen und Ausgraben von Pflanzen zum Gelderwerbe hat. Hier wird nicht mehr von den Zinsen des Naturreichtums genommen, sondern seit vielen Jahren schon vom Kapitale gezehrt.

Botanisch bedeutungsvolle Landschaft bei Oelsen Im Vordergrunde Mühlbachs Buche
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

»Ein Sträußchen am Hute, den Stab in der Hand« – dieses Dichterwort soll auch heute seine Geltung behalten, aber diesem, oft alles Maß überschreitenden, gedankenlosen oder gewinnsüchtigen Pflanzenraube gegenüber kann es für den Naturschutz keinen Kompromiß geben. Hier kann nur restloses Beseitigen dieser verwerflichen Unsitte in Frage kommen. Zumal ihre schärfste Bekämpfung keinerlei irgendwie gearteten und berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigt, sondern unsere Heimatfluren reicher und schöner werden läßt und den Naturgenuß des gesamten Volkes erhöht und veredelt.

Im Frühling, wenn die ersten Himmelschlüsselchen und Maiblumen der Lenzessonne ihre Kelche erschließen, beginnt dieser von allen Einsichtigen schon so oft scharf gegeißelte Pflanzenraub und geht erst zu Ende, wenn im herbstlichen Sonnenschein Sträucher und Bäume ihre Blätter in Gold und Purpur tauchen. Seinen Höhepunkt aber erreicht das verwerfliche Treiben, wenn im Sommer Tausende von Ausflüglern und Sommerfrischlern im östlichen Erzgebirge Erholung suchen. Manch herrliches Pflanzenbild, das soeben helle Freude bei den Beschauern auslöste, wird nach wenig Augenblicken von diesen gedankenlos zerstört und die lieblichen Kinder unserer Flora werden zu ungezählten Riesensträußen gebunden. Es ist tief bedauerlich und beschämend zugleich, daß unsere Allmutter Natur vor so vielen ihrer eigenen Kinder gesetzlich in Schutz genommen werden muß, und ich befürchte, daß es in der Mehrzahl unsere Schwestern sein werden, welche von den Hütern des Gesetzes an die einfachsten Dankes- und Kindespflichten gegenüber ihrer Mutter Natur erinnert werden müssen.

Die vom Ministerium des Innern am 23. Mai 1923 erlassene Pflanzenschutzverordnung, welche eine Anzahl der am meisten gefährdeten Pflanzen unter gesetzlichen Schutz stellt und deren Abpflücken, Ausgraben und Verkaufen mit Geld- oder Haftstrafen bedroht, ist in Heft 1 bis 2, 1924, der Mitteilungen abgedruckt. Im gleichen Hefte finden sich auch die nach Ostermaierschen Naturaufnahmen hergestellten bunten Tafeln der unter die Verordnung fallenden Pflanzen.