An literarischen Arbeiten ist mir in letzten Jahren nur wenig Neues über den sächsischen Steinkreuzbestand oder über allgemeine Fragen des Steinkreuzproblems zu Gesicht gekommen. Zahlreicher dagegen waren Einzelforschungen aus anderen deutschen Gauen, so daß ich einige davon als vorbildlich mit im Literaturverzeichnis III erwähnen möchte, zumal sie natürlich auch über Zweck und Ursprung stets eine Reihe von allgemeinen Betrachtungen enthalten.
Einen Beitrag zur badischen Steinkreuzforschung aus der Feder von Max Walter, Ernsttal, brachten im vorigen Jahre die Heimatblätter »Vom Bodensee zum Main[6]«. Der Verfasser geht, ebenso wie ich, von der Ansicht aus, daß eine Klärung des Steinkreuzproblems erst möglich ist, wenn durch örtliche Vorarbeiten möglichst alle Fundstellen nach Zahl, Standort, Form, Gestein, Sage und Literatur festgestellt sein werden. Demgemäß behandelt er das Gebiet des hinteren Odenwalds, jener Dreiländerecke, die seit etwa hundert Jahren politisch zu Baden, Hessen und Bayern gehörte und vorher kurmainzisch war. Nicht weniger als dreiundsechzig vorhandene und fünfzehn verschwundene Steinkreuze lassen sich hier auf verhältnismäßig kleinem Raum feststellen. Auffällig erscheinen die Versuche zu künstlerischer Formgebung und die häufige Ausstattung dieser Steine mit figürlichen Zeichnungen und Inschriften, die zum Teil auf späte Entstehung bis ins achtzehnte Jahrhundert verweisen.
Abb. 94 Rathendorf bei Penig
Bei den ausführlichen Deutungsversuchen lehnt Walter, genau wie ich es für Sachsen getan habe, die Annahme von Grenz- und Hoheitszeichen auch auf Grund der dortigen Befunde rundweg ab; ebenso erscheint die Frage von Gerichts-, Markt- und Wegweiserkreuzen unhaltbar. Das Schwergewicht wird auch hier auf den Zusammenhang mit blutiger Tat, mit dem Sühnegedanken, mit religiösem Ursprung und dem Zwecke des späteren Bildstocks oder Martels gelegt.
Über Mord- und Sühnekreuze in den Muldenkreisen Bitterfeld, Delitzsch usw. schreibt Emil Obst (Bitterfeld 1921) in einer selbstverlegten Broschüre. Neben fünfzig zahlreichen alten und neuen Denkmälern beschreibt er eigentlich nur fünf wirkliche alte Steinkreuze und druckt zur Einleitung drei interessante Bekenntnisse aus der Delitzscher Gerichtspflege von 1474 bis 1503, leider ohne Quellenangabe, ab. Die kleine Schrift bringt damit einige dankenswerte tatsächliche Ergänzungen zur Bestandsübersicht der preußischen Provinz Sachsen und sei deshalb unter Hinweis auf meine Karte von 1914 als Grenzgebiet erwähnt.
Abb. 95 Grillenburger Wald
Etwas größeren Umfang besitzt eine gleichfalls im Selbstverlag 1923 erschienene Schrift des Liegnitzer Landmessers Max Hellmich über Steinerne Zeugen mittelalterlichen Rechts in Schlesien (Steinkreuze, Bildstöcke, Staupsäulen, Galgen, Gerichtstische). Er gibt an verschiedenen Stellen der Überzeugung Ausdruck, daß die alten Steinkreuze, die den Hauptraum der Broschüre einnehmen, zweifellos in Übereinstimmung mit den vielen bekannt gewordenen Urkunden als Sühnedenkmale zu betrachten seien. Der örtliche Sagenkranz oder die Einzelbezeichnungen, die dem gelegentlich widersprechen, erscheinen ihm genau so wenig beweiskräftig, wie verschiedene Inschriften neueren Ursprungs, aus denen der Charakter des Martels oder Unfalldenkmals hervorgeht.