Eltern, Erzieher und Lehrer seien nochmals daran erinnert, daß der auch in diesem Jahre besonders stark betriebene Verkauf von Maiblumen-, Himmelschlüsselchen-, Trollblumen- und anderen Sträußen, an den Bahnhöfen und Landstraßen durch schulpflichtige Kinder, auch unter diese Verordnung fällt.

Über die Wirksamkeit der Pflanzenschutz-Verordnung läßt sich ein abschließendes Urteil noch nicht abgeben, dazu ist die Zeit seit ihrem Erlaß zu kurz. Das Eine aber kann heute schon gesagt werden, die bloße Existenz dieses Schutzgesetzes hat alle die großen und kleinen, gedankenlosen und absichtlichen Naturfrevler nicht abgehalten, durch ihr schändliches Tun sehr oft mit jahrelangen Mühen und Sorgen und großen Opfern an Zeit und Geld verbunden gewesene Naturschutzmaßnahmen zunichte zu machen.

Wetterfichten am Kahle Berg bei Altenberg
Aufnahmen von Josef Ostermaier, Dresden-Blasewitz

Es wird deshalb die strengste Durchführung dieses Pflanzenschutz-Gesetzes durch die berufenen Organe und durch mit den nötigen Vollmachten ausgestattete Vertreter aller Gebirgs-, Wander- und Touristenvereine erforderlich werden, wenn unsere heimatlichen Fluren unter den alljährlich wiederkehrenden Vernichtungszügen nicht gänzlich verarmen sollen.

Trollblumen-Wiesen am Geising
Aufnahme von Josef Ostermaier, Dresden-Blasewitz

Im Sinne des Heimatschutzes liegt dieser harte Zwang nicht. Er hofft zuversichtlich, nach einer kurzen Übergangszeit setzt sich doch die Erkenntnis durch, daß in unserem so dicht bevölkerten Sachsenlande jeder Naturgenuß von gewissen Rücksichten begleitet sein muß – von den Rücksichten gegen die Natur und unsere Mitmenschen.

Im Moor am Galgenteich bei Altenberg
Aufnahme von Joseph Ostermaier, Dresden-Blasewitz